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fristlose Kündigung wegen Blaumachen, was ist mit der Abschlussprüfung?

Y

yellowsubmarine

Gast
Hallo an alle!
Ich habe folgendes Problem: häufiges Schwänzen der Berufsschule (eigentlich regelmäßig) ist nie aufgefallen, nun bin ich im dritten LJ (im Mai ist Abschlussprüfung) und nun hat die Schule ein Fax an den Chef geschickt. Hierin stehen drei unentschuldigte Fehltage und zwei mal zu spät kommen in 5 Wochen. Mein Chef wird sich genauer informieren und feststellen dass ich noch häufiger in der Vergangenheit die Schule geschwänzt habe.

Mein Notendurchschnitt liegt bei 2,5. Ich habe am Freitag Morgen ein Gespräch mit ihr. Wenn sie mich jetzt fristlos kündigt, kann ich dann trotzdem die schriftl. Prüfung Anfang Mai und die mündliche Prüfung Anfang Juli ablegen?

Wenn sie mich nicht kündigen will,habe ich dann die Möglichkeit ihr vorzuschlagen die Ausbildungszeit um die drei Monate zu verkürzen? Ich finde meine Ausbildung ganz schrecklich, aber habe mich seit Dez 2005 durchgebissen und möchte nicht, dass alles umsonst war!
 

maximilian

Aktives Mitglied
Ganz ruhig! Du hast als Azubi einen besonderen Kündigungsschutz, man darf dich nur kündigen, für solche Gründe, wo normale Arbeitnehmer ne fristlose Kündigung bekommen könnten: Diebstahl, Unterschlagung, mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen auf *Arbeit*. Ob du in der Berufsschulzeit fehlst, ist nicht so problematisch, du fehlst ja nicht während der Arbeitszeit.

Soweit ich weiß (ab hier bin ich mir nicht mehr komplett sicher), theoretisch könnte dich die Berufsschule raushauen (geschieht aber eigentlich nicht, hatte nen Mitbewohner der da auch kaum hinging), aber dein Chef könnte dich nicht kündigen, müsste dich dann in ner anderen Berufsschule unterbringen.

Ausserdem musst du doch eine gewisse Theoriestundenanzahl nachweisen? Zumindest wars bei mir so. (aber da war bei mir extrem viel Luft von der tatsächlichen Zahl zur geforderten Zahl) Es kann sein, dass sie dich nicht zur Prüfung zulassen können, wegen Fehlstunden, und dein Arbeitgeber ist dann nicht verpflichtet, deinen Ausbildungsvertrag zu verlängern. Aber deine Stunden gehen nicht flöten. Du müsstest dir dann für nen halbes Jahr noch nen anderen Betrieb suchen, die restlichen Theorie-Stunden machen, könntest dann die Prüfung später machen (wenn das bei euch im Regierungsbezirk zweimal jährlich möglich ist, ansonsten musste ein Jahr warten).

Also, mach dich nicht fertig. Wird sich schon einrenken.
Wie kommst du mit deinem Chef klar? Vllt. sollteste mit dem ein wirklich ehrliches Gespräch führen. Chefs waren früher oft auch mal jung und verplant.
 
Y

yellowsubmarine

Gast
Danke maximilian. Von der Berufsschule rausgeschmissen zu werden, davon bin ich noch weit entfernt! Das wird auf jeden Fall nicht passieren.
Nur beim Betrieb habe ich Bedenken. Ich hatte dem Chef bereits eine Email geschrieben als ich wusste dass die Schule das Fax geschickt hat, um mich zu erklären und vor allem zu entschuldigen. Allerdings hat das gar nichts gebracht, er ist (verständlicherweise) stinksauer und ich bin mir sicher dass mich eine böse Überraschung erwartet morgen.

Und falls es wirklich so kommt, würde mich interessieren ob ich die Prüfung zur Not auch ohne Betrieb ablegen kann.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wichtung der Interessen--Ausbildung vor "betriebl.Belangen"

azubi.net :: Index

Vielleicht findest Du hier Beispiele,Anlaufstellen,Lehrlingsvertretungen,Rechtsberatung für Auszubildende oder Beispielfälle?

Gruß!
Micky
 

Chaki

Aktives Mitglied
mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen auf *Arbeit*. Ob du in der Berufsschulzeit fehlst, ist nicht so problematisch, du fehlst ja nicht während der Arbeitszeit.

Soweit ich weiß

Berufsschule ist genau so zu handhaben wie Arbeitszeit im Betrieb.

Da gibt es kein Unterschied.;)


Denke aber dein Chef wird dir erst mal die Leviten lesen bevor er dich raus kickt.

Zeige dich einsichtig und gehe zukünftig in die Berufsschule und alles wird gut
 

maximilian

Aktives Mitglied
Berufsschule ist genau so zu handhaben wie Arbeitszeit im Betrieb.

Da gibt es kein Unterschied.;)
Ratgeber an Ausbildungsbetriebe.
Berufsschule schwänzen hat Folgen
Keine Besserung? Sie können nunmehr als letztes Mittel dem Auszubildenden kündigen. Das Schwänzen des Unterrichts in der Berufsschule gilt zwar nicht als absolut schwer wiegendes Fehlverhalten. Aber wer trotz Abmahnungen seine Pflichten im Rahmen der Ausbildung nicht wahr nimmt, der muss mit einer Kündigung rechnen. Und die ist bekanntlich in Ausbildungsverhältnissen nach der Probezeit nur fristlos möglich.
Hier ist der Unterschied, während der Arbeit zu fehlen, ist schwerwiegendes Verhalten, was fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt. Während der Berufsschulzeit zu fehlen ist kein schwer wiegendes Fehlverhalten und braucht vorherige Abmahnungen bevor ein Ausbildungsbetrieb vorm Arbeitsgericht mit der Kündigung durchkommt.
 

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