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Frage zu Einreisebestimmungen in den Schengenraum

Q

Questionman99

Gast
Hallo liebes, Forum

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, weil keine einzige Hompage einer Vertetungsbehörde meine Frage beantwortet. Und zwar: eine Freundin würde mich über Dezember für 3 Monate aus Lateinamerika in Österreich besuchen kommen. Sie braucht für den Aufenthalt in Österreich für eine Dauer von 90 Tagen kein Visum. Allerdings überschreitet das Rückflugdatum diese 90 Tage um einen Tag. Wir planen dieses Datum einige Tage vorzuverlegen. Nun muss ich nur wissen: Kontrollieren die Airline in Lateinamerika, die Einreisebehörden am Transit-Flughafen in Madrid oder am Zielflughafen das Rückflugdatum und zählen die Tage des Aufenthaltes ab oder liegt es in der Verantwortung des Einzelnen rechtzeitig auszureisen und die Behörden achten nur auf ein Rückflugticket?? Das Rückflugdatum würden wir ja ja ohnehin noch um 1 oder 2 Tage früher ändern, aber erst nach ihrer Ankunft. Ich mache mir einfach Sorgen, dass aufgrund einer solchen Sache bereits das Betreten des Flugzeuges oder die Einreise verweigert werden könnte.
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo liebes, Forum

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, weil keine einzige Hompage einer Vertetungsbehörde meine Frage beantwortet. Und zwar: eine Freundin würde mich über Dezember für 3 Monate aus Lateinamerika in Österreich besuchen kommen. Sie braucht für den Aufenthalt in Österreich für eine Dauer von 90 Tagen kein Visum. Allerdings überschreitet das Rückflugdatum diese 90 Tage um einen Tag. Wir planen dieses Datum einige Tage vorzuverlegen. Nun muss ich nur wissen: Kontrollieren die Airline in Lateinamerika, die Einreisebehörden am Transit-Flughafen in Madrid oder am Zielflughafen das Rückflugdatum und zählen die Tage des Aufenthaltes ab oder liegt es in der Verantwortung des Einzelnen rechtzeitig auszureisen und die Behörden achten nur auf ein Rückflugticket?? Das Rückflugdatum würden wir ja ja ohnehin noch um 1 oder 2 Tage früher ändern, aber erst nach ihrer Ankunft. Ich mache mir einfach Sorgen, dass aufgrund einer solchen Sache bereits das Betreten des Flugzeuges oder die Einreise verweigert werden könnte.
Die Airline ist verpflichtet , bereits auf der Hinreise, das erlaubte Datum der Rückreise zu prüfen, da die Airline ansonsten Gefahr läuft den Passagier auf eigene Kosten zurück transportieren zu müssen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Die Airline ist verpflichtet , bereits auf der Hinreise, das erlaubte Datum der Rückreise zu prüfen, da die Airline ansonsten Gefahr läuft den Passagier auf eigene Kosten zurück transportieren zu müssen.
Hört sich logisch an, hat aber den kleinen Schönheitsfehler, dass man auch mit dem Bus über Afrika ausreisen kann oder per Schiff weiter nach China oder auch verschiedene airlines benutzen kann?
Was schreibt denn die österreichische Botschaft des Heimatlandes dazu?
 
Q

Questionman99

Gast
Die Airline ist verpflichtet , bereits auf der Hinreise, das erlaubte Datum der Rückreise zu prüfen, da die Airline ansonsten Gefahr läuft den Passagier auf eigene Kosten zurück transportieren zu müssen.
Das heißt ich kann den Flug nicht im Ankunftsland einfach umbuchen? Mich wundert das auch deswegen, weil dieselbe Person beim letzten Mal von Latam überhaupt nicht befragt wurde.
 

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