Vielen vielen Dank für die Anteilnahme an einem so prekären Thema. Ich habe auch nie geahnt, dass ich mich mal so einer Sache stellen muss.
Also meine Eltern haben 2 Monate vor dem Tod meines Vaters im Juli 2022 folgendes Testament hinterlegt, nicht beim Notar:
1. Wir die Eheleute, ..... setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
2. Erben des Überlebenden von uns sind zu gleichen Teilen unsere Tochter (also ich) und unser Sohn ...
3. Der zuletzt überlebende ist berechtigt, das Testament zu ändern.
Das hatte ich mal einem Anwalt gezeigt, der meinte, dass das rechtens ist
Rechtlich ist es so, dass das gemeinsame Testament Ihrer Eltern, mit dem sie sich wechselseitig zu Erben eingesetzt haben, Ihr Bruder, Sie und die Linie Ihrer verstorbenen Schwester enterbt. Das bedeutet weiter, dass insoweit, wie es bereits Wirksamkeit entfaltet, mithin hinsichtlich des Nachlasses nach Ihrem Vater, Ihnen allen dreien Pflichtteilsansprüche (PT) zustehen.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament, das wie das vorliegende die nächste Generation zu Erben des Letztversterbenden einsetzt, vertrauen die Erblasser in diesen Fällen darauf, dass der PT nicht geltend gemacht wird, da sich der Vermögensübergang ja nur verzögert. Wenn aber, wie ebenfalls in Ihrem Fall, für den überlebenden Ehegatten grundsätzlich die Möglichkeit besteht, das Testament zu ändern, und die entsprechende Absicht sogar bekannt gegeben wird, könnte eine Geltendmachung des PT erwogen werden.
Der PT beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als schuldrechtlicher Anspruch. Ihr gesetzlicher Erbteil wäre 1/6 (1/2 auf die Ehefrau, je 1/6 auf den Stamm), berechnet auf das Vermögen Ihres Vaters zum zeitpunkt seines Todes, der PT wäre mithin 1/12 davon.
Sollte Ihre Mutter die Ankündigung wahr machen und das Testament zu Ihrem Nachteil ändern, hätten Sie auch nach ihr einen PT. Unentgeltliche Verfügungen zu Lebzeiten wären als sogenannter „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ berücksichtigungsfähig. Der PT entsteht mit Erbanfalls, also in der Regel mit dem Tod, und verjährt nach 3 Jahren.
Diese Unterlagen habe ich zur Seite gelegt, immer in der Hoffnung, eine Mutter achtet, was ich für sie tue, dass ich sie jeden Tag besuche, inzwischen läuft die Pflegegrad-Beantragung, sie darf kein Auto mehr fahren, deshalb erledige ich alles mit ihr usw. Aber wie der gestrige Tag zeigte, bleibt sie stur, beschwert sich lediglich, dass mein Bruder sich nicht sehen lässt.
Ja, der hat ja alles, was er will, warum sollte er auch. Mein Bruder fühlte sich unserem Ort nie nah, wir sind wirklich ein kleines Dorf, wo jeder jeden kennt. Da kommt auch immer etwas Arrogantes rüber, aber ich weiß ja wie er ist. Trotzdem hat er aufgrund seines Verhaltens nicht das verdient, was er nun erhält.
Mein Mutter hat auch ein paar Ersparnisse, ich habe die Übersicht, da ich für sie das Onlinebanking tätige und Einsicht habe. Sie meint, ... Du bekommst dann das Geld....
Aber es gibt ja noch meinen Neffen von meiner in frühen Jahren verstorbenen Schwester. Den habe ich damals beim Nachlassgericht mit angegeben, meine Eltern jedoch im Testament nicht und auch sie wieder nicht im neuen Testament. Mein Bruder hat versucht, diesen mit einer Summe abzuspeisen, da mein Neffe nie Geld hat und aufgrund seines Lebenswandels immer chronisch pleite ist. Er hat einfach den Weg ohne seine Mutter nicht gefunden. Er war damals 3 Jahre, als sie starb.
Nun ist es aber sehr lang geworden, was ich da von mir gegeben habe. Was sagt ihr nun dazu?