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Freundin bittet um Hilfe- was raten?

AnjamitVicky

Aktives Mitglied
Ich brauche hier ein paar Ansätze.

Meine beste Freundin hat mich um Rat gebeten. Sie ist in einer ähnlichen Situation wie ich einst war.
Sie hat noch eine ältere Schwester, ist aber die Jüngste der Eltern.
Der Vater ist verstorben und sie kümmert sich in deren Haus um die übrig gebliebene Mutter.

Sie hat noch einen Sohn. Von klein auf waren die Schwester und deren Mann extrem neidisch auf den Sohn und die Schwester weil sie angeblich mehr Vorzüge hatten, als sie selbst.
Die Schwester und deren Mann wollten aber ausziehen. Die Schwester hätte auch im Haus wohnen können, wollte aber nicht.

Die Schwester kümmert sich um die Mutter mit dem Pflegegrad 3. Der Sohn wohnt auch noch im Haus und kümmert sich mit seiner Mutter um die Oma.

Nun haben sie große Angst, was ist, wenn die Oma mal nicht mehr ist. Beide Schwestern erben zu gleichen Teilen

Sie hat mich gefragt, ob ich etwas zum Passus "Wer pflegt erbt mehr" wüsste.

Könnt ihr darüber Auskunft geben?

Ich wüsste das gerne, auch für mich, denn bei uns ist es ähnlich, nur dass wir nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Wie viel ist das und wie seht ihr das?
 

AnjamitVicky

Aktives Mitglied
Na, ja wenn sie dir das Grundstück unterm Hintern wegnehmen und du dich Jahre lang gekümmert hast und selbst im Haus wohnst, sagst du das sicher nicht mehr.

Ich habe viele Familien gesehen, bei denen alles Eitel Sonnenschein war und sobald jemand verstorben ist, kam die Post vom Anwalt oder man ging aufs Erbe wie die Geier.

Natürlich ist es moralisch eher nicht so toll, aber es wäre auch Traumtänzerei sich darüber nie Gedanken zu machen.
Besonders weil meine Freundin auch beruflich zurückgesteckt hat, damit sie sich um ihre Mutter kümmern kann.

Zwei Augen zu, sechs Augen auf, sage ich immer nur.
 
K

kasiopaja

Gast
Warum geht Deine Freundin nicht einfach zu einem Anwalt und lässt sich beraten? Dann weiß sie es genau.

Wenn sie beruflich zurückgesteckt hat, kommt drauf an in welchem Umfang, dann kann sie dafür Rentenzahlungen von der Pflegekasse erhalten. bzw. die Rentenkasse bezahlt für sie in die Rentenkasse ein.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Eigentlich gibt es zwei Aspekte:
Entweder hilft man, weil man Hilfe geben möchte oder weil man es vergütet haben möchte.

Im ersten Fall gibt es nichts zu regeln, im zweiten Fall schon.

Im zweiten Fall gibt es dann zwei Parteien:

Der Geber und der Nehmende. Je nach Intuition des Gebenden muss halt ein Vertrag her, an den man sich bindet, und der seine Geltung während der Pflege oder erst danach entfaltet.

Gibt es keinen Vertrag, so muss man damit rechnen, dass kein Ausgleich erfolgt.

Wenn man aber nicht nur hilft sondern sogar auf einen Teil seines Einkommens verzichtet, wäre es mehr als nötig von dem, der die Hilfe annimmt und dem, der sich nicht beteiligt, für einen Ausgleich zu sorgen.
 
K

kasiopaja

Gast
Eigentlich gibt es zwei Aspekte:
Entweder hilft man, weil man Hilfe geben möchte oder weil man es vergütet haben möchte.

Im ersten Fall gibt es nichts zu regeln, im zweiten Fall schon.

Im zweiten Fall gibt es dann zwei Parteien:

Der Geber und der Nehmende. Je nach Intuition des Gebenden muss halt ein Vertrag her, an den man sich bindet, und der seine Geltung während der Pflege oder erst danach entfaltet.

Gibt es keinen Vertrag, so muss man damit rechnen, dass kein Ausgleich erfolgt.

Wenn man aber nicht nur hilft sondern sogar auf einen Teil seines Einkommens verzichtet, wäre es mehr als nötig von dem, der die Hilfe annimmt und dem, der sich nicht beteiligt, für einen Ausgleich zu sorgen.
So einfach ist das nicht. Dem Pflegenden steht, wie im Link beschrieben, im Erbfall, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Ausgleich zu.
 

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