M
mikaa
Gast
hallo, ich habe eine frage.
wenn ein mann den Geschlechtsverkehr gegen den willen einer Frau vollzieht und sie sich aber nur mit Worten und nicht (oder zu wenig) körperlich wehrt, ist das als Vergewaltigung zu betrachten?
wenn sie immer wieder (auch sehr laut) sagt: nein, ich will nicht, bitt hör auf, du tust mir weh.
aber sie schafft es nicht, sich körperlich so fest zu wehren, weil sie vielleicht betrunken war, angst hatte, blockiert war.
ich habe mal gelesen, dass im falle einer anzeige vor Gericht vom Opfer praktisch verlangt wird, dass es sich "den umständen entsprechen" gewehrt hat, damit es zu einer Verurteilung kommt...
dass man so praktisch sagt: in diesem falle hätte es vom Opfer verlangt werden können, dass es sich eben mehr wehrt körperlich undd damit hätte die Vergewaltigung dann auch verhindert werden können...
also der Täter weiss auf alle fälle, dass er ein Fehler begangen hat, weil er sich danach hundertmal entschuldigt hat, gesagt hat es tut ihm so leid und darum gebettelt hat, dass man nicht zur Polizei geht.
abstreiten würd ers aller Voraussicht nach sicherlich dennoch.
darum meine frage: Wie würde das Gericht in einem solchen Fall entscheiden?
wenn ein mann den Geschlechtsverkehr gegen den willen einer Frau vollzieht und sie sich aber nur mit Worten und nicht (oder zu wenig) körperlich wehrt, ist das als Vergewaltigung zu betrachten?
wenn sie immer wieder (auch sehr laut) sagt: nein, ich will nicht, bitt hör auf, du tust mir weh.
aber sie schafft es nicht, sich körperlich so fest zu wehren, weil sie vielleicht betrunken war, angst hatte, blockiert war.
ich habe mal gelesen, dass im falle einer anzeige vor Gericht vom Opfer praktisch verlangt wird, dass es sich "den umständen entsprechen" gewehrt hat, damit es zu einer Verurteilung kommt...
dass man so praktisch sagt: in diesem falle hätte es vom Opfer verlangt werden können, dass es sich eben mehr wehrt körperlich undd damit hätte die Vergewaltigung dann auch verhindert werden können...
also der Täter weiss auf alle fälle, dass er ein Fehler begangen hat, weil er sich danach hundertmal entschuldigt hat, gesagt hat es tut ihm so leid und darum gebettelt hat, dass man nicht zur Polizei geht.
abstreiten würd ers aller Voraussicht nach sicherlich dennoch.
darum meine frage: Wie würde das Gericht in einem solchen Fall entscheiden?