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frage wegen übergriff

M

mikaa

Gast
hallo, ich habe eine frage.

wenn ein mann den Geschlechtsverkehr gegen den willen einer Frau vollzieht und sie sich aber nur mit Worten und nicht (oder zu wenig) körperlich wehrt, ist das als Vergewaltigung zu betrachten?
wenn sie immer wieder (auch sehr laut) sagt: nein, ich will nicht, bitt hör auf, du tust mir weh.
aber sie schafft es nicht, sich körperlich so fest zu wehren, weil sie vielleicht betrunken war, angst hatte, blockiert war.
ich habe mal gelesen, dass im falle einer anzeige vor Gericht vom Opfer praktisch verlangt wird, dass es sich "den umständen entsprechen" gewehrt hat, damit es zu einer Verurteilung kommt...
dass man so praktisch sagt: in diesem falle hätte es vom Opfer verlangt werden können, dass es sich eben mehr wehrt körperlich undd damit hätte die Vergewaltigung dann auch verhindert werden können...
also der Täter weiss auf alle fälle, dass er ein Fehler begangen hat, weil er sich danach hundertmal entschuldigt hat, gesagt hat es tut ihm so leid und darum gebettelt hat, dass man nicht zur Polizei geht.

abstreiten würd ers aller Voraussicht nach sicherlich dennoch.
darum meine frage: Wie würde das Gericht in einem solchen Fall entscheiden?
 

aolieah

Mitglied
Das ist eine Vergewaltigung und der Täter wird hoffentlich zur Rechenschaft gezogen!!!

Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafshttp://de.wikipedia.org/wiki/Beischlaf (vaginale, orale oder anale Penetrationhttp://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penishttp://de.wikipedia.org/wiki/Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Der Straftatbestand der Vergewaltigung wird in § 177 Abs. StGB geregelt.
Die Nötigung mit den bei der Vergewaltigung beschriebenen Mitteln zu sonstigen sexuellen Handlungen (einfache sexuelle Handlungen) ist als sexuelle Nötigung strafbar.
Maßgeblich für die eventuelle Feststellung eines Straftatbestandes ist der Wille des Opfers. Abwehrhandlungen des Opfers sind für das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht zwingend erforderlich. Die für die Strafbarkeit erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter dann an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist und er geleisteten oder erwarteten Widerstand seines Opfers mit körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert. In diesen Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nur dann in Betracht, wenn der Täter dem Opfer entweder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder dessen schutzlose Lage ausnutzt (§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
darum meine frage: Wie würde das Gericht in einem solchen Fall entscheiden?
Meistens anders. Und ändern kannst Du es als nicht an der Entscheidungsfindung Beteiligte auch nicht.

Wenn Du Dich ungesetzlich behandelt fühlst, dann mach das, was man normalerweise macht (ich meine, die meisten machen).

Eine Anzeige von einer möglichen oder auch unwahrscheinlichen Sanktion abhängig zu machen, ist... ich meine meist kommt es ja doch anders und somit sind auch solche "Vorüberlegungen" nur Wahrscheinlichkeiten.
 

Mystic Prophecy

Aktives Mitglied
Hier kann Dir niemand sagen, wie das Gericht, bzw. ein einzelner Richter entscheiden wird. Das hängt ja von vielen verschiedenen Faktoren (Darstellung/ Anwälte, etc..) ab.

Generell handelt es sich jedoch auch in diesem Fall bereits um eine Vergewaltigung.
 

Mizi

Sehr aktives Mitglied
hallo, ich habe eine frage.

wenn ein mann den Geschlechtsverkehr gegen den willen einer Frau vollzieht und sie sich aber nur mit Worten und nicht (oder zu wenig) körperlich wehrt, ist das als Vergewaltigung zu betrachten?
wenn sie immer wieder (auch sehr laut) sagt: nein, ich will nicht, bitt hör auf, du tust mir weh.
aber sie schafft es nicht, sich körperlich so fest zu wehren, weil sie vielleicht betrunken war, angst hatte, blockiert war.
ich habe mal gelesen, dass im falle einer anzeige vor Gericht vom Opfer praktisch verlangt wird, dass es sich "den umständen entsprechen" gewehrt hat, damit es zu einer Verurteilung kommt...
dass man so praktisch sagt: in diesem falle hätte es vom Opfer verlangt werden können, dass es sich eben mehr wehrt körperlich undd damit hätte die Vergewaltigung dann auch verhindert werden können...
also der Täter weiss auf alle fälle, dass er ein Fehler begangen hat, weil er sich danach hundertmal entschuldigt hat, gesagt hat es tut ihm so leid und darum gebettelt hat, dass man nicht zur Polizei geht.

abstreiten würd ers aller Voraussicht nach sicherlich dennoch.
darum meine frage: Wie würde das Gericht in einem solchen Fall entscheiden?
Damit vom Gericht eine Verurteilung bzgl. "Vergewaltigung" ergeht, bedarf es u. a. auch dessen, dass der Täter "ein Nötigungsmittel" eingesetzt hat.
Es ist nicht alles eine Vergew., auch wenn es so offensichtlich scheint, das Gesetz sieht das recht differenziert, aus guten Gründen. <----- Das ist eine rein sachliche Äußerung, nicht meine persönliche Meinung.

Ziehe mich aber wieder aus dem Thread raus, da diese Thr. regelmäßig ausarten.

Alles Gute für dich, TE.

Mizi
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 32652

Gast
Den Verhältnissen nach sich zu wehren ????? das hast du.
Den Verhältnissen nach heißt im Rahmen des Möglichen,dabei ist aber auch der Schockzustand zu berücksichtigen der es einem Opfer unmöglich macht sich adäquat zu wehren (Starre).
Verhältnissmäßigkeit ist somit ein sehr,sehr dehnbarer Begriff,eine Vergewaltigung aber bleibt eine Vergewaltigung.
An dir ist eine schwere Straftat verübt worden die es vor einem Gericht zu verurteilen gilt.
Somit war es eine Vergewaltigung (Freiheitsstrafe fünf Jahre).

Wünsche dir viel Kraft und alles gute
 
G

Gast

Gast
danke für eure antworten.
das Opfer will nicht zur Polizei gehen, da es nicht glaubt, dass ihm vor Gericht glauben geschenkt wird.

der Täter (er war ein entfernter bekannter) hat das Opfer unter einem Vorwand zu sich in die Wohnung gelockt.
das Opfer hat immer wieder gesagt dass es gehen will, aber der täter hat nur gelacht und gesagt, es sei doch alles in Ordnung und beruhige dich.
das Opfer hat sich gewehrt… es hat ihn geschlagen. auf die Brust, auch ins Gesicht. aber ohne Wirkung… weil es zu schwach war. auch wegen dem Alkohol.
das ist die eigene schuld des Opfers, dass es getrunken hat und dass es dem Täter überhaupt in die Wohnung gefolgt ist, ihm vertraut hat, und er würde das vor gericht auch so darstellen.
jemand hat etwas geschrieben vom einem nötigungsmittel.
aber er hatte keine pistole, kein Messer.
er war einfach stärker, aber er hat nicht zugeschlagen, das Opfer konnte ihn einfach nicht von sich wegstossen, weil er schwerer war.
wenn das Opfer gesagt hat ich will nicht, du tust mir weh, hat er nur gesagt: pscht, es ist alles okay, du kennst mich doch!

das Opfer war erst zwei tage später bei einem Arzt und hat geduscht nach dem Vorfall.
es konnten keine spuren sichergestellt werden und die Verletzungen waren so, das der Täter auch behaupten kann, dass sie von normalem sex kommen, wo es bisschen härter zu und herging.

die einzige chance wäre vermutlich, dass sich noch andere Frauen bei der Polizei melden würden, da es offenbar so ist, dass der Täter nicht zum ersten mal so vorgegangen ist.
aber das ist alles aussichtslos...
das Opfer weiss, dass es einfach dumm war und naiv.
es glaubt, dass eine Frau eine Mitschuld trägt an so einem übergriff, wenn es dem Täter praktisch so "leicht" gemacht wird.
natürlich wäre es schön, wenn es so wäre, dass Männer gar nicht solche übergriffe begehen würden. aber da dies nicht der Realität entspricht und man das als Frau ja auch weiss... sollte man halt vorsichtiger sein und im Notfall dazu in der Lage, sich erfolgreich zu verteidigen.
der Täter hätte das Opfer wohl kaum umgebracht, wenn es sich richtig gewehrt hätte. sondern er hätte vermutlich von ihm abgelassen.
 

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