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Fensterscheibe kaputt nachdem Putzfrau da war..

G

Gelöscht 77808

Gast
Die Polizei interessiert sich nur für Straftaten. Anhaltspunkte dafür sehe ich nicht.

Ein Gutachter könnte die Ursache feststellen, kostet aber über die Reparatur hinaus Geld und macht nur Sinn, wenn man keine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn so könnte ein Einbaufehler festgestellt werden, der zum einen die Putzfrau, zum anderen deren Auftraggeber entlastet. Je nach Alter der Fenster ist der Versuch aber vergeblich, wenn Ansprüche verjährt sind.

Wenn man neben dem Verursacher haftet, da man als Auftraggeber "eine Gefahrenquelle" erschaffen hat, könnte eine eigene vorhandene Privathaftpflicht Versicherung beteiligt werden.

Über einen Reparaturauftrag entscheidet die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, weil Fenster nach § 5(2) WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind.
 

Peter1968

Moderator
Mir ist sogar schon eine komplette Dusche mit ach so tollem ESG Sicherheitsglas implodiert.
ESG heißt ja auch nicht das es unkaputtbar ist, es ist etwas Stoßfester, Temperaturunempfindlicher, mehr eigentlich nicht, trifft man unglücklich genau einen Punkt zerbricht es.
Der Vorteil ist eben das es normalerweise beim Zerbrechen in tausende kleine Teilchen bricht und nicht in scharfkantige Scherben.
Mir ist auch mal eine 3 x2,5 Meter große Duschtrennwand so zerbrochen, diese passte dann in drei 10 Liter Eimer.
Der TE nochmals den Tipp gebe, Glaser holen und Versicherung informieren, vielleicht auch mal danach schreiben was bei raus kam.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich kann Dir den Tipp geben, auf Putzfrauen ohne Bankkonto komplett zu verzichten, dazu würde ich immer eine Schufa ziehen, denn es gibt den schönen Grundsatz: Jeder Betrüger hat eine schlechte Schufa aber nicht jeder mit schlechter Schufa ist ein Betrüger.

MIt diesem Model konnte ich mich komplett von allen diebischen Putzfrauen frei halten. Selbst bei Kindermädchen ziehe ich eine Schufa und habe gute Erfahrungen damit. Zudem beschäftige ich alle immer legal im Minijob, die Mehrkosten sind minimal, alle sind versichert und ich unterstäütze vor allem nicht diesen unsäglich Hartz4-Betrug.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich würde auch zur Polizei gehen. Die ganze Geschichte ist irgendwie suspekt, schon komisch das alles.
Das würde ich auf keinen Fall tun, wenn man eine Putzfrau schwarz beschäftigt hat! Einfach mal in § 8 SchwarzArbG schauen. Die Scheibe kannst Du abschreiben. Immerhin sollte es ein Learning gewesen sein.

Und falls Du denkst, Du hättest nur Pech gehabt und beim nächsten Versuch wird es besser: Wird es nicht!

Ich kann mit diversen jungen Müttern ein Lied davon singen, die teilweise krass bestohlen wurden (einer Freundinn wurden die EC Karte mit Pin von der Putzfrau gestohlen und zweimal 2500,- abgehoben). Ntaürlich war das Geld weg, da die Dame unpfändbar war. Leute, die illegal beschäftigt werden wollen, verhalten sich öfter auch in anderen Bereichen illegal.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Über einen Reparaturauftrag entscheidet die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, weil Fenster nach § 5(2) WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind.
Über die Reparatur einer Glasscheibe entscheidet immer der Sondereigentümer und bezahlt es auch. Jede andere Regelung in der TE wäre sogar unwirksam.


Und ich garantiere Dir, dass sich die Polizei (konkret der Zoll) sehr für die Schwarzarbeit interessiert. Das ist kein Kavaliersdelikt.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Über einen Reparaturauftrag entscheidet die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, weil Fenster nach § 5(2) WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind.
Über die Reparatur einer Glasscheibe entscheidet immer der Sondereigentümer und bezahlt es auch. Jede andere Regelung in der TE wäre sogar unwirksam.
Falls es sich bei der Eigentumswohnung um eine Wohnanlage handelt aber nicht um eine Doppelhaushälfte oder eine Anlage, die aus verschiedenen Gebäuden besteht, müsste die Teilungserklärung Aufschluss darüber geben, ob Aussenfester Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sind.
Aussenfenster können nach §5 WEG das Erscheinungsbild der Anlage bestimmen, können aber auch der Sicherheit und dem Bestand der Anlage dienen und werden daher gesetzlich als Gemeinschaftseigentum vermutet.
Wenn im Falle einer Hofanlage eh verschiedene Fenster eingebaut wurden und Einzelgebäude Sondereigentum darstellen, beeinträchtigt ein Wechsel oder eine Entfernung andere nicht betroffene Sondereigentümer wenig. Man trifft abweichende Regelungen.
Keine Regelungen oder keinen abweichenden Regelungen begründen aber aus Gemeinschaftseigentum kein Sondereigentum, da ansonsten jeder Miteigentümer Sondereigentum für sich selber beanspruchen könnte.
Folglich hat der BGH im Urteil vom 14.Juni 2019 - V ZR 254/17 geurteilt:
[7] a) Die Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NZM 2012, 419 Rn. 7) (...)
 
U

undnuistgut

Gast
Ich würde nicht damit zur Polizei gehen, weil die Polizei sich tatsächlich mit anderen Fällen beschäftigt.
Wurde schon in der Vergangenheit sarkastisch „belehrt“, wenn es um Anzeigen wegen Bedrohung, Sachbeschädigung etc. ging. Auf Kleinkram haben die keine Lust und auch keine Zeit.

Zumal das deutsche Recht mittlerweile echt verdreht ist.
Der Anwalt bekommt sein Geld definitiv, aber ob Du ggü. der Reinigungskraft Recht bekommen würdest bezweifle ich. Die Beweislage lässt viel Interpretationsspielraum.
 

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