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Frage, zur PrivInsolvenz

W

wolf11

Gast
Da gilt selbstverständlich dasselbe!

Ich habe mal ein bißchen gesucht und u.a. das hier gefunden:

Grundsätzlich können in der Wohlverhaltensphase Verträge abgeschlossen werden. Es müssen lediglich die Beträge oberhalb Pfändungsfreigrenze abgeführt werden und es dürfen in dieser Zeit keine Schulden entstehen, die zu einem Mahnverfahren führen. Sonst dürfte der Schuldner auch keine Mietverträge, Energieverträge, Telefonverträge etc. abschließen. Selbst Kredite oder Leasingverträge sind möglich, wenn diese erforderlich sind um z.B. die Selbstständigkeit auszuüben. Es ist zwar immer der Einzelfall zu prüfen, aber ein Premiereabo fällt da mit absoluter Sicherheit nicht darunter.
Ist im Übrigen alles im Inso-Recht nachzulesen. Die von mir aufgezählten Auflagen erschöpfen sich natürlich nicht - nur um Mißverständnissen vorzubeugen.


Auf deutsch gesagt: Mit Deinem pfändungsfreien Einkommen, darfst Du machen was Du willst.
Hey,
danke schön für die Auskunft. Der Hintergrund ist ein Arbeitsplatzwechsel. Hieraus ergibt sich eine längere Wegstrecke.
Also werde ich die Sache wohl besser dem Verwalter melden.
 
W

wolf11

Gast
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass es nicht rechtmäßig sei. Ich habe nur bemerkt, dass ich das moralisch nicht rechtfertige.
Die Frage ist doch, was hat Moral in dieser Sache zu suchen?
Ich möchte ja nichts unrechtmäßig machen, deswegen hatte ich die Frage.
Die ich aber noch Absegnen lassen werde durch den Verwalter. Ausserdem hat die Sache einen Hintergrund, einer Arbeitsplatz und mehr Geld......was den Gläubigern wahrscheinlich entgegen kommt.

Und Du kommst mit Moral?

Ich frage mich also, wer von uns beiden hat denn nun Moral?
 
W

wolf11

Gast
Ich finde nun einmal, dass einem Menschen, der arbeiten geht, mehr Luxus zusteht, als einem Arbeitslosen. Und das meine ich nicht böse.
Wie ich schon gesagt hatte, ich gehe Arbeiten und zwar 40 Std. die Woche bei einem Netto Std. Lohn wo andere nicht mal die Hand für bewegen.

Ich würde sogar von einem mind. Lohn noch profitieren......also gehe ich für Sage und Schreibe 90 Euro im Monat mehr arbeiten als wenn ich Hartz-V empfänger wäre. Und dafür müsste ich keinen Finger kumm machen.

Und jetzt kommst Du?
 
G

Gast

Gast
Hallo,

es ist hier schon angeklungen und ich bestätige es dir nochmal:
Was du mit deinem Pfändungsfreien machst, ist deine Sache.

Du darfst es sogar ansparen.

Es wird mit Sicherheit keine Schwierigkeiten geben! Nachdem dein Verfahren ja schon eröffnet ist, wird nichts mehr gepfändet.
Du führst deinen Anteil an den Treuhänder ab und gut is.

LG und viel Erfolg,

A.
 

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