So sehe ich das auch, Tine. Laß erst mal die Versicherung kommen. Laß sie ein Angebot vorlegen. Dann kannst Du abwägen, ob es Dir akzeptabel erscheint oder nicht. Und ob du einen Anwalt brauchst oder nicht.
Bedenken mußt Du, daß in Deutschland nur geringe Schmerzensgeldbeträge gezahlt werden im Gegensatz zu anderen Ländern. Bedenken solltest Du auch, daß Anwälte den Ansatz eher zu hoch wählen und vor Gericht realisieren müssen, daß dem Geschädigten ein eher niedrigeres Schmerzensgeld zugesprochen wird. Versicherungen setzen dagegen tendenziell mit ihrem Angebot eher zu niedrig an, da sie sich natürlich am unteren Limit der Rechtsprechung orientieren.
Da keine bleibenden Schäden vorhanden sind und auch keine erheblichen Verletzungen vermute ich, daß sich Dein Scherzensgeldanspruch im niedrigen Hunderterbereich bewegt.
Wenn die Versicherung ein zu niedriges Angebot macht oder gar keine Veranlassung für Schmerzensgeld sieht, reicht es, wenn Du zunächst schreibst, daß Du das Angebot im Hinblick auf die Schwere und Dauer Deiner Gesundeitsbeeinträchtigung als nicht angemessen betrachtest und daher ein Schmerzensgeld in Höhe von min. ... für angemessen hälst und Dir ansonsten rechtliche Schritte vorbehälst. Dazu ein Hinweis, daß Deine Rechtschutzversicherung bereits Kostenübernahme im Falle eines Rechtstreits angezeigt hat. Um das Prozeßrisiko zu vermeiden, wird die Versicherung üblicherweise, das Angebot dann noch mal erhöhen.
Außerdem kannst Du eine Auslagenpauschale für Deine Fahrtkosten, Briefe, Telefonate geltend machen. Dafür kannst Du 25 € ansetzen.