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Familienstreit - mit der Familie brechen aus Selbstschutz

Kerstinchen

Neues Mitglied
Seit 2 Jahren hat mein Bruder (52) bewusst unsere Familie zerstört. Er ist sehr materiell eingestellt und hat die Coronapandemie genutzt, meine Mutter zu überreden, das bestehende gerechte Testament zu seinen Gunsten zu ändern. Meine Mutter hat das auch gemacht und nun bekommt er nach deren Tod das Elternhaus samt Grundstück. Wenn er sich denn kümmern würde, gäbe es ja noch Verständnis, aber seine Besuche wurden immer weniger, nachdem er das Testament nach seinen Wünschen in der Hand hielt. Und mein Neffe und ich schauen finster drein, denn wir wohnen ortsnah und kümmern uns um unsere Mutter. Sie idealisiert meinen Bruder und hält alles was ich mache für selbstverständlich. Mein Bruder reibt sich die Hände. Mich zerreist das und ich denke über Abbruch nach. Weil auch alle meine Freunde raten mir dazu, da ich EU-Berentet bin und demzufolge schwerkrank. Ich bin im Zwiespalt. Ich verabscheue meinen Bruder, er hat sich seit dem Tod meines Vaters so zum Nachteil verändert. Denn bis 2019, also im Todesjahr meines Papas, gab es ein gerechtes Testament, wo wir alle drei gleich bedacht waren. Und jetzt das. Ist es wert, sich darüber so zu zermürben oder ist man das der Mutter schuldig. Heute ist es dann eskaliert. Als meine Mutter mir heute mitteilte, dass ihr Sohn wieder keine Zeit für sie hat, ist es aus mir herausgesprudelt. Ich habe gesagt, Mutti, du hast doch so entschieden, siehst Du nicht langsam ein, voreilig entschieden zu haben. Da antwortete sie mir, wir oft ich noch mit dem Thema anfangen will und legte auf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Hi,
Ich verstehe deinen Post nicht.

Dein Vater ist 2019 gestorben und hatte zusammen mit deiner Mutter ein gemeinsames Testament, richtig?
Bis 2019 war alles in Ordnung. Mein Vater verstarb ganz plötzlich....
Mein Bruder hat sich dann aber gleich im 1. Jahr der Coronapandemie ...
Das war 2020, also im folgenden Jahr.
... mit meiner Mutter verbündet und sie überreden können, das zu diesem noch bestehende gemeinsame Testament meiner Eltern zu seinen Gunsten zu ändern.
Ich nehme an, es handelt sich um ein sogenanntes "Berliner Testament". Dabei erbt der Ehepartner alles, die Kinder nichts, erst nach dem Tod des anderen Elternteils. Bestehen die Kinder aber auf ihr Erbe, bekommen sie lediglich den Pflichtteil. Soweit richtig?
Sowas haben wir auch, hat Vorteile und Nachteile.

Aber ich kann dich in einem Punkt beruhigen: Ein gemeinsam aufgesetztes Testament kann auch nur gemeisam wieder geändert werden (einer der Nachteile). Verstirbt einer der Partner, kann das Testament logischerweise nicht mehr geändert werden. Macht ja auch Sinn, da der letzte Wille des Verstorbenen ja noch nicht vollständig umgesetzt wurde.

Deine Mutter kann nichts mehr ändern. Es gilt weiterhin das ursprüngliche Testament. Gut wäre, wenn Du es bekommen könntest, etwa beim zuständigen Rechtspfleger im Amtsgericht oder beim Notar (wenn es notariell aufgesetzt wurde). Wenn Du es hast bist Du safe. Und: Haben ist besser als brauchen.
 

Kerstinchen

Neues Mitglied
Es gibt aber den Haken, dass im einstigen Testament der Satz vermerkt ist, dass der zuletzt überlebene das Testament nochmal ändern kann. Und das hat mein Bruder genutzt.
Ich habe mir lediglich nur von der Seele geschrieben, wie innerhalb der Familie von jetzt auf gleich alles anders sein kann, nur weil Raffgier und Missgunst das Zepter in die Hand nehmen. Damit umzugehen und von der eigenen Mutter hintergegangen zu werden, damit habe ich schwer zu kämpfen. Und ich bin sicher kein Einzelfall. Gegen diese skrupellosen Menschen, die selbst ihre eigene Familie verraten, wie mein eigener Bruder, mit dem ich bis zum Skandal jedes Jahr ind en Urlaub gefahren bin, hat man einfach nichts in der Hand.
 

Alegra67

Aktives Mitglied
Du weißt aber, dass du Anspruch auf den Pflichtteil hast?
Wenn dir dein Bruder mehr schadet als gut tut, musst du keinen Kontakt pflegen. Die Frage ist nur, warum dich das alles so extrem mitnimmt. War dein Bruder schon in der Kindheit immer der "Liebling" und du hast dich zurückgesetzt gefühlt?
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Klar hast Du was in der Hand!
Hast Du denn beim Tod deines Vaters notariell (!) auf deinen Anspruch verzichtet? Falls nicht, steht dir dein Pflichtteil immer noch zu, denn Du hast drei Jahre diesen geltend zu machen.
Dein Anspruch ist allerdings nicht ein Teil des Hauses, Erbansprüche sind immer der Geldwert. Beispiel: Deiner Mutter gehörte das halbe Haus, der Vater vererbt seine Hälfte. Zu 50% an die Mutter, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Somit gehört deiner Mutter ¾ des Hauses, euch Kindern zusammen ¼. Dir also ⅛. Der Pflichtteil ist wieder die Hälfte, Du hast Anspruch auf 1/16 des Hauses. Auch heute noch.

Um ehrlich zu sein, ich bezweifle stark, "dass der zuletzt überlebene das Testament nochmal ändern kann." Auch wenn es im gemeinsamen Testament steht, muss es nicht gültig sein. Denn die Kinder verzichten ja nur deshalb auf den Pflichtteil, weil nach dem Ableben der Mutter dann alles aufgeteilt wird.

Ich rate dir dringend jetzt (!) und damit vor Ablauf der drei Jahre, mal kurz einen Fachanwalt daraufgucken zu lassen. Kostet 60€ oder so für eine kurze Beratung, dafür erbst Du später vielleicht ein halbes Haus.

Selbst wenn die Zeit um ist, lass dich die halbe Stunde beraten!
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Guck mal bei Wikipedia

Da steht es explizit so:
Nach § 2271 Abs. 2 BGB ist der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung (§ 2269 BGB) im Rahmen eines Berliner Testaments nach dem Tode des anderen Ehegatten nicht mehr möglich. Dies führt zu dem Problem, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an das Testament gebunden ist und es grundsätzlich nicht mehr zugunsten einer anderen Person ändern kann.
Die Änderung nachträglich ist unwirksam und gesetzlich ausgeschlossen.
 

Traveller

Mitglied
Eigentlich wichtig ist doch eine ganz andere Frage: Möchtest du, nur weil sich dein Bruder so negativ verändert hat, den selben Weg einschlagen? Wie ja bereits einige Vorschreiber verdeutlicht haben, ist die Änderung des Testaments nicht rechtsgültig. Wenn du dem Braten hier nicht traust, wäre ein Weg zum Anwalt, einfach nur der Abklärung wegen, sicherlich nicht das Falscheste, vor allen Dingen auch, wenn du eventuell gar keinen Zugriff auf das gemeinsame Testament hast. Es gälte hier auf jeden Fall zu verhindern, das dieses Testament einfach verschwindet. Wenn das geklärt ist, warum solltest du nicht so weitermachen wie bisher? Gutes zu tun, den Familienzusammenhalt zu bewahren, hat ja schließlich auch einen inneren Wert. Du wirst dir später keine Vorwürfe machen müssen und kannst guten Gewissens dein Leben leben. Man sollte sich nicht von der Gier eines anderen anstecken lassen, denn diese Gier beinhaltet auch viel Selbstzerstörerisches, was man sich selbst dann erspart. In jedem Fall wirst du deinen Pflichtteil erhalten und zwar in diesem Fall in der Höhe eines Drittels des Hauswertes. Bedenke auch, dass du aufgrund deiner Frühverrentung gar nicht die Möglichkeit hättest, deine Geschwister auszuzahlen und das Haus in jedem Fall verkauft werden müsste. Du hättest also, selbst wenn du das Haus erben würdest, nichts gewonnen. Möglicherweise ist das auch der Grund, warum deine Mutter zu diesem Thema eine andere Meinung hat, da sie sich natürlich wünscht, dass das Haus in den Händen der Familie bleibt.
 

Daoga

Urgestein
Du hast recht, brich den Kontakt zur Mutter einfach ab, kümmere Dich nicht mehr um sie. Das hast Du vermutlich viele Jahre gemacht, nicht, und wenn die Mutter jetzt ihren "Liebling" bevorzugt, darf er sich auch ab sofort um sie kümmern. Das ist die einzige logische Vorgehensweise. Sie muß merken, daß Deine jahrelange Sorge eben nicht so selbstverständlich war wie sie dachte.
Den Pflichtteil verlierst Du dadurch nicht, und Deinen Bruder könntest und wolltest Du im Erbfall sowieso nicht auszahlen, also kannst Du nichts verlieren, wenn Du das Haus nicht bekommst. Es kann natürlich sein, daß Du Deinen Pflichtteil wirst einklagen müssen, denn er wird vermutlich auch nicht freiwillig an Dich zahlen. Und der Unterhalt des Hauses kostet auch.
 

Kerstinchen

Neues Mitglied
Vielen vielen Dank für die Anteilnahme an einem so prekären Thema. Ich habe auch nie geahnt, dass ich mich mal so einer Sache stellen muss.
Also meine Eltern haben 2 Monate vor dem Tod meines Vaters im Juli 2022 folgendes Testament hinterlegt, nicht beim Notar:
1. Wir die Eheleute, ..... setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
2. Erben des Überlebenden von uns sind zu gleichen Teilen unsere Tochter (also ich) und unser Sohn ...
3. Der zuletzt überlebende ist berechtigt, das Testament zu ändern.
Das hatte ich mal einem Anwalt gezeigt, der meinte, dass das rechtens ist
Rechtlich ist es so, dass das gemeinsame Testament Ihrer Eltern, mit dem sie sich wechselseitig zu Erben eingesetzt haben, Ihr Bruder, Sie und die Linie Ihrer verstorbenen Schwester enterbt. Das bedeutet weiter, dass insoweit, wie es bereits Wirksamkeit entfaltet, mithin hinsichtlich des Nachlasses nach Ihrem Vater, Ihnen allen dreien Pflichtteilsansprüche (PT) zustehen.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament, das wie das vorliegende die nächste Generation zu Erben des Letztversterbenden einsetzt, vertrauen die Erblasser in diesen Fällen darauf, dass der PT nicht geltend gemacht wird, da sich der Vermögensübergang ja nur verzögert. Wenn aber, wie ebenfalls in Ihrem Fall, für den überlebenden Ehegatten grundsätzlich die Möglichkeit besteht, das Testament zu ändern, und die entsprechende Absicht sogar bekannt gegeben wird, könnte eine Geltendmachung des PT erwogen werden.
Der PT beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als schuldrechtlicher Anspruch. Ihr gesetzlicher Erbteil wäre 1/6 (1/2 auf die Ehefrau, je 1/6 auf den Stamm), berechnet auf das Vermögen Ihres Vaters zum zeitpunkt seines Todes, der PT wäre mithin 1/12 davon.
Sollte Ihre Mutter die Ankündigung wahr machen und das Testament zu Ihrem Nachteil ändern, hätten Sie auch nach ihr einen PT. Unentgeltliche Verfügungen zu Lebzeiten wären als sogenannter „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ berücksichtigungsfähig. Der PT entsteht mit Erbanfalls, also in der Regel mit dem Tod, und verjährt nach 3 Jahren.


Diese Unterlagen habe ich zur Seite gelegt, immer in der Hoffnung, eine Mutter achtet, was ich für sie tue, dass ich sie jeden Tag besuche, inzwischen läuft die Pflegegrad-Beantragung, sie darf kein Auto mehr fahren, deshalb erledige ich alles mit ihr usw. Aber wie der gestrige Tag zeigte, bleibt sie stur, beschwert sich lediglich, dass mein Bruder sich nicht sehen lässt.
Ja, der hat ja alles, was er will, warum sollte er auch. Mein Bruder fühlte sich unserem Ort nie nah, wir sind wirklich ein kleines Dorf, wo jeder jeden kennt. Da kommt auch immer etwas Arrogantes rüber, aber ich weiß ja wie er ist. Trotzdem hat er aufgrund seines Verhaltens nicht das verdient, was er nun erhält.
Mein Mutter hat auch ein paar Ersparnisse, ich habe die Übersicht, da ich für sie das Onlinebanking tätige und Einsicht habe. Sie meint, ... Du bekommst dann das Geld....
Aber es gibt ja noch meinen Neffen von meiner in frühen Jahren verstorbenen Schwester. Den habe ich damals beim Nachlassgericht mit angegeben, meine Eltern jedoch im Testament nicht und auch sie wieder nicht im neuen Testament. Mein Bruder hat versucht, diesen mit einer Summe abzuspeisen, da mein Neffe nie Geld hat und aufgrund seines Lebenswandels immer chronisch pleite ist. Er hat einfach den Weg ohne seine Mutter nicht gefunden. Er war damals 3 Jahre, als sie starb.
Nun ist es aber sehr lang geworden, was ich da von mir gegeben habe. Was sagt ihr nun dazu?
 

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