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Gelöscht 77808
Gast
Die Polizei interessiert sich nur für Straftaten. Anhaltspunkte dafür sehe ich nicht.
Ein Gutachter könnte die Ursache feststellen, kostet aber über die Reparatur hinaus Geld und macht nur Sinn, wenn man keine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn so könnte ein Einbaufehler festgestellt werden, der zum einen die Putzfrau, zum anderen deren Auftraggeber entlastet. Je nach Alter der Fenster ist der Versuch aber vergeblich, wenn Ansprüche verjährt sind.
Wenn man neben dem Verursacher haftet, da man als Auftraggeber "eine Gefahrenquelle" erschaffen hat, könnte eine eigene vorhandene Privathaftpflicht Versicherung beteiligt werden.
Über einen Reparaturauftrag entscheidet die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, weil Fenster nach § 5(2) WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind.
Ein Gutachter könnte die Ursache feststellen, kostet aber über die Reparatur hinaus Geld und macht nur Sinn, wenn man keine Privathaftpflichtversicherung hat. Denn so könnte ein Einbaufehler festgestellt werden, der zum einen die Putzfrau, zum anderen deren Auftraggeber entlastet. Je nach Alter der Fenster ist der Versuch aber vergeblich, wenn Ansprüche verjährt sind.
Wenn man neben dem Verursacher haftet, da man als Auftraggeber "eine Gefahrenquelle" erschaffen hat, könnte eine eigene vorhandene Privathaftpflicht Versicherung beteiligt werden.
Über einen Reparaturauftrag entscheidet die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, weil Fenster nach § 5(2) WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind.