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Gastxyxy
Gast
Hallo!
Ich bin momentan bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt.
Damit ich beim jetzigen Entleiher arbeiten kann, fahre ich um kurz nach 5 los, sodass ich um 6 Uhr pünktlich beim Entleiher bin. Um 6 Uhr fahren wir dann noch 1 bis 1 1/2 zur Baustelle. Abends logischerweise umgekehrt ;-)
Die Fahrtzeit ist doch eigentlich auch Arbeitszeit?! Doch meine Zeitarbeitsfirma sagt nein.
Doch ich tue das doch in deren Auftrag bzw. im Auftrag des Entleihers!
Oder kommt es noch drauf an, wie es im Entleiherbetrieb geregelt ist?
LG
Frank
Ich bin momentan bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt.
Damit ich beim jetzigen Entleiher arbeiten kann, fahre ich um kurz nach 5 los, sodass ich um 6 Uhr pünktlich beim Entleiher bin. Um 6 Uhr fahren wir dann noch 1 bis 1 1/2 zur Baustelle. Abends logischerweise umgekehrt ;-)
Die Fahrtzeit ist doch eigentlich auch Arbeitszeit?! Doch meine Zeitarbeitsfirma sagt nein.
Doch ich tue das doch in deren Auftrag bzw. im Auftrag des Entleihers!
Oder kommt es noch drauf an, wie es im Entleiherbetrieb geregelt ist?
LG
Frank