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Ferienhaus versehentlich gebucht - nun Rechnung

mrmister

Mitglied
Folgendes Problem:

Ich habe Anfang des Jahres über ein Online_Portal ein Ferienhaus gebucht. Versehentlich. Bei Buchung habe ich alle erforderl.pers. Daten eingegeben. Auch eine falsche Email.-Adresse. Nämlich @gmail.de statt @gmail.com.

Die @gmail.de _Adresse existiert nicht. Emails, welche dahin gesendet werden, kommen als "unzustellbar" zurück (Timeout connecting).

Nun habe ich einen Brief, mit Zahlungsaufforderung, vom Anwalt des Vermieters erhalten.

Muss ich zahlen?

Folgendes ist auch nicht ganz unwichtig:
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter stellte sich heraus, dass die Buchung über eine Portal (wie oben geschrieben) erfolgte. Mit diesem telefonierte ich und verwies auf die falsche Emil-Adresse. Mir wurde diese auch bestätigt. Ich verwies nun darauf, dass ich ja dann niemals eine Buchungsbestätigung erhalten haben kann. Die Dame meinte, dass sei nicht ihr Problem.

Nun die Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Muss ich zahlen oder muss das Portal die Ausfallkosten übernehmen?

Vielen Dank für Eure freundliche Hilfe!
 

weidebirke

Urgestein
Du musst aus meiner Sicht zahlen. (aber Hinweis: weder bin ich Rechtsanwalt, noch ist das ein Juraforum, noch ist juristische Beratung durch Nicht-Anwälte zulässig)

Bei einer online-Buchung gibt es irgendwann einen Button, auf dem "buchen" steht oder etwas Ähnliches, man wird in der regel auch über die Verbindlichkeit des Abschlusses aufgeklärt udn dass der Klick jetzt kostenpflichtig wird.

Das Angeben einer falschen Emailadresse schützt das keineswegs davor. Und die Dame hat völlig Recht, wenn sie sagt, das wäre nicht ihr Problem.

Warum hast Du das überhaupt gemacht? Man könnte sogar schädigende Absicht vermuten...
 

mrmister

Mitglied
Das kommt so gelesen natürlich so rüber. Selbstverständlich war das keine Absicht! Ich bin der Meinung, dass man mich ja hätte auch anrufen können, um darauf hinzuweisen, dass eine Buchungsbestätigung wegen einer falschen email-Adresse nicht zugestellt werden kann.
Mir ist auch klar, dass ich das evt. anders sehe als der Vermieter.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Wie kann man denn versehentlich etwas eingeben, wo man seine gesamten Daten für hergeben tut, das ist doch nicht bloß ein versehentlicher Klick sondern schon ein ganzer Vorgang bei dem man auch eine gewisse Zeit für braucht.
Solltest du dir einen Spaß erlaubt haben, so war das keine Gute Idee.

Edit. Und es ist dir doch bestimmt nicht jetzt erst eingefallen, das dir dort ein Versehen unterlaufen ist, in dem Fall hättest du sofort mit dem Anbieter in Kontakt treten können und auch müssen.
 

mrmister

Mitglied
Ich habe das jetzt in der Ich-Form geschrieben, weils einfacher ist. Das ist allerdings meine >70jährigen Herrn Papa passiert.

Bekannt war da nichts. Er hat ja keinerlei Kommunikation erhalten. Erst durch den Brief des Anwalts kam das so raus.
 

mrmister

Mitglied
Trotzdem vielen Dank.

Ein Freund meinte gerade, dass eine Buchungsbestätigung nicht notwendig ist. Außerdem hat ja mein Dad selber die (falsche Adresse) angegeben. Ist also scheinbar sein Problem.

Schönes WE allen!
 
D

dirk k

Gast
über die e-mail adresse ist das zwar nicht nachvollziehbar aber über die eingegebenen adressdaten, ist nachvollziehbar, ob diese person existiert. ca. 10 euro kostet so eine recherche.

es wurde ein vertrag abgeschlossen. da kann man sich nicht mit einem vertipper bei e-mail, telefonnummer, anrede, etc. rausreden. und ein ferienhaus bucht man normalerweise mit absicht.

eine stornierung ist nicht erfolgt also wurde ein gültiger vertrag abgeschlossen.
der anruf ist nicht nachvollziehbar, das kann jeder erzählen. das ist dem portal völlig egal. das hat erst einmal eine buchung.

bevor weitere konsequenzen (mahnung, inkasso, schufa, ...) folgen, würde ich die sache bezahlen.
natürlich kann man auch klagen - ob sich das lohnt und inwieweit der ganze sachverhalt nachvollziehbar / beweisbar für euch ist - ist eine andere frage.
 

_cloudy_

Urgestein
Lies nochmal genau die Agbs von dem Portal.

Im Regelfall ist das so, dass eine Buchung erst als garantiert gilt, wenn du eine Kreditkartennummer hinterlegt hast oder aber im Voraus bezahlt hast.

Im No-Showfall kann das Hotel oder der Vermieter die Kreditkarte belasten.

Weißt du, wieviel % du zahlen sollst?

Wie gesagt, vielleicht gilt deine Buchung garnicht als garantiert, also fest, wenn du keine CC-Nr. angegeben hast.

Sonst könnte man ja einfach irgendwas Teures auf seinen Nachbarn, den man nicht leiden kann, buchen, wenn das so einfach wäre.
 
G

Gast

Gast
Ich denke auch, daß da ein Button "verbindlich buchen" oder so in der Art angeklickt wurde. Damit ist dann ja deutlich gemacht worden, daß man einen verbindlichen Vertrag eingeht. Mehr kann der Anbieter nicht machen. Wenn damit nun "Schabernack" getrieben wurde, dann muß derjenige, der die Buchung vorgenommen hat und das Ferienhaus "belegt" hat, für den finanziellen Schaden aufkommen, es sei denn, derjenige ist nicht berechtigt, Geschäfte zu tätigen.
 

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