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Firma will einen Tag vorher das ich zur Firma am morgen komme - was nun?

A

Arbeiter xX

Gast
Hi

Ich arbeite in der Telekomunikationsbranche. Wir haben fast auf Home Office umgestellt. Nun ist es so,dass wir aber auch Anwesenheitsstunden in der Firma haben.

Erst letzte Woche hat der Chef eins für morgen angesetzt,aber für die Frühkräfte. Ich habe in der Runde extra gefragt wie es mit mir aussieht, da ich um 17:00 die Woche anfangen muss. Der Chef meinte icj solle nicht kommen.

Ich bin jetzt fürs WE nach Berlin gefahren und wollte morgen erst zurück. Nun hat mir ein Kollege geschrieben,dass ich morgen nun doch zum Tag ftüh erscheinen soll. Bin auf 180!!! Man kann mir doch nicht einen Tag vorher bescheid geben.?? Chef geht nicht ansHabdy

Was nun,bin mega wütend jetzt!! Nacht im Hotel wohl umsonst gebucht... bin echt sauer!!!!
 

weidebirke

Urgestein
??
Du hast doch Deine Antwort vom Chef erhalten. Dein Kollege ist nicht Dein Chef. Darauf würde ich nichts geben.

Außerdem musst Du so kurzfristig nicht verfügbar sein.

Vielleicht der Vollständigkeit halber: wie ist es mit Deiner Arbeitszeit heute ab 17 Uhr? Hast Du heute frei?
 
A

Arbeiter xX

Gast
Ja ich habe heute frei.

der gute Kollege ist Fachtrainer. Er hatgeschrieben ich solle

Danke für die Rückmmeödung
 

weidebirke

Urgestein
In Deiner Freizeit musst Du gar nicht verfügbar sein.

Ansonsten: nein, Dein Chef darf deine Arbeitszeit nicht so kurzfristig ändern. "Zwar gibt es keinen Paragrafen, der eine angemessene Vorankündigungsfrist für Angestellte aller Art regelt, doch gilt das Urteil vom Arbeitsgericht Berlin hier als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12). Dieses erachtet eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen und bezieht sich dabei auf die gesetzliche Vorwarnfrist für Teilzeitangestellte, die „Arbeit auf Abruf“ leisten (§ 12 Abs. 2 Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). " https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/dienstplan/kurzfristige-dienstplanaenderung#c7317
 
A

Arbeiter xX

Gast
Was hat das damit zu tun?? Es passiert nix

Bitte nur Leute schreiben die Ahnung vom Arbeitsrecht haben,danke
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Arbeitsrecht ist etwas, das einem nur auf dem Papier etwas nützt. Wenn dich deswegen der Chef später auf dem Kieker hat, weil du lieber im Urlaub deine Zeit verbringst, dann war's das. Maßgebend ist aber das, wer dir gegenüber weisungsbefugt ist.
 

weidebirke

Urgestein
Diese Weisungsbefugnis reicht aber nicht in sein Privatleben. Und dieses kann er verbringen, wie er will und muss auch nicht erreichbar sein oder seine Pläne auf Zuruf ändern.

@TE: naja, das hier ist ein Laienforum. Du kannst nicht erwarten und es ist Nichtjuristen auch gar nicht erlaubt, eine rechtliche Beratung zu geben.

"Ärger bekommen" klingt so unreif. Du hast einen Arbeitsvertrag und in dem sind Deine Pflichten geregelt. Du musst nur im Rahmen Deiner vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Und der Chef hat gesagt, Du musst an dieser Präsenzzeit nicht anwesend sein. Für eine umplanung muss er Dir rechtzeitig genug Bescheid geben und im o.g. wohl richtungsweisenden Urteil steht, dass er das mindestens vier Tage im Voraus tun muss.

Was kann Dir passieren? Wenn Du noch in der Probezeit bist, könnte er Dir ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen kündigen. Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, kann er Dir nicht so ohne Weiteres kündigen. Er könnte Dir eine Abmahnung geben, die Du aber anfechten könntest und solltest.

Wie viel Widerstand Du leisten willst, musst Du selbst entscheiden. Ist er sonst entgegen kommend und gibt es einen triftigen Grund für die Planänderung, würde ich es machen. Ist es aber Willkür und kannst Du im Gegenzug nicht mit Entgegenkommen rechnen, wenn Du mal ein Anliegen hast, wäre ich hartleibig und würde mich darauf berufen, dass es meine freie Zeit ist. Im Zweifelsfall hast Du die Mail eben nicht gelesen ....
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Dieses erachtet eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen
Vielleicht sollte hier der zweite Teil auch noch zitiert werden:

Der Arbeitgeber müsse das Privatleben seiner Angestellten berücksichtigen und dürfe sie nicht zu einem spontanen Schichttausch zwingen. Eine konkrete Notlage, die ein solches Vorgehen erforderlich mache, läge hier nicht vor.

Bedeutet, dass wenn es eine konkrete Notlage gibt, warum dich der Chef zurückholt, dann ist es berechtigt, auch kurzfristige Änderungen durchzusetzen.

Wenn mich mein Chef loswerden will, dann wird er versuchen, eine Notlage zu konstruieren, damit eine Abmahnung gerechtfertigt ist.

@Arbeiter XX: Du kennst deinen Chef am Besten... wenn er die wohl gesonnen ist, dann würde ich das nicht so kritisch sehen. Wenn er dich auf der Abschussliste hat, wäre ich vorsichtig...
 

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