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Finanzamt

Hallo Cindia,

schau mal hier: Finanzamt. Hier findest du was du suchst.

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Grundsätzlich hat Werner Recht.
Ein Steuerbescheid soll Rechtssicherheit schaffen. Deswegen kann er nach einer bestimmten Frist (glaube 5 Jahre) nicht mehr verändert werden, selbst dann nicht wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat.
Ausnahme ist hier, dass du falsche Angaben gemacht hast. Dürfte i.d.R. aber nur maßgeblich sein wenn du dies in erheblichem Umfang bzw. absichtlich gemacht hast.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Änderungen können nachträglich auch
vorgenommen werden, wenn sich Gesetze
ändern. Ich kenne ja deinen Fall nicht (da
hat Andreas900 wohl mehr Infos), aber es
scheint wohl deine Schuld zu sein, dass da
noch Steuern offen sind – also lieber offensiv
rangehen, nachfragen, nachzahlen und die
Sache aus der Welt räumen.

Nach meinen Erfahrungen ist das Finanzamt
sehr kooperativ, wenn man sich auch koope-
rativ zeigt/verhält. Probleme hatte ich nur,
als sich der Steuerberater eingemischt hat
und meinte, man könne durch diverse Tricks
Geld sparen ...
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hinsichtlich des Vertrauensschutzes mindestens: bedenklich...
Ich glaube, dass Änderungen auf Grund von
geänderten Gesetzen nur zu Gunsten der
Steuerpflichtigen zulässig sind; bei uns war
es so, dass einmal vier oder fünf Jahre nach
einer Steuerfestsetzung Geld zurück kam mit
dem Verweis auf eine Gesetzesänderung. An
die Details erinnere ich mich aber nicht mehr.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich glaube, dass Änderungen auf Grund von
geänderten Gesetzen nur zu Gunsten der
Steuerpflichtigen zulässig sind; bei uns war
es so, dass einmal vier oder fünf Jahre nach
einer Steuerfestsetzung Geld zurück kam mit
dem Verweis auf eine Gesetzesänderung. An
die Details erinnere ich mich aber nicht mehr.
Ich hätte mich gewundert, wenn es zB zulässig wäre, nächstes Jahr die Mehrwertsteuer rückwirkend wieder auf die üblichen 19% anzuheben und Nachforderungen zu erheben.
 
Das kommt drauf an.
Zu unterscheiden ist zunächst mal Festsetzungsverjährung (kann ein Steuerbescheid noch erlassen oder beändert werden?) und Zahlungsverjährung (Dürenbezüglich der ausstehenden Steuern noch Vollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. eine Kontenpfändung, ergriffen werden?).
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich glaube, dass Änderungen auf Grund von
geänderten Gesetzen nur zu Gunsten der
Steuerpflichtigen zulässig sind; bei uns war
es so, dass einmal vier oder fünf Jahre nach
einer Steuerfestsetzung Geld zurück kam mit
dem Verweis auf eine Gesetzesänderung. An
die Details erinnere ich mich aber nicht mehr.
Ich bekam auch für einige Jahre Geld zurück weil das BFH am 19.01.2017 die zumutbare Belastung stufenweise zu meinem Gunsten erhöht hat. Das Finanzamt macht nach solchen geänderten Urteilen von sich aus eine Steuerrückerstattung.

@Te: schau doch mal auf deinen Steuerbescheid von 2011. Nach Art der Festsetzung ist immer ein Hinweis, ob der Bescheid vorläufig ist oder ......
Wegen der angesprochenen Verjährung findest du hier vielleicht neue Erkenntnisse für dich:
 

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