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Fahrtkosten/Überweisung Psychiatrische Klinik

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Rhenus

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Hi,

wollte nochmal schauen, was hier in meinem Thread abgeht, falls es evtl. Fragen noch zu klären gibt.

Lieber Rhenus,

wo liegt dein Problem?
1. Ich habe eine Asperger-Diagnose. Das habe ich jetzt mehrfach erwähnt.
2. Das Asperger-Syndrom zählt zum Autismusspektrum. Das ist ein Fakt.
3. Du bekommst keine Betreuung oder eine Sozialarbeit ohne Grund.
Das Asperger-Syndrom ist kein Grund für eine Betreuung. Das ist einfach dummes Geschwätz, sorry.
Eine Betreuung kann auf freiwilliger Basis geschehen, macht aber meistens wenig Sinn, wenn sie eine solche Betreuung ist, wie man sich sie vorstellt.
Was willst du bei einem Menschen mit Asperger mit einer sozialen Arbeit erreichen?
4. Da steht klipp und klar, dass die Klinik alles nochmals bestätigt hat und alle Beteiligten, die was anderes behauptet haben jetzt dementsprechend Ärger bekommen.
Zumindest hatte ich es geschrieben. Leider hat die Redaktion verpennt diese Nachricht weiterzugeben.
Pech für euch, schlecht für das Image des Forums.

Nur weil einigen Leuten nicht passt, dass das Asperger-Syndrom eine anerkannte Diagnose ist, ist das auch kein Grund hier so um sich rumzumobben.
Sonst mobben die Asperger auch gerne mal zurück und hacken hier einige Konten. Man sollte hier also besser aufpassen, was man sagt mit geistiger Behinderung und benötigter Betreuung.
Den geistig Behinderte können nicht bewusst eine Straftat begehen. Hieße eine Kontohackung wäre mit Asperger ohne Strafe.
Und einige Asperger können sehr gut mit der Programmiersprache arbeiten und lesen sowas hier.
Zumal kann man ganz leicht ergooglen, was das Asperger-Syndrom ist, weshalb sich manche hier gerade zum Affen machen.
Weißt du, manche Menschen brauchen kein Google, um zu wissen, was sie wissen.
Und du darfst hier gerne den Forentroll spielen, das beeindruckt mich absolut nicht.

Ich finde solche Aussagen toll... :)

Wer unter geistiger Behinderung Straftaten begeht, der kommt eben auch unter Verschluss, allerdings in der Psychiatrie, so einfach ist das!
Zudem wird ja für dich keine Strafbefreiung gelten können, weil du

1. eine mögliche Tatbegehung durch Drohung ankündigst. Also Vorsatz.
2. die Strafbefreiung immer eine Ermangelung das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, voraussetzt.

Beides hast du mit diesem Posting verwirkt... Also doch Strafe zu erwarten. :D

Und was dir möglich erscheint, erscheint anderen hier auch möglich, Eine Anzeige, die IP feststellen und dich dem Amtsarzt vorstellen.

Womit ich meinen Rat, dir Hilfe im Sinne einer Betreuung zuteilwerden zu lassen, nochmals bekräftige.


 
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