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FAMILIENKASSE 100.- Euro zusätzlich

G

Gila

Gast
Hallo nochmals an alle,

leider ist auf meinem Konto zur Zeit eine Pfändung drauf. Das Kindergeld unterliegt ja nicht der Pfändung wenn es innerhalb von 7 Tagen abgehoben wird. Wie ist es denn mit den 100,- €, können die gepfändet werden oder sind die auch "Kindergeld"?

Grüsse
Gila
 
R

Ratlos 200

Gast
Hallo Gila

M. E, nach ist dieser Kinderbonus eine "Sozialleistung" .
ein Zahlungseingang der "Zweckgebunden "ist; genauso wie die 100€ Schulpacket.

diese Zahlungseingänge dürften nicht gepfändet werden. Wenn doch könntest du folgendes versuchen.

im Namen des Kindes Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben.
Es handelt sich ja in dem Fall um Fremdgeld, das dem Kind gehört und nicht dir.
 
G

Gast

Gast
Naja dan wollen wir ja mal hoffen das,der staat dieses mal sein versprechen hält.Wobei ich denke das 100euro ein witz sind wenn sie den wirklich kommen sollten,ich denke da wird jeder der kinder hatt meiner meinung sein.ich glaube das sowieso erst wenn ich das auf meinem kontoauszug sehe.Soweit ich weiss jetzt im april.
 
R

Ratlos 200

Gast
Man kanns kaum glauben-aber der versprochene Kinderbonus ist tatsächlich auf meinem Konto angekommen.:D

Mit der laufenden Kindergeldzahlung der Familienkasse.
 
G

gisela

Gast
Hallo, der Bonus soll bis Mai bezahlt sein, einmalig 100 Euro zum Kindergeld für alle die Kindergeld bekommen. Habe heute bei einer Bekannten vor 5 Minuten am Tele erfahren. LG:D
 
G

gisela

Gast
hallo
das zusätzliche KG von 100.- Euro gibt es nur einmalig. Bonuspaket vom Staat für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren.
das wurde mir gestern vom Jobcenter Pankow erzählt.
Gruß Carola
Das stimmt nicht, der Bonus ist für alle Kinder aller altersgruppen die Kindergeld beziehen. Meine Tochter und Sohn im Alter von 22 und 23 haben den Bonus erhalten. LG :D
 
G

gisela

Gast
Im Rahmen der Verhandlungen um das sogenannte zweite Konjunkturpaket wurde am Montagabend in Berlin eine Einigung zwischen SPD und CDU erzielt.

Als beschlossen angesehen werden kann damit, neben einer Senkung der vor Kurzem erst erhöhten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5% auf 14,9%, einer Senkung des Eingangssteuersatzes um 1% und einer Erhöhung des Grundfreibetrags von bisher 7.664 Euro auf 8.004 Euro (wohl alles ab 01. Juli 2009) unter anderem auch der sogenannte Kinderbonus.
Der Kinderbonus umfasst eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für jedes Kind für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit liegt der Kinderbonus unter dem von der SPD ursprünglich angestrebten Betrag von 200 Euro je Kind. Bisher nicht kommuniziert wurde, innerhalb welcher Altersgrenzen der Kinderbonus gezahlt wird. Denkbar ist eine Verknüpfung des Kinderbonus mit dem Bestehen eines Kindergeldanspruches. Ebenfalls fraglich ist bislang, inwiefern eine Anrechnung des Kinderbonus auf Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II erfolgt.
Neben dem Kinderbonus ist auch eine Erhöhung der ALG II Regelleistung für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren geplant. Diese erhalten danach ab 01.07.2009 70% statt wie bisher 60% der vollen Regelleistung.
Neben den genannten Punkten umfasst das Konjunkturpaket, das ein Gesamtvolumen von rund 50 Milliarden Euro ausmacht, auch die im Vorfeld diskutierte Abwrackprämie sowie Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 18 Milliarden Euro. Zudem ist ein weiterer „Rettungsschirm“ für Unternehmen in Planung.
Nachtrag: Inzwischen ist bekannt, dass der Kinderbonus für alle Kinder gezahlt wird, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Zahlung erfolgt wohl ohne vorherigen Antrag gemeinsam mit dem Kindergeld. Die Auszahlung soll im März oder April 2009 erfolgen. Der einmalig gezahlte Kinderbonus wird nach Aussagen der Bundesregierung nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet, aber bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Nachtrag II (16.02.2009): Nach der inzwischen erfolgten Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes steht auch fest, dass der Kinderbonus (ebenso wie des Kindergeld) auf Barunterhaltsleistungen des Kindesunterhalts angerechnet wird. Keine Anrechnung erfolgt auf Unterhaltsvorschussleistungen.
Nachtrag zu Kommentaren: Das grosse Interesse an diesem Artikel und das damit verbundene Kommentaraufkommen führte in den letzten Tagen zu einigen technischen Problemen, die wir zu entschuldigen bitten. Um weiterhin die Möglichkeit anzubieten diesen Artikel kommentieren zu können, wurden die ersten 450 eingegangenen Kommentare auf folgenden URL ausgelagert
 

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