Das würde ich nicht so ohne weiteres sagen: Nur weil man die Zugangsdaten des Kontos des Partners kennt heißt das noch lange nicht, dass man das Recht hätte, über dieses Geld zu verfügen, wie es einem passt. Der Eigentümer des Geldes ist nach wie vor die TE. Wenn ich Dir den Schlüssel zu meiner Wohnung gebe, damit Du bei mir die Blumen gießt, während ich im Urlaub bin, dann darfst Du mir trotzdem nicht das Tafelsilber mitnehmenAnzeigen kannst du deinen Freund nicht. Er hat prinzipiell nichts Verbotenes gemacht. Da wird nichts bei rumkommen. Seine Vollmacht war regulär, seine Überweisung ebenfalls.
Also ja: Es wäre vermutlich schon möglich, den Freund anzuzeigen- was vielleicht garnicht die schlechteste Idee wäre, denn dann könntest Du das Geld von ihm zurückfordern und eben evtl selber Hilfen beantragen, denn du bist ja nicht Opfer deiner eigenen Schussligkeit geworden, sondern Du bist betrogen worden. (ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe, aber es klang für mich so, als hättest Du noch weitere Schulden? Evtl. könnte das also für Dich von Vorteil sein, wenn klar ist, dass Du es nicht selber verbockt hast....)
Darüber könnte dich ein Anwalt beraten. Theoretisch könnte Dein Freund sich auch selbst anzeigen.
Aber ich schätze mal, das wollt ihr nicht (was ich ja auch verstehen kann, ich will nur sagen: Auch wenn man im ersten Moment denkt: Oh Gott, das mach ich nie, könnte sowas in letzter Konsequenz auch eine gute Alternative sein).
Falls Du Dich aber trennen willst, dann würd ich ihn auf jeden Fall anzeigen.
Auf jeden Fall solltest Du sofort Dein Konto sperren lassen, wenn das noch nicht passiert ist.
Und ich würde definitiv das weiterführen der beziehung davon abhängig machen, dass er Dir das Geld so schnell wie möglich zurückzahlt.