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Frage!! Wichtig!!

L

LiebesEngel

Gast
Hallo zusammen,

Ich hab mal ne Frage.

Und zwar:

Mein Ex-Freund hat fotos von Mir im Internet veröffentlicht. Darf er das tun?

Ich finde es nicht in Ordnung und bin Mir auch nicht wirklich sicher ob Er ohne meine Erlaubniss Bilder von Mir ins Netz stellen darf?

Weiß einer was darüber?

Lg
 

Soul

Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,

Ich hab mal ne Frage.

Und zwar:

Mein Ex-Freund hat fotos von Mir im Internet veröffentlicht. Darf er das tun?

Ich finde es nicht in Ordnung und bin Mir auch nicht wirklich sicher ob Er ohne meine Erlaubniss Bilder von Mir ins Netz stellen darf?

Weiß einer was darüber?

Lg
Nein, das ist nicht erlaubt. Er braucht die Zustimmung von Dir.

Auszug:

Diesbezüglich sind die §§ 22 ff. KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) ausschlaggebend.


§ 22 KUG bestimmt Folgendes:


"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. ..."

Soul...

 
B

Benjamin-29

Gast
Hallo,

wenn deine Fotos auch für andere Leute interessant sein könnten, dann guck, dass die Fotos so schnell wir möglich gelöscht werden.
Wenn erstmal andere Leute deine Fotos runtergeladen haben, kann man wenig dagegen tun, dass die Fotos im Internet kursieren.
 
L

LiebesEngel

Gast
@soul: Danke für die Antwort.

@Benjamin: Ich bin von meiner Schwester drauf aufmerksam gemacht worden das er Fotos von mir im Netz hat. Ich wüsste auch net ob die für Jemanden von Intresse sind aber es muss ja nicht sein. Aber die Leute von der Seite wo die drauf sind Melden sich nicht deswegen. Habe den gesagt die sollen diese Fotos bitte löschen.
 

Soul

Sehr aktives Mitglied
Bei delikaten Bildern würde ich auf jedenfall gucken, dass sie so schnell wie möglich gelöscht werden.

Es ist eine Verletzung Deines Rechtes am eigenen Bild.

Falls er die Bilder nicht freiwillig löscht, hast Du die Möglichkeit rechtlich gegen ihn vorzugehen.


1. Sie haben als Betroffener einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG, da letztere Schutzgesetze im Sinne der vorgenannten BGB-Normen sind.


2. Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG. Hierbei wird neben einem eventuell entstandenen materiellen Schaden eine so genannte fiktive Lizenzgebühr (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) für die Verwendung des Bildes gegenüber dem Verletzer geltend gemacht. Bei schwerwiegenderen Verstößen kann zudem ein Schmerzensgeld verlangt werden.


Daneben können Sie, da Sie die betreffende Person schon abgemahnt und in Verzug gesetzt haben, auch die Kosten eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes ersetzt verlangen, da Ihnen durch die Beauftragung ein Schaden entstanden ist.


3. Wurde das Foto von Ihnen unbefugt erstellt, können Sie entweder die Herausgabe des Bildmaterials an Sie verlangen ("" 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB) oder aber die Vernichtung des Bildmaterials gemäß §§ 37, 38 KUG verlangen.
Soul...
 
L

LiebesEngel

Gast
@soul: Danke dir für die Hilfe. Dann werde ich mal sehen ob Er sie löscht wenn ich Ihn drum bitte. Ansonsten sollte er sich Warm anziehen.
 
B

Benjamin-29

Gast
Wenn du das willst, dann kannst du deiner Bitte etwas Nachdruck verleihen, wenn du ihm eine Frist setzt. Du könntest ihm per E-Mail und SMS schreiben, dass du die Sache einem Anwalt übergibst, wenn die Fotos morgen früh um 9 Uhr noch im Netz sind.
 
L

LiebesEngel

Gast
Er wird mich auslachen wenn Ich ihm eine Frist setze. Er denkt Ich bin Feige und labber eh nur. Aber eine Frist setzen wäre schon gut denke Ich.

Nur wie verfasse ich das am besten Ohne das er Anfängt mich auszulachen und es auch Ernst und glaubwürdig rüberkommt? Mein jetziger Partner wollte sich schon Einmischen ich meinte aber Ich regel das alleine.

Ich meine muss ja net sein das die 2 sich dann gegenseitig bekriegen. Ich würd das gerne ganz Freundlich mit Ihm klären. Und wenn er es dann immer noch nicht tut stehe Ich morgen Früh beim Anwalt vor der Tür.
 

Fae

Mitglied
Hast ja schon prima Antworten bekommen :)
Ich denk, wenn Du schreibst, dass Du gleich nach Fristablauf zum Anwalt stiefelst (was Du dann auch tun solltest!), wenn sich nichts getan hat, dann wird er Dich sicher nicht auslachen.
Wenn doch, müsste er ziemlich dämlich sein. Wenn er Dich unterschätzt, wird das für ihn zum Problem werden, nicht für Dich.
Und spätestens beim Brief vom Anwalt wird ihm das sowieso vergehen :)
 
F

freches Biest

Gast
schreib ihm doch gleich ein paar nette Paragraphen mit rein ;) damit er sieht das du es ernst meinst

so ala

Hallo **** ,
hiermit fordere ich dich auf meine Fotos von der Seite **** bis **** zu entfernen !

Solltest du meiner Aufforderung nicht nachkommen werde ich bei meinem Anwalt eine Unterlassungsklage
gemäß §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB einreichen , desweiteren werde ich dich auf Schadensersatz
gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG verklagen .

MfG *****

 

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