J
john-2
Gast
Eine Räumungsklage würde ich auch nicht machen, aber eine schriftliche Kündigung des Vertrags
mit Frist für den Auszug bis Ende des Monats wegen Nichtzahlen der Miete. Einfach die Möbel vor
die Türe ist zwar praktischer (würde ich auch so machen), kann aber problematisch werden, wenn
der Mietvertrag noch nicht gekündigt ist. Ich denke mal, er wird dann ja beim Vater unter- kommen.
Hauptsache, Du kommst zu einem zahlenden Mieter, aber dann muß die Heizung wieder laufen. Not-
falls kann man die (glaube ich) aber auch mal mit Dieselkraftstoff betreiben, kostet allerdings doppelt
so viel Geld.
Ob ihr durch die Scheidung Geld spart, weiß ich nicht. Solange ihr in den gleichen Räumen wohnt,
seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das bringt keinen Vorteil. Dann müsste Deine Frau schon ausziehen,
evtl. zum Vater. Aber besuchen darf Dich, so oft und lange sie möchte.
mit Frist für den Auszug bis Ende des Monats wegen Nichtzahlen der Miete. Einfach die Möbel vor
die Türe ist zwar praktischer (würde ich auch so machen), kann aber problematisch werden, wenn
der Mietvertrag noch nicht gekündigt ist. Ich denke mal, er wird dann ja beim Vater unter- kommen.
Hauptsache, Du kommst zu einem zahlenden Mieter, aber dann muß die Heizung wieder laufen. Not-
falls kann man die (glaube ich) aber auch mal mit Dieselkraftstoff betreiben, kostet allerdings doppelt
so viel Geld.
Ob ihr durch die Scheidung Geld spart, weiß ich nicht. Solange ihr in den gleichen Räumen wohnt,
seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das bringt keinen Vorteil. Dann müsste Deine Frau schon ausziehen,
evtl. zum Vater. Aber besuchen darf Dich, so oft und lange sie möchte.