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Fristlos gekündigt in der Ausbildung

G

Gast

Gast
Hallo...

letzte woche war ich Krankgeschrieben.
Schon seit Wochen war das Klima im Betrieb schon komisch.
Ich fühle mich da auch schon seit Januar/Februar unwohl.
Ich bin nun im zweiten und letzten Lehrjahr.
Hatte gerade zwischenprüfung und die Absclußprüfung ist nächstes Jahr mitte Mai, also nicht allzulange hin.

Am Montag komme ich in meinen Betrieb und mein Chef bittet mich zum Gespräch.
Gekündigt fristlos!!!
Grund:

Sie haben Fehlzeiten in der Berufsschule mit gefälschten schreiben unseres UNternehmens entschuldigt. In diesem Zusammenhanghaben Sie auch die Uterschrift ihres Ausbildersgefälscht.
Dies hat einen massiven und nichtwiederherstellbaren Vertrauensverlust unsererseits zur Folge, der eine Weiterführung der Ausbildug unmöglich macht.

Ob das jetzt simmt oder nicht...ist das rechtens....für eine fristlos kündigung ohne Vorwarnung oder vorgespräch.
Also ich weiß auch das mein Betrieb wohl schon seit einiger zeit einen Grund sucht mich los zu werden.
 
P

Pàtélǐxià

Gast
Ja, dürfen sie.

Und sollte das stimmen, würde ich mich an deiner Stelle ganz klein machen und die Füsse still halten, sonst kriegst du noch einen wegen Urkundenfälschung dran.
 
R

Rennschnecke

Gast
Hallo Gast

Da muss ich meiner Vorgängerin wohl oder übel recht geben.

Dein verhalten hat eine Fristlose Kündigung gerechtfertigt.

wünsch dir aber alles gute für deine Zukunft und versuche am rechten Weg zu bleiben.

Ehrlichkeit währt am längsten

lg Rennschnecke
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Die haben mehr als Grund genug, dich fristlos zu kündigen und wie Pàtélǐxià schon schrieb, kannst du froh sein, wenn nicht noch eine Anzeige hinter her kommt.
Was hast du dir bloß dabei gedacht.
Das wird dich jetzt durch dein ganzes Berufsleben verfolgen.
Immer vorausgesetzt, es stimmt, was man dir vorwirft.
 
G

Gelöscht 3807

Gast
hab dir mal den paragraphen rausgesucht aus dem bgb

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zugelassen, aus dem sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile ergeben muss, dass die normale Beendigung des Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann ( § 626 Abs. 1 BGB ;
§ 15 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bei der Kündigung durch denn Arbeitgeber hat die Rechtsprechung als wichtige Gründe anerkannt:

• Tätlichkeiten oder erhebliche Ehrverletzungen gegenüber dem Arbeitgeber
• Diebstahl
• Betrug <--------- Unterschriftenfälschung
• Untreue
• Sachbeschädigung zum Nachteil der Arbeitgeberin
• Arbeitsversäumnis
• Arbeitsverweigerung
• Arbeitsunfähigkeit durch Trunkenheit während der Arbeitszeit
• Teilnahme am rechtswidrigen Streik
• Verrat von Betriebsgeheimnissen
• unter Umständen unerlaubte private Telefongespräche
• Handlungen, die die Heilung während der Arbeitsunfähigkeit beeinträchtigen

Quelle: BGB

4711
 
G

Gast

Gast
Vielen dank für die schnellen Antworten.

Jetzt noch eine weitere Frage.
Wenn ich mir jetzt einen neue Betieb suche.
Kann dieser neue Betrieb diese Infos bei meinem alten Berieb einholen?
Was muss ich bei dem neuen Betieb sagen und was muss ich nicht sagen?!
 
M

Michy4011

Gast
Vielen dank für die schnellen Antworten.

Jetzt noch eine weitere Frage.
Wenn ich mir jetzt einen neue Betieb suche.
Kann dieser neue Betrieb diese Infos bei meinem alten Berieb einholen?
Was muss ich bei dem neuen Betieb sagen und was muss ich nicht sagen?!
Sagen musst du gar nichts, aber falsch wäre es sicher nicht gleich mit der Wahrheit zu beginnen. Denn wenn es erst nach 3 Wochen rauskommt das du den neuen Betrieb auch gleich angelogen hast, dann kannste deine zweite fristlose Kündigung in deinen Lebenslauf schreiben.

Klar kann der neue Betrieb bei deinem alten nachfragen und so in Erfahrung bringen warum du gekündigt wurdest.
 

mellchen

Aktives Mitglied
allerdings gibt es auch noch andere möglichkeiten. ich weiß nicht welche art von ausbildung du machst, aber du kannst dich beispielsweise an die IHK wenden und deine ausbildung auch ohne betrieb beenden. dazu musst du dich mal erkundigen. weiß das auch nur weil ein mitazubi damals in meiner berufsschule dies auch so gemacht hat.. also ohne betrieb die ausbildung beendet.
 
G

Gelöscht 3807

Gast
bei der ihk nachfragen ist nicht die schlechteste idee.
nach meinen erfahrungen, toleriert die bs es, wenn man weiterhin am unterricht teilnimmt, wenn es sich nur noch um kurze zeit (2-3 monate) handelt die man noch zur prüfung hat, oder der betrieb insolvent ist..
aber hier gehts ja immerhin um 7 monate.

also, ruf die ihk an, sei ehrlich was den kündigungsgrund betrifft und dann warte ab was die dir raten.
desweiteren würde ich die bs über die kündigung informieren (wird dein ag aber wahrscheinlich eh machen) und mit dem rektor besprechen, dass du auf der suche nach einem neuen betrieb bist, so dass du die schule weiterhin besuchen darfst.

wäre schön wenn du uns hier auf dem laufenden hälst.

LG
 
G

Gast

Gast
Danke für die vilen Infos.
Ich war auch heute in der Berufsschule.
Werde am Montag nochmal mit denen in der IHK telefonieren.
Sobald es etwas neues gibt, schreibeich es hier sofort rein.
LG
 

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