Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Fristlose Kündigung

conny123

Aktives Mitglied
Hallo

Meine Tochter hat die fristlose Kündigung bekommen ,weil das Amt die Miete nicht bezahlt hat und sie sich auch nicht wirklich gekümmert hat.

Kann man einen Menschen in 5 Tagen vor der Türe setzen ,sie hat letzten Monat und diesen nicht bezahlt.

Das is doch unmenschlich ,müsste ihren hund und katzen ins Tierheim bringen ,da ich selber Tiere haben die sich mit denen net vertragen.

Wie kann man ihr helfen ,sie is stinkefaul und kümmert sich um nix.

Lg Conny
 

conny123

Aktives Mitglied
Hi

Bin ich ja auch der Meinung ,nur sie hat nur 4 Tage zeit und soll dann aus der Bude raus.

Weiss net mehr weiter ,was kann man sonst noch machen ????

Man kann jemand nicht 4 Tage vor der Türe werfen ,

Lg Conny
 

Sisandra

Moderator
Hallo,

ich stelle dir hier mal einen Link zum Thema ein:

Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

Ganz offensichtlich hat deine Tochter es versäumt, sich rechtzeitig zu kümmern. So etwas rächt sich.

Allerdings kann sie versuchen, einfach nicht auszuziehen. Dann muss der Vermieter eine Räumungsklage machen. Das dauert dann noch eine Weile, bis diese durch ist.

Deine Tochter sollte sich morgen früh bei Öffnung der Arge dort einfinden und versuchen, den zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Geht die rückständige Miete bald ein, hat sie eine Chance in der Wohnung zu bleiben:

5. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Mieter oder eine öffentliche Stelle (z.B. das Sozialamt) bis spätestens zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage alle Mietrückstände vollständig zahlt. Für Kündigungen, die vor dem 01.09.2001 zugehen, bleibt insoweit die 1-Monats-Frist der alten Regelung gültig
Es ist also Eile geboten! Im Übrigen kann man deiner Tochter nur wünschen, dass sie durch diesen Vorfall kapiert hat, das Sich-Nicht-Kümmern sehr unangenehme Folgen haben kann.

Alles Gute
Sisandra
 
T

Tamo

Gast
Hallo conny,

ne ne, so einfach ist das ja nun auch nicht!
Der Vermieter kann nicht eine Kündigung schreiben mit ner Frist von 4 Tagen! Er hat sich an die gesetzlichen Fristen von 3 Monaten zu halten! Schriftlich Widerspruch per Einschreiben / Rückschein gegen die Kündigung einlegen - aber sofort!!!!!
Am Montag zum Amt und denen die Kündigung vorlegen. Ihr solltet drauf bestehen, daß die sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und das mit der Kündigung klären.

Ich hoffe mal, das die Kündigung bei deiner Tochter nicht schon länger als einen Monat liegt......dann hätten wir ein Problem:rolleyes:
 

Sisandra

Moderator
Hmm, so wie ich den Paragraphen interpretiere, ist die fristlose Kündigung eben schon gerechtfertigt, könnte aber noch einmal abgewendet werden, wenn die junge Dame sich schleunigst darum kümmert.

§ 543 BGB
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.


Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn 1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
3. der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist.


(4) Auf das dem Mieter nach Absatz 2 Nr. 1 zustehende Kündigungsrecht sind die §§ 536b und 536d entsprechend anzuwenden. Ist streitig, ob der Vermieter den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig gewährt oder die Abhilfe vor Ablauf der hierzu bestimmten Frist bewirkt hat, so trifft ihn die Beweislast
Gruß
Sisandra
 

conny123

Aktives Mitglied
Hallo,

ich stelle dir hier mal einen Link zum Thema ein:

Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

Ganz offensichtlich hat deine Tochter es versäumt, sich rechtzeitig zu kümmern. So etwas rächt sich.

Allerdings kann sie versuchen, einfach nicht auszuziehen. Dann muss der Vermieter eine Räumungsklage machen. Das dauert dann noch eine Weile, bis diese durch ist.

Deine Tochter sollte sich morgen früh bei Öffnung der Arge dort einfinden und versuchen, den zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Geht die rückständige Miete bald ein, hat sie eine Chance in der Wohnung zu bleiben:



Es ist also Eile geboten! Im Übrigen kann man deiner Tochter nur wünschen, dass sie durch diesen Vorfall kapiert hat, das Sich-Nicht-Kümmern sehr unangenehme Folgen haben kann.

Alles Gute
Sisandra


Hi Sisandra,

Ich hoffe das sie begreift ,wenn ich ums Eck wohnen würde ,aber ich wohn 15 Kilometer entfernt . Sie will das ich sie mit Auto bringe und das is nicht der Sinn der Sache.Sie is einfach faul.

Lg Conny
 
D

Deichgräfin

Gast
Gibt es eventuell einen Grund, warum die ARGE die Miete nicht zahlt ?
Ist deine Tochter mit der "vorherigen" Zustimmung der ARGE,
die Miete zu übernehmen, ausgezogen ?

L.G.Karin
 

conny123

Aktives Mitglied
Hallo,


Auf dieser Seite findest du die Gründe für eine fristlose Kündigung:

rewirpower.de - Ratgeber Mietrecht - Fristlose Kündigung


Kann sich deine Tochter nicht mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihm sagen, dass sie sich sofort darum kümmern wird, warum die Miete nicht überwiesen wird. Letztendlich wird es ihm nur darum gehen, dass er sein Geld bekommt.

Ich hoffe, der Vermieter hat ein Einsehen!


^



Tuesday
Hi

Ich hab gestern spät bei ihm angerufen ,und er sagt bis Freitag ....

Höchstens eher noch vorher muss sie raus. Ich bin so doof das ich ihr wieder helfe ,aber ich kann ihre Tiere nicht aufnehmen ,sollte sie sich wieder nicht kümmern.:(

Ich bin total traurig seit gestern,

Lg Conny
 

conny123

Aktives Mitglied
Hallo conny,

ne ne, so einfach ist das ja nun auch nicht!
Der Vermieter kann nicht eine Kündigung schreiben mit ner Frist von 4 Tagen! Er hat sich an die gesetzlichen Fristen von 3 Monaten zu halten! Schriftlich Widerspruch per Einschreiben / Rückschein gegen die Kündigung einlegen - aber sofort!!!!!
Am Montag zum Amt und denen die Kündigung vorlegen. Ihr solltet drauf bestehen, daß die sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und das mit der Kündigung klären.

Ich hoffe mal, das die Kündigung bei deiner Tochter nicht schon länger als einen Monat liegt......dann hätten wir ein Problem:rolleyes:

Hi

Dann werd ich widerspruch fertig machen heute .....

Und dann ihr den Briefumschlag reinschmeissen und sie muss zur Post,hoffe sie is nicht zu faul dazu-

Ich krieg im moment mit ihr die Kriese..


Lg Conny
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Basilikum_01 Beschäftigung bzw. Kündigung nach Krankengeldbezug Finanzen 13
Miria6 Problem bei Kündigung von einem Abo im Internet Finanzen 34

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben