Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Fragen!

H

Hilfe bitte

Gast
Hallo,

habe da mal einige Fragen. Also meine Lage ist diese, lebe getrennt, bin zu meinem Freund in ein anderes Bundesland gezogen und muss jetzt Harz4 beantragen. Wir wohnen zusammen, er bekommt Erwerbsminderungsrente. Wird diese Rente voll berechnet? Und weiss einer wie das berechnet wird? Was jeder von uns bekommt? Oder besser was wir überhaupt bekommen? Fühle mich im Moment sehr hilflos.
Wäre sehr dankbar für Antworten...!
 
Hallo Hilfe bitte,

schau mal hier: Fragen!. Hier findest du was du suchst.

Jenny

Aktives Mitglied
Hallo,

Wir wohnen zusammen, er bekommt Erwerbsminderungsrente. Wird diese Rente voll berechnet? Und weiss einer wie das berechnet wird?
Hallo,

ich weiß nicht, ob Dir diese Antwort von mir etwas bringen wird.
Der Rentenversicherungsträger berechnet nach seinem Ermessen die Rente.

ich zB. bekomme Vollerwerbsminderungsrente, keine Teilerwerbsmeinderungsrente. Bin bei der AOK versichert.
Berechnung der Rente
Da sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben sie einen Krankenversicherungsbeitrag aus der R. zu zahlen, der von Ihnen u. uns je zur Hälfte getragen wird.Darüber hinaus haben sie einen zusätzlichen K-Beitrag aus der Rente zu zahlen, der von Ihnen allein aufzubringen ist. Die Beiträge führen wir an die gesetzliche Krankenversichrung ab.

Da sie in der sozialen Pflegev. pflichtversichert sind, haben sie einen P-Beitrag aus der Rente zu zahlen, der von Ihnen allein auzubringen ist.Diesen Beitrag führen wir....ab.

Höhe der laufenden Zahlung
Monatliche Rente ab...............
- Beitragsanteil des Rentners zur Krankenversicherung
-zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag
-Beitrag zur Pflegeversicherung
= Monatlicher Zahlbetrag............

Gruß

Jenny
 
H

Hilfe bitte

Gast
Liebe Jenny,

herzlichen Dank für deine Antwort!
Weißt du vielleicht auch noch ob seine Rente mit angerechnet wir beim AA. Seine Rente beträgt etwas über 800 Euro, also nicht die Welt. Und vielleicht weiß einer wie das AA das berechnet? Habe die Vermutung das wir getrennt wohnen müssen, damit ich meinem Freund nicht schade, bis ich entlich hier Arbeit finde.
Lg Kati
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wohngemeinschaft ja,Bedarfsgemeinschaft nicht unbedingt...

Wenn sie jetzt erst "zusammenzieht" und es kein "Verlobter,LG,Ehemann..." ist,heißt das erst mal NUR,daß bei jedem nur ein Teil der Mietkosten angerechnet wird.

"Freund" bedeutet nicht automatisch "gegenseitiges finanzielles Einstehen","Zusammenwirtschaften" ,gemeinsames Konto,gemeinsame Verträge,gemeinsame Möbel etc.etc.

Als noch Verheiratete und nur "getrennt Lebende" wäre zuallerst mal hier die Frage nach dem Status--- im Trennungsjahr (Versöhnung möglich?) müßte die ARGE mindestens vor jeglicher Leistung die Verpflichtung des Ehemannes bzgl. Trennungsunterhalt prüfen.

Sozialleistungen "einfach so" auszureichen ohne Prüfen der Rangfolge (privat vor Staat) wäre ungesetzlich.

Also-- ist der Ehemann leistungsfähig ,hast Du ihn zur Auskunft aufgefordert?

Mit dem Freund würde ich eine klare vertragliche Regelung bezüglich des Mietvertrages machen.

WER ist Hauptmieter ? Ich vermute mal,nur Dein Freund ist vertragswürdig,da nur er wirklich EINKOMMEN hat (je nach dem EU-Rentenbescheid dauerhaft oder befristet...)...ihn brauchst Du hier wohl in erster Linie,um zu einer Wohnung zu kommen,das klingt logisch und nachvollziehbar.
Das ist okay soweit,dafür sind Freunde da um zu helfen.

Ein gemeinsamer MV birgt das Risiko,daß bei Streit/Zahlungsunfähigkeit/Auszug eines Mitmieters dann der andere VOLL haftet und auch nur GEMEINSAM der MV gekündigt werden kann.
Davon würde ich IMMER dringendst abraten!

Also--einigt Euch zuerst,wer ist solvent und kann die Kaution stellen und wird HAUPTMIETER ,wer ist besser der Untermieter.

Dann würde ich auch klären,wollt Ihr eine "Bedarfsgemeinschaft" mit allen Rechten und Pflichten und Folgen sein ?

Der Freund kann Dich nicht unterstützen,Du kannst ihn nicht unterstützen---jedenfalls weder nachhaltig finanziell noch offenbar kräftemäßig (mindestens einer von Euch ist zu krank für Vollarbeit ?!).

Seid Ihr mindestens 2 komplette Jahre als GEMEINSCHAFT zusammen?
Es klingt nicht so,Ihr wollt ja jetzt überhaupt erst mal (probeweise?) zusammenziehen.

Also: macht einen WG-Vertrag ,einen Untermietvertrag --- erst,wenn er definitiv Dein LG ist,zählt sein Einkommen bei Dir mit hinein.
Was Du PRIVAT für ein Verhältnis hast,ob ihr miteinander "verkehrt",ist zuallerst mal NICHT charakterisierend für die Definition "Bedarfsgemeinschaft",

es sei denn ,Du verkaufst bewußt "Sex gegen finanzielle Unterstützung".

Ein Amt kann NICHT jeden ( kurzzeitigen) Liebespartner dazu verdonnern,das Verhältnis finanziell zu sponsern.

Aus meiner Sicht bist Du eine "schwebend" alleinstehende ,da nur getrennt lebende Noch-Ehefrau,für die zuerst mal der Verwandtenunterhalt zu prüfen wäre ,dann evl. Grundbedarf (351Eu) und Deine konkret nachgewiesenen Mietteilkosten evl. von der ARGE bezuschußt würden.

Vom Nochehemann müßtest Du Einkommensnachweise und mindestens eine schriftliche Aussage über Unterhaltszahlung-fähigkeit-willen- bzw.Deine gerichtliche Klage vorlegen ...

Kannst ja mal ergänzen...warum bist Du arbeitslos, was hast Du bisher für Einkommen gehabt...

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Hilfe bitte

Gast
Hallo,

Danke für den Link Tusday!

Ich danke auch dir liebe Micky für deine Antwort! Es hat sich alles geklärt. Ja Micky du hast mein Anliegen richtig verstanden. Wollte meinen Freund schützen, ich sehe nicht ein warum er für mich aufkommen muss nur weil wir zusammen leben. Er hat lange um seine Rente kämpfen müssen und soviel Rente ist das ja auch nicht und die soll er dann noch teilen, aber Hallo! Weisst wir haben uns entschlossen, dass Arbeitsamt nicht in anspruch zunehmen. Wegen vielleicht fünfzig Euro mehr sich "nackig" auszuziehen Nein. Mich ärgert nur das wir immer wie ein Ehepaar behandelt werden, aber wenns um die Krankenversicherung geht, dann darf ich nicht bei ihm versichert sein. Ach da gibts noch so viele Sachen die mir hochstossen, aber egal wir werden das schon schaffen, ich lass mich nicht auf die Knie zwingen;). So habe mir mal nen bissel Luft gemacht, musste sein, jetzt gehts besser. :) Also vielen Dank nochmal für eure Antworten wirklich ein tolles Forum, hat mir schon oft geholfen!!!
lg an Euch alle und ein frohes Osterfest
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben