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wolf11
Gast
Hey,Da gilt selbstverständlich dasselbe!
Ich habe mal ein bißchen gesucht und u.a. das hier gefunden:
Grundsätzlich können in der Wohlverhaltensphase Verträge abgeschlossen werden. Es müssen lediglich die Beträge oberhalb Pfändungsfreigrenze abgeführt werden und es dürfen in dieser Zeit keine Schulden entstehen, die zu einem Mahnverfahren führen. Sonst dürfte der Schuldner auch keine Mietverträge, Energieverträge, Telefonverträge etc. abschließen. Selbst Kredite oder Leasingverträge sind möglich, wenn diese erforderlich sind um z.B. die Selbstständigkeit auszuüben. Es ist zwar immer der Einzelfall zu prüfen, aber ein Premiereabo fällt da mit absoluter Sicherheit nicht darunter.
Ist im Übrigen alles im Inso-Recht nachzulesen. Die von mir aufgezählten Auflagen erschöpfen sich natürlich nicht - nur um Mißverständnissen vorzubeugen.
Auf deutsch gesagt: Mit Deinem pfändungsfreien Einkommen, darfst Du machen was Du willst.
danke schön für die Auskunft. Der Hintergrund ist ein Arbeitsplatzwechsel. Hieraus ergibt sich eine längere Wegstrecke.
Also werde ich die Sache wohl besser dem Verwalter melden.