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Feuchtigkeit und Verdacht auf Schimmelbildung im Keller

Twin

Mitglied
Hallo Forum,
ich bin im Frühjahr umgezogen, Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft.
Das Haus ist schon älter und nicht gedämmt.
Der Keller ist unverputzt mit rohen Steinwänden.
Er ist sehr klamm und feucht, man riecht es schon beim reinkommen.,viel lagern kann man dort nicht.
Inzwischen glaube ich dass sich auch Schimmel an der Kopfseite/Außenwand gebildet hat.
Dies habe ich schon im Sommer und nun nochmal aktuell an die Genossenschaft gemeldet.
Rückmeldung war folgende:
Der Keller gehört nicht zur Wohnung (steht tatsächlich nicht im Mietvertrag, gestern erst festgestellt), sie sind nicht in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen oder Mängel zu beseitigen.
Ich soll einfach aufpassen was ich dort lagere...
Andererseits wurden letztes Jahr irgendwann Styropordecken im gesamten Kellergeschoss eingezogen und die Lampe in meinem Keller ordnungsgemäß an der Decke befestigt vor meinem Einzug (hatte ich bei der Wohnungsübergabe bemängelt).
Ich bin etwas irritiert, habe schon in vielen Wohnungen gelebt und so einen Fall hatte ich noch nicht.
Meinungen oder Infos zu diesem Sachverhalt?
Danke euch schonmal!
 
Es gibt vermutlich Gründe warum der Keller leer und unverputzt ist, würde mich auch nicht wundern wenn dort das Grundwasser hoch steht, so daß bei Starkregen oder Hochwasser in der Umgebung der Keller "schwimmt".
Wenn der Keller ohnehin nicht im Mietvertrag steht, ist die Nutzung reine Gnade des Vermieters und findet auf eigenes Risiko statt. Bei älteren Häusern kann man keine modernen Kellerwannen erwarten, die in feuchten Regionen eine Voraussetzung für dauerhaft trockene Keller sind, auch eine Sanierung wäre meist viel zu teuer (Ausspritzung des ganzen Untergrundes mit wasserstoppenden Kunststoffen). Deshalb wurden Häuser an solchen Orten früher oft komplett ohne Keller gebaut, als Abstellräume hatte man das Dach, kleine Räume in der Wohnung oder einen Anbau.

Die Styropordecken sind staatliche Vorschrift, der große Dämm-Wahn, das mußte bei uns im Keller auch gemacht werden, hilft aber nichts wenn diese Styroporschichten dann verhindern daß die von unten aufsteigende Feuchtigkeit sich fängt und quasi im Keller abregnet, würde mich nicht wundern wenn die Feuchtigkeit die Du bemerkt hast, erst seit dieser Dämmung wirklich spürbar ist. Ungedämmte alte Häuser dampfen die aufsteigende Feuchtigkeit nämlich durch sämtliche Zwischendecken bis zum Dach aus, weshalb bei alten Sandsteinhäusern (die ziehen besonders viel Feuchtigkeit) quasi eine Ausnahmeregelung fürs Dämmen besteht, bei denen dürfen die Dächer gar nicht gedämmt werden weil sonst irgendwann die Innenräume unerwünschtes fließendes Wasser haben.
 
Hallo Forum,
ich bin im Frühjahr umgezogen, Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft.
Das Haus ist schon älter und nicht gedämmt.
Der Keller ist unverputzt mit rohen Steinwänden.
Er ist sehr klamm und feucht, man riecht es schon beim reinkommen.,viel lagern kann man dort nicht.
Inzwischen glaube ich dass sich auch Schimmel an der Kopfseite/Außenwand gebildet hat.
Dies habe ich schon im Sommer und nun nochmal aktuell an die Genossenschaft gemeldet.
Rückmeldung war folgende:
Der Keller gehört nicht zur Wohnung (steht tatsächlich nicht im Mietvertrag, gestern erst festgestellt), sie sind nicht in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen oder Mängel zu beseitigen.
Ich soll einfach aufpassen was ich dort lagere...
Andererseits wurden letztes Jahr irgendwann Styropordecken im gesamten Kellergeschoss eingezogen und die Lampe in meinem Keller ordnungsgemäß an der Decke befestigt vor meinem Einzug (hatte ich bei der Wohnungsübergabe bemängelt).
Ich bin etwas irritiert, habe schon in vielen Wohnungen gelebt und so einen Fall hatte ich noch nicht.
Meinungen oder Infos zu diesem Sachverhalt?
Danke euch schonmal!
Da Du vertraglich keinen Kellerraum gemietet hast, zahlst Du für genutzte Kellerräume kein Geld.
Eine Nutzung ohne Entgelt kann nur Leihe sein.
Wenn im Mietvertrag nicht steht, dass Du die Wohnung mietest und den Keller leihst, ist die Leihe des Kellers nicht an den Mietvertrag der Wohnung gekoppelt - sondern separiert.
Der Eigentümer kann Dir also die Leihe gestatten und bestimmt die Dauer.

Ob er derweil die Lampe repariert ist seine Sache, da er ja nach wie vor mit seinem Eigentum tun kann was er will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Inzwischen glaube ich dass sich auch Schimmel an der Kopfseite/Außenwand gebildet hat.
Unsere Tochter hatte Asthma, schwere Atemprobleme, beim Umzug in ein neues Haus war das weg.
Mein Ex hat es gut gemeint und auf eine alte Steinmauer Styrophor geklebt, darüber eine Holzvertäfelung angebracht. Frag nicht, was das für ein Schock war, als wir hinter diese Wand geguckt haben.
Es könnte bei euch auch so sein, dass erst durch diese Plastik, Kunststoff, Luftdichtigkeit der Schimmel jetzt beste Bedingungen hat.
Wenn du Mief riechst, dann sind deine Lungen doch eindeutig diesen Sporen ausgesetzt, obs das wert ist, da lange zu kämpfen, oder du doch lieber das Weite suchen sollst?
 
Unsere Tochter hatte Asthma, schwere Atemprobleme, beim Umzug in ein neues Haus war das weg.
Mein Ex hat es gut gemeint und auf eine alte Steinmauer Styrophor geklebt, darüber eine Holzvertäfelung angebracht. Frag nicht, was das für ein Schock war, als wir hinter diese Wand geguckt haben.
Es könnte bei euch auch so sein, dass erst durch diese Plastik, Kunststoff, Luftdichtigkeit der Schimmel jetzt beste Bedingungen hat.
Wenn du Mief riechst, dann sind deine Lungen doch eindeutig diesen Sporen ausgesetzt, obs das wert ist, da lange zu kämpfen, oder du doch lieber das Weite suchen sollst?
Das spielt doch gar keine Rolle. Der Keller ist nicht im Mietvertrag enthalten.
 
Ein Keller muß nicht unbedingt verputzt sein.
Wenn er gut gemauert und verfugt ist passt das.
Inzwischen glaube ich dass sich auch Schimmel an der Kopfseite/Außenwand gebildet hat.
In welchem Stockwerk wohnst du ?

Wie wird der Keller sonst genutzt ?

Wie soll ich mir das mit dem Schimmel "an der Kopfseite/Außenwand" vorstellen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut ist schon mal, dass du gemeldet hast, dass es in dem Keller vom Haus ein Feuchtigkeits- und Schimmelproblem gibt. Sowas kann schließlich der Bausubstanz schaden und gerade Genossenschaften mit vielen Objekten sind auf solche Meldungen der Mieter angewiesen, weil sie grobe Mängel oft selbst nicht oder erst zu spät feststellen.

Aber: da dir der Keller nur zur Verfügung gestellt wird und nicht im Mietvertrag enthalten ist, hast du keinen Anspruch darauf, dass der Mangel auch behoben wird. Was anderes wäre es natürlich, wenn diese Probleme auch in deiner Wohnung vorhanden wären.
So musst du tatsächlich nur aufpassen, dass du nur Sachen in den Keller stellst, die keinen Schaden durch die Feuchtigkeit nehmen können.
 

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