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Amazoneohne
Gast
Dann sorg mal vor, morgen ( kann / könnte ) auch die Welt untergehen.Ich habe auch nicht geschrieben das es so sein wird sondern nur das es passieren kann.
Es gibt sehr viele Erwachsene Menschen die einen Betreuer haben obwohl sie noch Herr ihrer Sinne sind.
Und wenn man insolvent ist, ist man so gesehen auch "geschäftsunfähig" da man weder Kredite oder Verträge abschließen darf. Macht man es trotzdem, kommt der Betreuer ins Spiel.
Jeder Kauf den ich >bar bezahle ist Abschluss eines Vertrages / Geschäftes.
Ausgangspunkt ist § 1903 BGB.
Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht nach § 1903 Abs. 1 BGB an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt).
Ob dies der Fall ist, muss das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht feststellen.
Eine Gefahr für das Vermögen des Betreuten kann sich daraus ergeben, dass er sein Vermögen nicht überblicken und verwalten kann.
Allerdings kann ein Einwilligungsvorbehalt nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen.
Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann.
Arten des Kaufvertrages - Übersicht Kaufvertragsarten (rechnungswesen-verstehen.de)