bocksrogger
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Was ist das für eine Geschichte aus dem Paulanergarten?Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer drei Tage lang krank zu Hause sein, ohne dass sie ihrem Chef eine Krankmeldung vorlegen müssen.
§ 5 EntgFG - Anzeige- und Nachweispflichten - dejure.org
Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 - (1) 1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer...
dejure.org
Man muss dem AG die Dauer der AU so schnell wie möglich mitteilen. Ist man länger als 3 Tage krank muss man spät. am nächsten Tag die AU vorlegen.
Daraus ergibt sich, das einzelvertraglich geregelt sein kann das der AG die AU Bescheinigung auch am ersten Tag verlangen kann. Weißt du ob es hier so ist?Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Zudem bringt das mit dem "kranksein" gar nix weil schon gefragt wurde.
Ist immer noch eine privat Sache und Lügen kommt immer gut..Was weiß ich, du musst zum Zahnarzt und hast halt keinen besseren Termin gekriegt
Muss auch nicht stattgegeben werden.Es bleibt dir noch die Möglichkeit, um einen unbezahlten Ferientag zu bitten