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Freiwillig Beerdigung vom Vater übernehmen

S

SebastianT86

Gast
Hi,

meinen Eltern geht es gut.
Nur theoretisch:
Wenn man Vater stirbt, und meine Mutter zu geizig ist eine angemessene Beerdigung zu organisieren, darf ich dann die Kosten "ehrenamtlich" übernehmen?
Ich will nicht pietätlos wirken, aber kann ich dann diese freiwillige Zusatzbelastung später bei der Steuer als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen?
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ergehst du dich gerne in Fantasien, welche den Tod eines Elternteils, der gesund und munter ist, beinhalten?
Und: Deine Mutter wird IHREN Partner so beisetzen, wie sie es richtig findet.
Es bleibt dir aber unbenommen, deinen Vater freundlich zu fragen, wie er später mal unter die Erde gebracht werden will und ob du das organisieren darfst. Vielleicht kann er das testamentarisch verfügen.
(Klar kannst du Beisetzungskosten steuerlich geltend machen. Aber du kriegst nicht viel raus.)
 

cucaracha

Urgestein
Solange er lebt würde ich mit deinen Eltern nicht darüber reden... dein Vater wird es vermutlich nicht möchten.
Ich würde das Thema lassen.

Das Thema Steuer sollte beim Tod des Vaters egal sein..
 

CabMan

Aktives Mitglied
Groß im Kommen sind wohl All-Bestattungen. Da kannst Du richtig Asche lassen. Wenn Dein Vater gar Trekki ist, dann wird ihn das sicherlich begeistern.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Solange er lebt würde ich mit deinen Eltern nicht darüber reden... dein Vater wird es vermutlich nicht möchten.
Ich würde das Thema lassen.

Das Thema Steuer sollte beim Tod des Vaters egal sein..
Ich finde es ok, wenn man als Kind weiß, ob die Eltern später in den Friedwald wollen oder eine Seebestattung haben wollen. Ich würde dabei aber nicht mit Geld um mich werfen wollen, um dann möglichst viel vom FA zurückzubekommen. Das klingt schon ein wenig seltsam.
 
S

SebastianT86

Gast
Die Frage erscheint euch vlt als kühl und grausam, aber nicht in allen Familien herrscht Friede, Freude, Eierkuchen.
Die haben genug Geld für eine angemesse Bestattung, aber meine Mutter ist psychisch krank und ich schätze sie nicht ein, dass sie vernünftig entscheiden würde. Sie ist nicht aus Liebe und Respekt mit meinem Vater zusammen, sondern schlicht aus Bequemlichkeit, da er sich um sich devot um sie kümmert.
Wie ich sie kenne, wird sie lieber zu Hause hocken und Fernsehen schauen, statt auf seine Beerdigung zu gehen. So gestörte Familienverhältnisse gibt es leider auf der Welt.

Jedoch wertschätze ich meinen Vater sehr und will eine angemessene Beerdigung für ihn, ohne jedoch selbst eine heftige finanzielle (Über-)Belastung über mich ergehen zu lassen.

Ich hoffe ihr könnt das jetzt besser verstehen und lasst euren Zynismus und Hohn.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Du kannst die Beerdigung nur übernehmen, wenn Deine Mutter das auch will.
Die Kosten dafür kannst Du steuerlich bei den "außergewöhnlichen Belastungen" absetzen.
Allerdings nur insoweit sie Dein Erbe übrsteigen.
Ist das Erbe höher als die Beerdigungskosten , kannst Du sie nicht absetzen.
 

cucaracha

Urgestein
Der Vater hat mehr davon, wenn man sich in seinen Lebzeiten um ihn kümmert und sich um ihn Gedanken macht als nach seinem Tod.
Das Thema wie man beerdigt werden will, kann man immer mal kurz besprechen.

Aber wenn sich ein Sohn um seine Steuer wegen der Beerdigung und Beerdigungskosten seines noch gesunden Vaters sorgt und deshalb einen Faden eröffnet...ist irgendetwas total schräg...meiner Meinung nach.
Da wird noch ein anderes Thema dahinter stecken..
 

SFX

Aktives Mitglied
Groß im Kommen sind wohl All-Bestattungen. Da kannst Du richtig Asche lassen. Wenn Dein Vater gar Trekki ist, dann wird ihn das sicherlich begeistern.
Genau die Art von Wortspielen, die ich wirklich sehr schätze und witzig finde! :LOL:

Asche hin oder her, natürlich kannst du die Beerdigungskosten steuerlich geltend machen. Wie aber bereits schon angemerkt, ergibt sich hieraus für dich keine hohe Erstattung und ich weiß nicht, weshalb das jetzt so interessant ist.

Freue dich lieber daran, dass deine Eltern noch da sind und verbringe eine schöne Zeit mit ihnen!

LG,
SFX
 

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