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Fristgerecht kündigen, wenn der Chef im Urlaub ist?

Kazoku89

Mitglied
Hi und einen schönen Samstag zusammen!

Ich stecke gerade in einer doofen Situation, und zwar hatte ich vor etwa 2 Wochen ein Vorstellungsgespräch für eine tolle Stelle und habe tatsächlich eine Zusage bekommen. Gestern habe ich den Arbeitsvertrag unterschrieben.

Meine Kündigungsfrist bei meinem noch aktuellen Job sind 4 Wochen zum 15. oder zum 1. eines Monats. Am 15. August soll ich bereits anfangen, das heißt ich muss nächste Woche auf jeden Fall kündigen. Problem: Mein Chef ist schon seit einer Woche in seinem Jahresurlaub und wird erst Ende Juli wieder hier sein.

Es gibt keinen Stellvertreter, Personalabteilung o.ä., wo ich die Kündigung alternativ abgeben könnte (kleines Unternehmen).
Im Urlaub hat er lt. seiner Aussage auch keinen Laptop dabei und ist nur sporadisch über WhatsApp erreichbar.

Wie mache ich das nun mit der Kündigung? Ich kann sie ihm natürlich auf den Schreibtisch legen, er wird sie dann aber eben erst ca. 2 Wochen, bevor ich weg bin, erhalten. Und ob es so eine gute Idee ist, ihn übers Handy in seinem Urlaub zu informieren, dass ich kündige, bezweifle ich - aber wie soll ich es sonst anstellen? Es muss ja alles fristgerecht ablaufen.

Und wenn ich ihm die Kündigung einfach hinlege, kann er ja hinterher behaupten, dass keine Frist eingehalten wurde, weil er nix davon wusste / sie nicht gesehen hat oder was auch immer. Zutrauen würde ich ihm das jedenfalls.

Hat jemand von euch einen Rat für mich, wie ich am Klügsten vorgehen sollte?
 

Tina-chan

Aktives Mitglied
Normalerweise muss es einen Vertreter in einem Betrieb geben. Ich kann mir nicht vorstellen, das es so was nicht gibt. Und dieser Person gibst du eben diese Kündigung.
Ich würde auch einen Brief schreiben und diesen dann per Post schicken, damit du beweisen kannst, das du fristgerecht gekündigt hast.
 

Kazoku89

Mitglied
Normalerweise muss es einen Vertreter in einem Betrieb geben. Ich kann mir nicht vorstellen, das es so was nicht gibt. Und dieser Person gibst du eben diese Kündigung.
Ich würde auch einen Brief schreiben und diesen dann per Post schicken, damit du beweisen kannst, das du fristgerecht gekündigt hast.
Gibt es tatsächlich nicht, bzw. der Vertreter bin in dem Fall dann wohl ich. Ich bin aktuell die einzige Mitarbeiterin, eine weitere hat kürzlich erst gekündigt und ist seit dem 01.07. weg.

Außer mir ist also die ganze Zeit während seines Urlaubs niemand im Büro.
Das heißt, ich könnte die Kündigung natürlich per Einschreiben schicken und dann unterschreiben, dass ich sie entgegengenommen habe. ;-)
 

Ombera

Aktives Mitglied
Ich würde sie tatsächlich per Einschreiben schicken, den Eingang quittieren und das dem Chef per whatsapp auch so mitteilen. Dann hast du formaljuristisch richtig gehandelt und ihn gleichzeitig fairerweise unterrichtet. Alles andere ist sein Problem.
 
B

Battlemage

Gast
Bist du in keiner Arbeitnehmer Vertretung oder sonst wie organisiert?
Die fristgerechte Kündigung ist Standart, doch muss sie erst einmal wirksam werden.
Dazu müssen nicht nur formale Regeln eingehalten und gesetzliche Voraussetzungen beachtet werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben bei der Kündigung auch unterschiedliche Fristen einzuhalten.

Kleinbetriebe, die regelmäßig nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
In der Probezeit gilt zudem für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen).
Eine weitere Ausnahmeregelung gilt für Aushilfstätigkeiten, die einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
In diesem Fall kann im jeweiligen Vertrag eine kürzere Frist vereinbart werden.
Sonst kannst du nur auf Kulanz setzen, wenn der Arbeitgeber das mitmacht.

Bewerbung: Bei neuer Stelle trotz Kündigungsfrist früher aus altem Job - Business Insider
 

FlatterMaus

Aktives Mitglied
Sie kann doch fristgerecht kündigen. Juristisch muss sie im Streitfall den Zugang der Kündigung belegen können. Und das kann sie ja, je nach dem, für welchen Weg (Einschreiben oder Einwurf mit Zeuge) sie sich entscheidet. Zusätzlich den AG per Whatsapp informieren, wie Ombera empfiehlt, und die Angelegenheit ist gegessen.
 

weidebirke

Urgestein
Ich würde per Einwurfeinschreiben kündigen. In dem Fall dokumentiert der Postbote den fristgerechten Einwurf des Schreibens in den Briefkasten. Diese Dokumetation ist ein Beweis von unbefangener dritter Stelle.

Und ich würde dem Chef das per Textnachricht zusätzlich mitteilen. Wenn er keine Strukturen für so einen Fall schafft, muss man eben so vorgehen.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Bist du in keiner Arbeitnehmer Vertretung oder sonst wie organisiert?
Und die tragen die Kündigung dann per Eule zum Chef?

Kleinbetriebe, die regelmäßig nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
In der Probezeit gilt zudem für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen).
Eine weitere Ausnahmeregelung gilt für Aushilfstätigkeiten, die einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
Was hier alles nicht zutrifft, weil der AN selbst kündigen will.

Dazu müssen nicht nur formale Regeln eingehalte
Unfug das ist eine einseitige Willenseklärung. Da gibt es nix von "beiden" Seiten.

Man kann auch eine Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
 

Yara

Aktives Mitglied
Seltsame Regelung bei euch, was ist wenn dir etwas in der Abwesenheit des Chefs passiert, du selbst krank wirst, einen Unfall hast oder der Gleichen, gibt es da eine Regelung?
Wenn du noch die einzige verbliebene Mitarbeiterin im Büro bist, dann drück auf dein Kündigungsschreiben den Eingangsstempel drauf. Dir im Nachhinein etwas Gegenteiliges zu beweisen wird sehr schwierig bzw. unmöglich sein.
Du kannst natürlich auch die Kündigung per Einschreiben mir Rückantwort senden und dann somit den Empfang persönlich quittieren.
Wenn dir das immer noch nicht als Beweis ausreicht, dann lege das Schreiben auf seinen Schreibtisch, eine Zeitung mit aktuellem Datum daneben und mach davon ein Handyfoto. Achte darauf, dass beides zusammen und deutlich erkennbar auf dem Foto ist.
Dem Chef würde ich trotzdem eine WA-Nachricht schicken, dass er nicht aus allen Wolken fällt wenn er aus dem Urlaub zurück ist.
 

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