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Firmeninsolvenz, Wohnhaus weg???

C

Charly

Gast
Hallo,
zunächst mal top dass es doch noch sowas ohne Abzocke im Netz gibt...

Zu meiner Geschichte:

Mein Vater hat eine Firma die die letzten 10-15 Jahre sehr schlecht gelaufen ist. Meine Mutter hat mir gestern gesagt mittlerweile ist er an einem Punkt angelangt wo er monatlich 4000 Euro zurückzahlen muss...und sowohl die Bank wie auch Gerichtsvollzieher sitzen Ihm im Nacken. Es handelt sich um einen Familienbetrieb(Gründer Großvater) wo mein Vater damals sich zu 50% eingekauft hatte und nach dem Versterben meines Großvaters von diesen 50% nochmal 1/3ttel bekam(es sind 3 Geschwister). Im Nachhinein hat er die beiden Geschwister jedoch ausgezahlt. Er selbst sieht seine Stellung als Prokurist...


Zu den Fakten:

Firmengebäude wurden bereits getrennt von der Firma (80% davon auf meinen Bruder geschrieben, für 160tsnd E). Die restligen 20% sollen nun finanziell unbelastet(auch keine belastete Grundschuld) "geschenkt" werden.

Familienhaus ist voll auf meine Mutter geschrieben, ebenso unbelastet(auch keine belastete Grundschuld).




Das Familienhaus würden ich und meine Schwester für das Leben der Eltern gerne aufrecht erhalten...nur muss man dazu sagen auf Grund des mangelnden Geldes hat natürlich auch dert Zustand des Hauses darunter gelitten. In diesem Haus befindet sich auch eine momentan vermietete Eigentumswohnung.


Nun zu all meinen offenen Fragen:

1. Bin ich belangbar für die Geschäftsschulden?
2. Ist meine Mutter für die Geschäftsschulden belangbar?
3. Kann bei den beiden Häusern die Grundschuld wieder belastet werden von den Schuldnern?
3. Wenn Sie uns das Haus "schenkt" wie lange kann das Ganze Rückwirkend gemacht werden von seitens der Schuldnern?
4. Auf was ist bei so einer Hausschenkung zu achten? Habe gehört dass dieses Jahr eine Steueränderung diesbez. ansteht...


Ich weiß das hier ist für einen Newby gleich ne ganze Menge Zeugs wo er gerne Hilfe hätte....aber mir brennt das Thema echt unter den Fingern und ich sag für jede Antwort von euch schon einmal ein rießen Dankeschön.


MfG Charly
 
1. Bei GmbH nur in Höhe der Einlage Haftung

2. Wenn Deine Eltern keine Gütertrennung vereinbart haben haftet Deine Mutter mit .

3. Schenkungen fließen zurück in Insolvenzmasse wenn sie innerhalb der letzten 5 Jahre vorgenommen wurde.

4. Du haftest nur wenn Du unterschrieben hast, bzw. wenn ein Elternteil stirbt und Du das Erbe antritts.

Das wichtigste jedoch INSOLVENZ-FACHANWALT zur Beratung aufsuchen!!!!
 
Ob das wohl alles stimmt?

zu 1.) der Sohn ist nicht belangbar für die Schulden des vaters(der Firma), wenn er nicht selber Anteile hat.

zu2.) Wenn die Mutter im Zusammenhang mit der Firma, keine Verbindlichkeiten als Bürge eingegangen ist, gleichfalls keine Haftung.

zu3.) Es gibt 3 Fristen:
10 Jahre für vorsätzliche Gläubigerschädigende Verfügungen
Vier Jahre für Schenkungen und zwei Jahre für Verfügungen an
nahestehende Personen.
Eine vorsätzliche Gläubiger schädigende Verfügung zu Gunsten eines
Verwandten wäre demnach 10 Jahre anfechtbar.

zu4.) es gibt eine Empfehlung alle Steuern im Bezug auf das Erbe anzugleichen. Also kein Unterschied zwischen Barem und Immobilien

Grundsätzlich ist der Hinweis auf eine qualifizierte Beratung natürlich richtig.
 

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