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Familienanwalt wegen Umgangsrecht

Lutecia

Mitglied
Hallo, kurze Frage in die Gemeinde: Kann ein Familienanwalt die Besuchszeiten des Kindes festschreiben oder geht dies nur per gerichtlichen Beschluss?

Danke für eine kurze Info.
 

ParadiseAngel

Aktives Mitglied
Meines Wissens kann der Anwalt nur auf Grund eines Gerichtsbeschluss Besuchszeiten festlegen. Aus eigenem Antrieb darf er es eigentlich nicht, er kann nur weitergeben was im Urteil steht bzw. Vorschläge seines Mandanten weitervermitteln.

Ich hoffe ich liege da richtig.
Good Luck.
PA
 
R

Real

Gast
Er kann für seinen Mandanten Vorschläge machen, aber das ist auch alles.
Wenn man sich nicht einigt, geht es über das Gericht und da ist der Anwalt ein Verfahrensbeteiligter aber kein Richter, der mit Beschluss den Umgang regelt.


ein Familienanwalt vertritt lediglich seinen Mandanten. Nicht mehr und nicht weniger.
 

Lutecia

Mitglied
Vielen Dank für Eure Infos.

Im konkreten Fall geht es darum, dass wir nunmehr das 4. Jahr in Folge kurz vor Weihnachten immer noch nicht wissen, wann meine Stieftochter bei uns sein wird (und ob überhaupt), obwohl mein Mann diesbezüglich schon 2x im September nachgefragt hat.

Eine Mediation mit dem Jugendamt scheiterte schon vor einigen Jahren an der Absage der Kindsmutter, da sie keinen Klärungsbedarf sieht. In der Realität ist es jedoch so, dass sie bestimmt und mein Mann darf sich mit den "Bröckchen" die ihm zugeworfen werden zufrieden geben. Er hatte zum Wohle der Kleinen auf einen Gerichtsstreit verzichtet, aber wahrscheinlich geht es nicht ohne Gerichtsurteil oder wir dürfen noch die nächste 10 Jahre von einer mir fremden Person unsere Freizeit diktieren lassen....
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo,
ich kann nur empfehlen, einen Antrag auf Umgang zu stellen.
Und dort deutlich zu machen, wann ihr die Stieftochter haben wollt.
Meist ist es so, an Weihnachten bei der einen Hälfte, an Silvester der andere Teil.
Oder 24. und 25. bei der einen Hälfte und 25. ab Mittag und 26. bei dem anderen...
Und Silvester/Neujahr auch aufgeteilt.
Es gibt auch die sog. Eilanträge die gerade jetzt vor Weihnachten
wieder die Gerichte beschäftigen, weil ja jeder die Kids zu Weihnachten
bei sich haben möchte.
Denn ein normaler Antrag bei Gericht dauert viel länger, bis dahin sind wir im Jahr 2012. :)
Habt ihr denn ansonsten eine feste Regelung?
Meist alle 14 Tage von Frei-Sonnt..
und 50% der Ferien!
Ein Umgangsrecht habt ihr auf jeden Fall!
Übrigens: Werden Gerichtsentscheidungen nicht umgesetzt, können Geldbußen verhängt werden!
 

Lutecia

Mitglied
Meine Stieftochter wird aller 14 Tage freitags nach der Schule von meinem Mann abgeholt und am Sonntagabend zurück gebracht. Darüber können wir GsD nicht klagen. Allerdings kommt es häufig vor, dass z.B. auf den Freitagnachmittag irgend eine Veranstaltung der Schule stattfindet, von der wir ca. 2 Tage vorher in Kenntnis gesetzt werden. Da wir ein Stück entfernt wohnen und natürlich auch unsere Pläne haben, können wir nicht so kurzfristig immer alles über den Haufen werfen. letztens wurde mein Mann dann sogar von der Klassenlehrerin angesprochen, warum die Kleine nicht zum Sommerfest kann, da dies ja bereits seit März bekannt sei. Naja, seitdem steht mein Mann nun endlich nach fast 4 Jahren mal auf dem eMail-Verteiler der Lehrerin...

In den Ferien darf die Kleine meist einige Tage jedoch nie die Hälfte der Ferien zu uns. (Wird auch schwierig, so häufig wie die in den Urlaub fahren....) und zu Weihnachten war es meist so, dass sie ich sage mal zu Weihnachten ein paar Stunden bei uns ist (ich habe das Gefühl zum Geschenke abfassen) und Silvester aller 2 Jahre (was ja okay ist). Mein Mann hat jedoch schon seit Jahren angeregt, dass man sich vielleicht mal mit den Feiertagen abwechselt, d.h. 1 Jahr Weihnachten hier, das andere Jahr dann dort und mit Silvester das Gleiche. Es ist doch auch nicht schön für das Kind, 2 Tage hier zu sein, dann wieder einen Tag dort, wieder 2 Tage da usw.
 

Sisandra

Moderator
Hi Lutecia,

hat dein Mann schon mal mit seinem Anwalt über Mediation gesprochen? So wie das bei euch läuft das Familiengericht einzuschalten halte ich denn doch für übertrieben.

Es kann jedoch hilfreich sein, beim Anwalt einen gemeinsamen Gesprächstermin zu vereinbaren bei dem genau und auch schriftlich festgelegt wird wie es im nächsten Jahr laufen wird. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Alles Gute
Sisandra
 

Lutecia

Mitglied
Er hatte, da kein vernünftiges Reden zwischen den beiden Elternteilen möglich ist, schon vor einigen Jahren eine Mediation beim JA beantragt, die Einladung ging raus, der Termin wurden passend verschoben, damit die Kindsmutter Zeit hat, mein Mann hat Urlaub genommen für den Tag und am Abend vorher hat die Kindsmutter den Termin abgesagt, da sie keinen Gesprächsbedarf sah...

Ich finde eben auch, vor Gericht zu ziehen ziemlich heftig, da sich dadurch die ganze Situation ja nochmehr anspannen wird. Ich sehe es nur nicht ein, dass uns eine mir fremde Person vorschreibt, wann wir was zu tun haben. Noch sind wir auch einigermaßen flexibel, mein Mann hat aber bald einen neuen Job, wo er nicht mal eben spontan Urlaub nehmen kann, bei mir ist es ähnlich.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, nachdem ich nun gelesen habe, dass der Umgang ja gut funktioniert
würde ich noch einmal eine Mediation beim JA oder wo das auch immer ist,
beantragen.
Vielleicht etwas mehr Nachdruck der KM gegenüber das deutlich machen,
dass du an einer gemeinsamen Lösung interessiert bist und
ansonsten andere Wege gehen müsstest.
Klar muss euch sein, dass aber dieses Jahr da nix mehr passieren wird....
Sprich mit Weihnachten, Silvester...
Wäre halt auf lange Sicht...
Sollte das nicht klappen, steht dir der Weg zum FamGericht immer noch frei!
 

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