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Ex-Bundespräsident Wulff steht kein Ehrensold zu

Steht Wulff der Ehrensold nach bundesrepublikanischem Recht zu?

  • Ja

    Teilnahmen: 3 20,0%
  • Nein

    Teilnahmen: 12 80,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    15
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

Manuel+

Gast
Es ärgert mich sehr, dass vor allen in Kreisen der aktuellen Regierungsparteien (CDU, FDP) die Ansicht vertreten wird, dass dem Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff der Ehrensold in Höhe von 199000 Euro jährlich und weitere Annehmlichkeiten bis zu seinem Lebensende zustehen. Diese Ansicht steht nicht im Einklang mit bundesrepublikanischem Recht. Die CDU will sich wie so oft über geltendes Recht hinwegsetzen! Es ist schon traurig genug, dass eine Frau Merkel zum wiederholten Male (man denke auch an Guttenberg) einen Rechtsbrecher aus reinem machtpolitischen Kalkül decken will.

Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten nennt drei Gründe, die einen Bezug des Ehrensolds erlauben:
- politische Gründe
- gesundheitliche Gründe
- Ablauf der Amtszeit

Den Ehrensold erhält also ein Präsident, wenn er "mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt" ausscheidet.

Daraus läßt sich messerscharf schliessen, dass andere Gründe (zB persönliche Gründe) nicht dazu berechtigen, den Ehrensold zu beziehen.

Wulff tritt objektiv gesehen zurück, weil er nicht mehr über das notwendige Vertrauen verfügt, das für die Ausführung seines Amtes notwendig ist. Dieses Vertrauen ist ihm entzogen worden, weil er den Anschein eines karrierre- und geldgeilen Charakters an den Tag legte. Hinzu kommen Sachverhalte, die auf Rechtsverstöße seinerseits hinweisen. Das sind keine politischen Gründe! Diese Gründe beruhen auf dem Anschein einer amoralisch und rechtsverletzenden Persönlichkeitsstruktur.

Wulff sagt selbst: "Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen, und damit meine Wirkungsmöglichkeiten, nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grunde wird es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist".

weitere juristische Details: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Irgendwann sollte man auch eine Grenze ziehen. Spätestens nach "seinem" Rücktritt sehe ich die Grenze als erreicht an. Er ist jetzt keine "öffentliche" Person mehr - mit dem höchsten Amt Deutschlands - sondern vorerst politisch erledigt. Das sollte man respektieren und an diesem Punkt auch die Gefahren einer "Hexenjagd" sehen. Der Rest sind Probleme von Juristen.
 

mikenull

Urgestein
In Hartz 4 wird er nicht fallen.
Er hat auf jeden Fall seine Pension als Ministerpräsident und da er nicht mehr Politiker ist, sind die Urlaube ja auch straflos gesichert. Falls die Freunde weiter zu im stehen. Außerdem könnte er arbeiten gehen.....
 
B

Blackjack

Gast
Politiker scheiden immer in einer Art und Weise aus dem Amt das sie am meisten davon noch profitieren. Wenn beispielsweise aus einem Amt entlassen werden mehr bringt als selber zurück zutreten, dann sind sich Politiker untereinander einig und leisten sich gegenseitig die nötige Hilfestellung für den maximalen Nutzen. Beim Beamentum läufts auch so ähnlich ab. Da einigt man sich auch so wie man es brauch.

Gerade da wo keiner eigenes Geld verschleudern muss und das Risiko trägt wie in der freien Wirtschaft, wird am meisten abgezockt und mitgenommen was das Zeug hält.
 
G

Gast

Gast
Finanziell wird er es wohl bis zur Rente "packen". Dann kassiert er ja auch dann die Ruhestandsbezüge. Als was soll er denn arbeiten? Würde mal sagen, "schwer vermittelbar". Da bleiben bloß die Memoiren.
 
M

Manuel+

Gast
Irgendwann sollte man auch eine Grenze ziehen. Spätestens nach "seinem" Rücktritt sehe ich die Grenze als erreicht an. Er ist jetzt keine "öffentliche" Person mehr - mit dem höchsten Amt Deutschlands - sondern vorerst politisch erledigt. Das sollte man respektieren und an diesem Punkt auch die Gefahren einer "Hexenjagd" sehen. Der Rest sind Probleme von Juristen.
Sollte Wulff seinen Ehrensold bekommen, dann wäre die Grenze des Rechts überschritten. Es geht nicht an, dass dem ehrlichen Bürger und Steuerzahler über 200000 Euro aus der Tasche gezogen werden - vor allem von einem Menschen, der mindestens den Anschein eines Abzockers und Schnorrers gemacht hat.

Und leider hat sich in der Vergangenheit oft gezeigt, dass man den Juristen und Politikern die Entscheidungen nicht überlassen darf. Ohne eine empörte Öffentlichkeit würde Wulff immer noch nicht den Anforderungen des Bundespräsidentenamtes in dem erforderlichen Maße nachkommen.
 

mikenull

Urgestein
Er könnte mit seiner Tusnelda in den Süden ziehen und Häuser vermitteln. Dazu ist sein Name gut genug. Aber er wird auch etwas anderes finden, villeicht bei VW oder Audi.
 
C

chrismas

Gast
@Manuel+

Genau das ist es, was du schreibst:

Ein Anschein berechtigt noch nicht zu irgendetwas. Es müssen Fakten sein und dazu gehört auch ein ordentliches Gerichtsverfahren, egal ob Politiker oder nicht.

Aber ihr seid alle so Rechtschaffend, dass eine Verurteilung durch ein ordentliches Gericht nicht mehr nötig ist.
 
C

chrismas

Gast
Natürlich ist das nötig, das wissen wir doch alle
Ist nicht mein Eindruck, denn ansonsten würde nicht überall über ungelegte Eier diskutiert, wie es in diesem Thema der Fall ist.

Erst wenn Wulff tatsächlich verurteilt worden ist oder nicht, erst dann kann man darüber diskutieren, ob ihm der Ehrensold zusteht oder nicht. Der bloße Anschein reicht hierbei nicht aus, denn ansonsten müsste man Rückwirkend so einigen Politikern ebenfalls etwas kürzen.
 
Status
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