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Frage zu Schmerzensgeld.

Tine

Sehr aktives Mitglied
Ich hatte einen Motorradunfall (wurde von der Str. gedrängt) danach war ich 17 Tage krank geschrieben wegen HWS und Prellungen kann mir jemand sagen wieviel Schmerzensgeld man da so ungefähr für bekommt bislang war die Versicherung sehr kulant und sie haben den Schaden an meinem Motorrad und meiner Bekleidung so bezahlt wie ich es wollte aber ich habe gehört das man beim Schmerzensgeld oft übern Tisch gezogen wird das will ich natürlich nicht riskieren habe aber auch keine Lust zum Anwalt zu rennen wenn es nicht unbedingt sein muss :)
 
M

Milenkovic

Gast
Hallo Tine,
Schmerzensgeld gibt es nur wenn:

1.: Der Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde
2.: Wenn die hierdurch entstandenen Verletzungen nich nur vorrübergehend zu einer Einschränkung geführt haben, sprich wenn du (was hoffentlich nicht der Fall ist) bleibende Schäden davongetragen hast.

Beides ist oftmals nur schwer nachzuweisen und muss von einem Gutachter beglaubigt werden. Meist sitzt jedoch die Versicherung am längeren Hebel. Ich wünsche dir alles Gute und eine schnelle Genesung.
 
M

Mo44

Gast
Tine, was mein Vorredner schreibt stimmt so nicht. Du brauchst keinen Gutachter.

Schreibe mir bitte - wenn du magst - eine PN mit der genauen Diagnose und welches Organ geprellt war. Ich sehe dann in einer mir zugänglichen Schmerzensgeldtabelle, die auch bei Gericht verwendet wird, nach, was ungefähr ausgerfteilt worden ist. Du brauchst übrigens lediglich eine Bescheinigung von einem Arzt und der muss von der Schweigepflicht entbunden werden.

Gegebenenfalls hast du Anspruch auch auf Nutzungsausfall des Motorrades sowie eine Kostenpauschale für deine Briefe und Telefonate etc.

Gruß
mo
 

Tine

Sehr aktives Mitglied
Wieso keinen Anwalt?
Den zahlt doch sowieso die gegnerische Versicherung, wenn sie die Schuld ihres VN schon anerkannt hat.
Hoffentlich geht es Dir jetzt wieder gut, Du bist gesund und wohlauf.:blume:
Na dann muss ich da wieder hinrennen und Sache ausfüllen und Berichte einreichen usw. das nervt und bislang hat ja die Versicherung alles ohne zu murren bezahlt also die Reparatur und meine Kleidung hat sie in vollem Umfang erstattet. Und mir gehts wieder gut :)
 
C

chrismas

Gast
Verdienstausfall könntest du auch geltend machen.

Aber generell würde ich auch empfehlen, suche dir einen Anwalt oder sofern im Bekanntenkreis vorhanden, jemanden der bei einer Versicherung arbeitet.
 

Tine

Sehr aktives Mitglied
Danke für die Anntworten aber habe bereits Informationen von einem Anwalt bekommen wennn ich das kriege was er sagt dann kann ich mir den ganzenn Stress und das gerenne sparen wenn nicht gehe ich zu nem Anwalt :)
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
So sehe ich das auch, Tine. Laß erst mal die Versicherung kommen. Laß sie ein Angebot vorlegen. Dann kannst Du abwägen, ob es Dir akzeptabel erscheint oder nicht. Und ob du einen Anwalt brauchst oder nicht.

Bedenken mußt Du, daß in Deutschland nur geringe Schmerzensgeldbeträge gezahlt werden im Gegensatz zu anderen Ländern. Bedenken solltest Du auch, daß Anwälte den Ansatz eher zu hoch wählen und vor Gericht realisieren müssen, daß dem Geschädigten ein eher niedrigeres Schmerzensgeld zugesprochen wird. Versicherungen setzen dagegen tendenziell mit ihrem Angebot eher zu niedrig an, da sie sich natürlich am unteren Limit der Rechtsprechung orientieren.

Da keine bleibenden Schäden vorhanden sind und auch keine erheblichen Verletzungen vermute ich, daß sich Dein Scherzensgeldanspruch im niedrigen Hunderterbereich bewegt.

Wenn die Versicherung ein zu niedriges Angebot macht oder gar keine Veranlassung für Schmerzensgeld sieht, reicht es, wenn Du zunächst schreibst, daß Du das Angebot im Hinblick auf die Schwere und Dauer Deiner Gesundeitsbeeinträchtigung als nicht angemessen betrachtest und daher ein Schmerzensgeld in Höhe von min. ... für angemessen hälst und Dir ansonsten rechtliche Schritte vorbehälst. Dazu ein Hinweis, daß Deine Rechtschutzversicherung bereits Kostenübernahme im Falle eines Rechtstreits angezeigt hat. Um das Prozeßrisiko zu vermeiden, wird die Versicherung üblicherweise, das Angebot dann noch mal erhöhen.

Außerdem kannst Du eine Auslagenpauschale für Deine Fahrtkosten, Briefe, Telefonate geltend machen. Dafür kannst Du 25 € ansetzen.
 

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