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Frage zu Krankenkassenbeiträgen

pete

Sehr aktives Mitglied
Hab da mal folgende Frage - vielleicht gibts ja einen Experten der mir einen Tipp geben kann:

Mein Sohn hat sich durch Zeitarbeit die Kohle für sein Studium verdient, was jetzt im Oktober angefangen hat.

Mitte August hatte die Zeitarbeitsfirma keine Arbeit mehr, und so war er die 6 Wochen bis Ende September arbeitslos - hat sich beim AA aber nicht arbeitslos gemeldet, weil es da für ALG 1 wohl eine Wartefrist (bis man es bekommt) in ähnlicher oder gleicher Länge gibt.

Nun will seine Krankenkasse für diese Zeit einen Betrag von 228 Euro haben - und das AA lehnt eine nachträgliche Arbeitslos-Meldung ab.

Zukünftig als Student wird er monatlich zwischen 40 und 50 Euro Krankenkassenbeitrag zahlen müssen.

Der Betrag von 228 Euro erscheint mir viel zu hoch. Und das Geld würde ihm wirklich fehlen.

Kann er davon ausgehen, dass seine Krankenkasse einen Ermessensspielraum hat, und indem er denen nochmal schriftlich die Situation schildert, einen Nachlass bekommt - oder MUSS er den Betrag in voller Höhe zahlen ?


Peter
 
D

Deichgräfin

Gast
Sich nachträglich melden ist nicht drin.
Von einer Wartefrist weiß ich nichts.
Man hat sich sofort nach Bekanntgabe der
Kündigung zu melden.

Der Monatsbeitrag für erwerbslose Versicherte beträgt
z.B. bei der AOK 128,--Euro , wenn ich richtig informiert bin.
Da kommt man bei 6 Wochen schon nah an den von dir genannten Betrag heran.

Dürfte aber kein Problem sein, bei der zuständigen Krankenkasse
anzurufen und sich den Betrag genau aufschlüsseln zu lassen.

l.g.Karin
 

pete

Sehr aktives Mitglied
Danke, Karin.

Mein Sohn würds ja auch telefonisch machen - aber ich hab soviel negative Erfahrungen mit allen möglichen Institutionen gesammelt, dass ich ihn bewegen werde, denen zu schreiben.

Soweit mir bekannt, sind bei einer Arbeit die Beiträge prozentual vom Verdienst abhängig - und hier fordert die KK einen Fixbetrag, den ich für "etwas" unangemessen halte. Naja.

Liebe Grüsse

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ist die Arbeitsloszeit aber dann nicht eine "Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten" (vorher Schule? ) und er wäre DANN
wieder bei Dir / der Mutter familienversichert gewesen?

Wenn keine Höchsteinkommensgrenzen überschritten waren,er nur paar Monate "vor dem studium" gejobt hat,wäre DAS eine Variante!

Nachweis der Bewerbung fürs Studium kopieren --wann hat er sich beworben ?
Wo war er vorher versichert,vor dem Job?
War er Schüler?
##############################
Selbst wenn das berechtigt ist (ich zahl 136Eu/Monat Freiwilligenbeitrag unterste Stufe),
würde ich formlos einen STUNDUNGSANTRAG stellen (gegen Ablehnung wäre Einspruch möglich!) oder einen Dauerauftrag über 5 Eu/Monat zur Schuldentilgung anbieten . MEHR GEHT HALT NICHT!

BEI IHM KANN NICHTS GEPFÄNDET WERDEN...die KK dürfte auf BEIDES eingehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Supernova

Gast
Guten Abend, hier ist der Experte *ggg*

(ich nenn mich jetzt einfach mal so, da du nach einem suchst und ich bei einer KK arbeite und mich auskenne).

Also ich kann dir deine Frage beantworten. Eine Angabe allerdings fehlt mir: Wie alt ist dein Sohn?

Wenn er bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet hat, war er angemeldet vermute ich, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Durch die Tatsache dass er dann 6 Wochen keine Beschäftigung mehr hatte, besteht keine Pflichtversicherung. Da hätte man eigentlich dann zum Arbeitsamt gehen müssen. Von Wartezeiten weiß ich da auch nichts, aber da bin ich selbst zu wenig informiert. Aber zumindest hätten die einem gesagt "Geh zur Krankenkasse und informier dich". - Aber egal, jetzt kommt natürlich eine Versicherungslücke zustande. Eben diese 6 Wochen. Und in diesen wird sein Beitrag prozentual von seinem Einkommen berechnet. Da er aber keine Einkünfte hat in den 6 Wochen wird von einem Mindestbetrag berechnet, wie einige meiner Vorschreiber schon bestätigt haben. Dieser liegt aktuell bei 828,33 EUR. Davon wird der Beitrag seiner KK gerechnet. Außerdem noch der Pflegeverischerungsbeitrag. Dieser wird ebenfalls von diesem Mindestbetrag bemessen. So kommen dann die 228 EUR zustande. Kann passen für 6 Wochen.

So und jetzt zu dem Punkte ob er die zahlen muss:

Ja muss er. Denn es darf keine Versicherungslücke entstehen. Man MUSS in Deutschland versichert sein (Glaub seit dem 1. April 2007 Gesetz, bin da aber net sicher seit wann).

Es gibt nur eine Möglichkeit: Dein Sohn ist unter 23 Jahre alt. Falls ja, Glückwunsch, dann kann er sich für diese Zeit bei dir familienversichern als "Arbeitsloser Jugendlicher". - Oder er wäre verheiratet, dann ginge das für diese Zeit bei seiner Frau. - Ist er über 23, sieht die Welt wieder anders aus, dann muss er den Betrag tatsächlich zahlen.

Die Krankenkasse hat her auch keinen Ermessensspielraum. Der einzige Spielraum wird die Zubilligung einer Stundung sein (Ratenzahlung). Zahlen muss er den Betrag - leider - auf jeden Fall, auch wenn er in dieser Zeit keine Leistung gebraucht hätte. Wäre es allerdings so gewesen, dass er eine Leistung benötigt hätte, also ins Krankenhaus gekommen wäre oder ähnliches, hätte die Krankenkasse dann auch gezahlt. - Also kann mans so oder so sehen.

Nochmal kurzum: Wenn er unter 23 ist, dann kann er in die Familienversicherung. Aber ich denke das ist nicht der Fall, denn dann hätte die Krankenkasse diese Möglichkeit selbst auch in Erwägung gezogen (Es sei denn der Mitarbeiter ist ein absoluter Pfosten ^^).

Ist er über 23, kommt er um die Zahlung nicht rum. Die Krankenkasse wird da ziemlich weit gehen wenn sie die Zahlung nicht erhält. Gepfändet werden kann nichts? Naja, Zwangsvollstreckung ist ja auch was anderes ^^ - Ne, aber mal im Ernst: Wenn es nicht direkt gezahlt werden kann, Stundungsantrag stellen, darauf wird man eingehen, ansonsten mit der KK reden. Am Besten mit dem Dienststellenleiter. Ist sowieso der einzige, der die Stundungsentscheidung treffen darf :)

Hoffe ich hab dir helfen können, wenn nicht einfach melden!

Gruß
Nova
 

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