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Fristlos gekündigt, Strafverfahren... ich halte es nicht aus....

Gaja

Mitglied
Am besten sagst du gar nichts, bevor du dich verplapperst. Als nächstes kann es sein, dass sie dir die ganze Bude zu Hause links machen, wegen dieser komischen Geschichten.

Also ich habe keine Horrofilme oder sowas Zuhause. Rauchen tue ich auch nicht. Eigentlich habe ich gar nichts auffälliges hier. Deshalb mache ich mir da wenig Sorgen. Der Polizei vertraue ich eigentlich am meisten und gebe denen einen Kaffee, wenn sie kommen sollten. Eigentlich wäre ich sehr froh, weil dann hätte das Martyrium mit den Vorwürfen ein Ende, weil ich ja nichts zu verbergen habe.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Du könntest Deinen Anwalt für Arbeitsrecht beim nächsten Treffen mal ein paar Dinge fragen.

1. Ob Du bei positiver Prognose einem Vergleich zustimmen solltest oder ein Urteil provozierst, das möglicherweise angreif-fähig ist. Der Angriff wäre in der nächst höheren Instanz angesiedelt. In der nächst höheren Instanz würde aber -im Gegenteil zu jetzt - zu entscheiden sein, wer die Kosten des Verfahrens trägt!
Aktuell - so meine ich - muss nämlich noch jeder seine Kosten selber tragen.
2.Ob Du unter denselben Voraussetzungen wie oben einen Mindest Streit Betrag ähnlich §511 (2) 1. ZPO haben musst, unterhalb dem die nächste Instanz nicht zuzulassen wäre. GGf wäre dann in Erwägung zu ziehen zu beantragen, dass die nächste Instanz daran nicht scheitert. Falls das geht.
Ich meine zu wissen, dass man im Verfahren Zugeständnisse machen kann um Streitwerte zu drücken und dadurch eine befürchtete Berufung zu torpedieren.
3.Ob Du selber das Argument Vertrauensverlust (nur) dem Chef gegenüber für Dich in Anspruch nehmen solltest, da er Dich angezeigt hat.
Würde in der nächsten Verhandlung weiterhin keine Fakten auf den Tisch gelegt, so würde sich daraus ergeben, dass der Chef sich der falschen Beschuldigung schuldig gemacht haben könnte!
Würde sich so etwas abzeichnen und würde man so etwas anklingen lassen, geriete die Gegenseite unter Druck, da ein Chef, der andere falsch beschuldigt, ein Problem im Hause darstellt.
An Deiner Stelle hätte ich dann (nach Rücksprache mit dem RA!) auch kein Problem, die Falschbeschuldigung anzuzeigen.
Es wäre dann der Chef zu entlassen - und Du wärst wieder einzustellen..... :) ?
Dazu würde dann natürlich nicht passen, wenn du den Vertrauensverlust dem Arbeitgeber gegenüber dokumentierst, anstatt nur dem Chef gegenüber , weil dann eine Wiedereinstellung ja nicht mehr geht.
4. Ob Du -je nach Ergebnis - den Ausgang des Verfahrens der Staatsanwaltschaft zusendest.
Offiziell anhängig und aktenkundig ist es ja eh schon alles und sollte Dich das Arbeitsgericht entlasten, so müsste die Ermittlungsbehörde sich fragen, was man denn noch ermittel sollte.
Du kannst nicht zwingend davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft beim Bearbeiten von Aktenbergen jeden Tag nachsieht, welche verfahren Du so alle am laufen hast und welche Du gewonnen hast. Informationen werden durch Zusenden Teil der Akte, und auf Teile der Akte kann man sich zu Recht beziehen.

Ausserdem musst Du hellwach bleiben, dass Dein Anwalt im Verfahren keine Fehler macht, die Du bemerkst aber nicht ansprichst. Denn das was der RA als Dein Vertreter sagt ist Dir zuzurechnen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Alböguhl

Gast
Was steht denn im Kündigungsschreiben als Begründung?
Da muß ja was konkretes vorgefallen sein bei fristlos.
Bist du in einer Arbeitnehmer Vertretung.?
VDK wäre auch nicht schlecht:
 

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