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Frage, zur PrivInsolvenz

W

wolf11

Gast
Hallo Leute,

Ich bin in der PrivInsolenz. Möchte mir jetzt ein Auto(500 Euro) zulegen.

Frage,
kann ich dies auf meinem Namen angemelden?

Wie sieht es mit der Autosteuer aus, kann es da Probleme geben?

Muss ich über den Kauf des Autos, den Insolvenzverwalter benachrichtigen?

Über eine Antwort würde ich mich serh freuen.

LG Wolf
 

Zitronengelb

Aktives Mitglied
Hallo,
ich fände es ganz schön unverschämt, sich, wenn man in der PrivatInsolvenz ist, sich ein Auto anschaffen zu wollen! Andere, welche arbeiten und dennoch unheimlich sparen müssen, können sich diesen Luxus auch oft nicht leisten!
 
W

wolf11

Gast
Hallo,
ich fände es ganz schön unverschämt, sich, wenn man in der PrivatInsolvenz ist, sich ein Auto anschaffen zu wollen! Andere, welche arbeiten und dennoch unheimlich sparen müssen, können sich diesen Luxus auch oft nicht leisten!
Hallo,
ich antworte gerne auf Deine Aussage. Zum einen gehe ich auch arbeiten und durch die Lohnpfändung bleibt mir weniger als das Existenzminimum .
Unverschämt finde ich viel mehr wenn einer den Mund auf macht und nicht arbeiten geht.
Ich für meinen Teil spare mir das Auto ab......und 500 Euro ist kein Neuwagen.

Also einfach mal den Mund aufmachen,aber bitte vorher Nachdenken.

MFG Wolf11
 

mikenull

Urgestein
Da gilt selbstverständlich dasselbe!

Ich habe mal ein bißchen gesucht und u.a. das hier gefunden:

Grundsätzlich können in der Wohlverhaltensphase Verträge abgeschlossen werden. Es müssen lediglich die Beträge oberhalb Pfändungsfreigrenze abgeführt werden und es dürfen in dieser Zeit keine Schulden entstehen, die zu einem Mahnverfahren führen. Sonst dürfte der Schuldner auch keine Mietverträge, Energieverträge, Telefonverträge etc. abschließen. Selbst Kredite oder Leasingverträge sind möglich, wenn diese erforderlich sind um z.B. die Selbstständigkeit auszuüben. Es ist zwar immer der Einzelfall zu prüfen, aber ein Premiereabo fällt da mit absoluter Sicherheit nicht darunter.
Ist im Übrigen alles im Inso-Recht nachzulesen. Die von mir aufgezählten Auflagen erschöpfen sich natürlich nicht - nur um Mißverständnissen vorzubeugen.


Auf deutsch gesagt: Mit Deinem pfändungsfreien Einkommen, darfst Du machen was Du willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

annalu3

Gast
Hey,

FALSCH. Ich bin kein Hartz-V empfänger. Ich gehe arbeiten.
Hartz-V und PrivInsolvenz sind zwei verschiedene Dinge.

MFG
Wolf11

Abgesehen davon, dass Hartz IV leider in der heutigen Zeit auch keine ungewöhnliche Sache mehr ist, stimmt es: Zwischen Beidem besteht kein Zusammenhang. Ich würde, um sicher zu gehen, an deiner Stelle deinen Insolvenzverwalter frage, denn erfahren wird er es eh durch die Zusatzkosten und so beugst du Ärger vor. Viel Erfolg!
 

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