Der_Pessimist
Mitglied
Hi Leute,
folgendes Problem. Meiner Freundin ihr Handy ist kaputt, lässt sich nicht mehr laden. Nach meinem Augenschein hängt es an dem Handy (Kontakt verbogen).
Meine Freundin hat dann bei 1&1 angerufen, schon 3 Mal und die machen ein üblen Geschiss darum. Die wollen irgendwelche Tastenkombinationen testen und bla bla und bloss nicht einschicken. Also totales Chaos.
Jetzt hab ich ihr heute Morgen gesagt, sie soll da anrufen und klipp und klar sagen, dass sie das Handy einschicken will und es repariert werden soll, da das Handy noch keine 2 Jahre alt ist und das sie sich mal informieren soll, dass jeder Hersteller für Elektronikartikel eine gesetzliche Garantie/Gewährleistung von 2 Jahren hat und sie sich doch in der Rechtsabteilung (arbeitet auf dem Amt) mal informieren soll, weil sie mir nicht glaubt. Jetzt schreibt sie mir, sie hätte gefragt und es gäbe keine 2 Jahre Garantie???
Das ist doch aber Gesetz oder? 6 Monate Garantie, danach 1,5 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6. Monaten muss jedoch der Verkäufer beweisen, dass das Gerät bei der Auslieferung funktionsfähig war und nach den 6. Monaten muss der Käufer beweisen, dass das Handy durch einen defekt des Herstellers kaputt gegangen ist.
Bin ich total blöd oder liege ich damit richtig?
folgendes Problem. Meiner Freundin ihr Handy ist kaputt, lässt sich nicht mehr laden. Nach meinem Augenschein hängt es an dem Handy (Kontakt verbogen).
Meine Freundin hat dann bei 1&1 angerufen, schon 3 Mal und die machen ein üblen Geschiss darum. Die wollen irgendwelche Tastenkombinationen testen und bla bla und bloss nicht einschicken. Also totales Chaos.
Jetzt hab ich ihr heute Morgen gesagt, sie soll da anrufen und klipp und klar sagen, dass sie das Handy einschicken will und es repariert werden soll, da das Handy noch keine 2 Jahre alt ist und das sie sich mal informieren soll, dass jeder Hersteller für Elektronikartikel eine gesetzliche Garantie/Gewährleistung von 2 Jahren hat und sie sich doch in der Rechtsabteilung (arbeitet auf dem Amt) mal informieren soll, weil sie mir nicht glaubt. Jetzt schreibt sie mir, sie hätte gefragt und es gäbe keine 2 Jahre Garantie???
Das ist doch aber Gesetz oder? 6 Monate Garantie, danach 1,5 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6. Monaten muss jedoch der Verkäufer beweisen, dass das Gerät bei der Auslieferung funktionsfähig war und nach den 6. Monaten muss der Käufer beweisen, dass das Handy durch einen defekt des Herstellers kaputt gegangen ist.
Bin ich total blöd oder liege ich damit richtig?