Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Garantiefall oder nicht?

G

Gelöscht 76863

Gast
Guten Abend in die Runde!

Ich muss sagen, dass ich keine Ahnung von Technik habe, daher schildere ich mein Anliegen hier so, wie ich es verstanden habe.

Also: Ich habe mir circa Mitte Dezember einen neuen Herd gekauft. Einen Tag vor Heiligabend habe ich zum ersten Mal den Backofen verwenden wollen bzw. wollte Pizza machen, aber der Herd bzw. Backofen funktionierte nicht.

Im Gegenteil, ich hörte ein Geräusch als würde es "Peng machen". Der Backofen wurde nicht warm und das Licht ging auch nicht. Kochen konnte ich, aber der Backofen funktionierte nicht.

Heute kam der Techniker und er meinte, dass eine Lampe kaputt war, die die Sicherung raus machte. Jedenfalls habe ich das so verstanden.

Er hat die Lampe ausgetauscht und nun funktioniert auch der Backofen. Nun meine Frage!

Zählt der Ausfall der Lampe als Garantiefall oder muss ich mit Kosten rechnen?

Der Techniker konnte mir die Frage nicht beantworten und ich muss jetzt warten wie entschieden wird.

Man teilte mir zuvor in einer Email mit, dass ich die Kosten für den Techniker selbst tragen muss, wenn es Selbstverschulden war oder knapp 98,00€ zahlen muss, wenn ein Bedienungs- oder Anschlussfehler vorliegt.

Alles trifft ja nicht zu und ich kann ja nichts dafür, wenn die Lampe kaputt ist.

Kann mir jemand einen Rat geben?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Zählt der Ausfall der Lampe als Garantiefall oder muss ich mit Kosten rechnen?
Du hättest dich an den Verkäufer als erstes wenden müssen. Der hätte entweder das Gerät getauscht oder den Kundendienst vorbeigeschickt. Ich würde schnellstmöglich den Verkäufer kontaktieren und informieren und klären das die Kosten übernommen werden.
Klar, wirst du eine Rechnung bekommen. Oder meinst der Typ, der da war, macht es umsonst?
 
G

Gelöscht 76863

Gast
Du hättest dich an den Verkäufer als erstes wenden müssen. Der hätte entweder das Gerät getauscht oder den Kundendienst vorbeigeschickt. Ich würde schnellstmöglich den Verkäufer kontaktieren und informieren und klären das die Kosten übernommen werden.
Klar, wirst du eine Rechnung bekommen. Oder meinst der Typ, der da war, macht es umsonst?
Ich war beim Verkäufer und dort wurde mir gesagt, dass ich den Kundendienst kontaktieren soll. Daraufhin schickte man mir heute den Techniker.
 
E

eraser4400

Gast
Rechtl. ist es schlicht so:
Nimmst du den Verkäufer ((also deinen Händler für das Produkt) 'ran = Sachmängelhaftung (Gewähleistung gibts im deutschen Recht schon seit knapp 20 Jahren nicht mehr).

Nimmst du hingegen (wie du jetzt leider auf Anraten des Händlers) den Hersteller 'ran (damit ist er nämlich das Problem los, weshalb dieser Rat nämlich gern ausgeteilt wird) = Garantie.

Garantie ist aber eben eine freiwillige Leistung des Garantiegebers und er allein bestimmt deren Bedingungen.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Keine Sorge, ich versichere dir das du keine Kosten haben wirst. Du hast alles richtig gemacht und dich an den Verkäufer gewendet. Der beauftragt einen Elektriker. Solange kein Fremdverschulden vorliegt, ist der Verkäufer in der Pflicht, im Rahmen der Gewährleistung, den Fehler zu beseitigen. Und da der Herd keine 4 Wochen alt ist, kannst du beruhigt sein.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Hallo Helpme2018,

die Beleuchtung eines Backofens ist heutzutage eine der wesentlichen Eigenschaften, um den Backofen nutzen zu können, zumal durch den Ausfall die eigentliche Nutzung ja garnicht mehr möglich war. Damit lag ein Sachmangel vor, für den der Händler gerade stehen muss, denn er hat das Geschäft mit Dir abgeschlossen und er muss Dir entweder eine Reparatur, eine Minderung des Preises oder eine Ersatzleistung anbieten. Das ist im BGB in den §437 ff. geregelt. In §439 steht, dass der Händler dafür auch alle Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten zu übernehmen hat. Da Du die Lampe wahrscheinlich nicht durch unsachgemäße Bedienung zerstört hast, wirst Du die Kosten auch nicht übernehmen müssen. Hast Du an dem Gerät etwas verändert? Hat dies der Techniker behauptet? Wenn "Nein", dann sollte dies für Dich erledigt sein.

@Eraser4400 Wie kommst Du darauf, dass es kein Gewährleistungsrecht mehr geben würde? Eine Garantie durch den Hersteller kann die Gewährleistungsrechte des Käufers höchstens verbessern, aber nicht verschlechtern. Im Fall einer Erweiterung z.B. durch Werbung gilt der Garantiefall nach §443 als begründet.
 
G

Gelöscht 76863

Gast
Hallo Helpme2018,

die Beleuchtung eines Backofens ist heutzutage eine der wesentlichen Eigenschaften, um den Backofen nutzen zu können, zumal durch den Ausfall die eigentliche Nutzung ja garnicht mehr möglich war. Damit lag ein Sachmangel vor, für den der Händler gerade stehen muss, denn er hat das Geschäft mit Dir abgeschlossen und er muss Dir entweder eine Reparatur, eine Minderung des Preises oder eine Ersatzleistung anbieten. Das ist im BGB in den §437 ff. geregelt. In §439 steht, dass der Händler dafür auch alle Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten zu übernehmen hat. Da Du die Lampe wahrscheinlich nicht durch unsachgemäße Bedienung zerstört hast, wirst Du die Kosten auch nicht übernehmen müssen. Hast Du an dem Gerät etwas verändert? Hat dies der Techniker behauptet? Wenn "Nein", dann sollte dies für Dich erledigt sein.

@Eraser4400 Wie kommst Du darauf, dass es kein Gewährleistungsrecht mehr geben würde? Eine Garantie durch den Hersteller kann die Gewährleistungsrechte des Käufers höchstens verbessern, aber nicht verschlechtern. Im Fall einer Erweiterung z.B. durch Werbung gilt der Garantiefall nach §443 als begründet.
Guten Morgen GrayBear! Vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort auf meinen Beitrag. Ich habe an dem Gerät nichts verändert. Der nette Techniker konnte dies bezüglich auch nichts feststellen. Er schrieb in seinen Unterlagen, dass die Lampe beim erstmaligen Benutzen des Backofens defekt war. Einen Bedienungs- bzw. Anschlussfehler schloss er aus. Gure Bekannte von mir sind vom Beruf Elektriker und haben für mich den Herd angeschlossen. Und ein Selbstverschulden meinerseits liegt auch nicht vor. Jedenfalls hat der Techniker nichts dergleichen zu mir gesagt. :)
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
C Neuwagen und schon Garantiefall? Sonstiges 16
L Handy Private gekauft und komme nicht drauf Sonstiges 40
G Humor verstehen - oder auch nicht. Sonstiges 29

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben