Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Frage zu einem ungewollten Abonement und deren Rechnung

K

König_der_Löwen

Gast
Hallo liebe Community,

für eine Freundin, die derzeit etwas besorgt ist, möchte ich hier eine Frage stellen, die etwas umfangreicher ist.Und zwar hatte sie Mitte Juni mit der Süddeutschen ein Testabo abgeschlossen, welches sie auch fristgerecht gekündigt hat und ohne Probleme eingestellt worden ist. Sie wurde postalisch darüber informiert, wann ihr Testabo angefangen hätte (Anfang Juli) und die Bestätigung der Kündigung hatte sie auch auf diesem Weg bekommen. Somit war die SZ weg vom Fenster.

Nun kam auch noch immer sonntags die FAZ dazu. Sie hatte sich zwar gewundert, warum sie die FAZ bekommen hat, dachte allerdings das dies eher im Zusammenhang mit der SZ stehen würde, da man ihr damals am Stand gesagt hat, dass es sich um ein gratis Geschenk handele. Zu der FAZ hatte sie nie einen Brief bekommen, welches Abo sie nun am Laufen hätte, wann das Testabo angefangen hätte, wann es enden würde. Überhaupt hatte sie nichts von der FAZ gehört, weder schriftlich noch digital. Am Stand vor Ort hatte sie auch keine Möglichkeit das Kleingedruckte zu lesen. Somit ging sie davon aus, dass die Kündigung der SZ mit der Kündigung des FAZ-Testabo’s einher gehen würde.

Nach 2 Sonntagszeitungen kam unerwartet die FAZ täglich. Bis meine Freundin dies wahrgenommen hatte war eine Woche verstrichen. Dann hat sie der FAZ eine E-Mail geschrieben und daraufhin folgte plötzlich eine E-Mail, in der ihr eine Rechnung von rund 80€ gestellt wurde (die Zeitungen werden nämlich noch bis Ende August zugesendet). Erst durch diese E-Mail, in deren Betreffzeile ihre Kunden- und Auftragsnummer stand, wurde ihr mitgeteilt, dass sie nun ein fester Kunde ist und die Kündigung akzeptiert worden ist. Zuvor hatte sie ansonsten NICHTS von der FAZ gehört.

In ihrer Wut hat sie nun eine Beschwerde an die FAZ zurück geschrieben, dass sie diese Rechnung nicht zahlen würde, da der ganze Vertrag nichtig wäre, da sie nie mit der FAZ einen Vertrag abgeschlossen hätte sowie auch nie über den Stand der Dinge informiert worden ist.Obwohl sie weiß, dass sie im Recht ist und die FAZ absolut widerrechtlich gehandelt hat, ist sie dennoch besorgt, dass sie eventuell mit Konsequenzen rechnen muss.
Wie soll sie sich weiterhin verhalten? Soll sie auf eventuelle Mahnungen reagieren? Nach ihrer Beschwerde an die FAZ hat sie ebenso keine Rückmeldung erhalten; sie hat nur lediglich eine Eingangsbestätigung ihrer E-Mail erhalten – dies erweckt den Eindruck, als würde die FAZ drücken.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo auch, König der Löwen,

ich sehe keinen Grund zur Besorgnis.

Die Kündigung zur SZ ist so zu verstehen, dass damit alle vertraglichen Beziehungen enden sollen. Dies gilt natürlich auch für Kündigung der FAZ, die im übrigen unerwünscht geliefert wurde.


Vermutlich ist im Kleingedruckten der Bestellung eine Sonderregelung enthalten, die eine Extra-Kündigung der FAZ fordert. Ob die FAZ mit dem Hinweis im Kleingedruckten durchkommt, hängt von dem Richter ab. Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und immer darauf hinweisen, was ich oben fett geschrieben habe. Ich sehe in dem Kleingedruckten einen Täuschungsversuch.

Ganz allgemein: Kündigungen versende ich nur per Einschreiben/Rückschein.
Und wenn es ein Werbeangebot gibt, welches ich extra kündigen muß, lehne ich solche Angebote ab, damit mir nicht der Fehler passiert, den Kündigungstermin zu versäumen. Alternativ kann man auch einen Tag nach Annahme des Werbeangebotes sofort kündigen. Dabei empfiehlt sich, auch den Wortlaut zu verwenden: "....alle vertraglichen Beziehungen."

LG; Nordrheiner
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Und wenn Mann/Frau nach dem Grundsatz verfährt das einem nichts geschenkt wird kann man sich auch schon ziemlich Gut vor Bösen Überraschungen schützen. :)

Hm, schwer zu sagen wie die Sache ist, Vorsichtshalber kann sie sich ja mal bei der Verbraucherzentrale Kundig machen und sich Rat holen.
Ich wünsch ihr auf jeden Fall das es für sie Gut ausgeht.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
N Frage zu Outlook 2016 Sonstiges 10
cafard Frage zur Musik: Spaltrhythmus Sonstiges 9
Schattenkind Allgemeine Frage zur "Schlüppifrage" Sonstiges 42

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben