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Fahrt von Firma zur Baustelle Arbeitszeit?

G

Gastxyxy

Gast
Hallo!

Ich bin momentan bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt.
Damit ich beim jetzigen Entleiher arbeiten kann, fahre ich um kurz nach 5 los, sodass ich um 6 Uhr pünktlich beim Entleiher bin. Um 6 Uhr fahren wir dann noch 1 bis 1 1/2 zur Baustelle. Abends logischerweise umgekehrt ;-)

Die Fahrtzeit ist doch eigentlich auch Arbeitszeit?! Doch meine Zeitarbeitsfirma sagt nein.
Doch ich tue das doch in deren Auftrag bzw. im Auftrag des Entleihers!

Oder kommt es noch drauf an, wie es im Entleiherbetrieb geregelt ist?

LG

Frank
 
J

john-2

Gast
Hallo Frank,

es kommt erstens darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag geregelt ist,

und zweitens, ob Du berufstypisch an verschiedenen Einsatzstellen tätig wirst.

Ein Maurer z. B. Beispiel arbeitet gewöhnlich an ständig wechselnden Arbeitsstätten. Ist im Arbeitsvertrag keine Arbeitsstelle definiert, muss er selbst auf seine Kosten und in seiner Freizeit dorhin und wieder zurück fahren.
Er kann dafür bei der Lohnsteuer Fahrtkosten und ggf. Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen.

Liegt die Baustelle weit vom Betriebssitz entfernt, stellt der AG manchmal für die Fahrt ein Firmenfahrzeug zur Verfügung; dies ist aber Verhandlungssache.

Schöne Grüße

John
.

PS:
Beachte
dazu Urteil des Bundesfinanzhof vom 18. 12. 2008 – VI R 39 / 07
 
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