M
Manuel+
Gast
Es ärgert mich sehr, dass vor allen in Kreisen der aktuellen Regierungsparteien (CDU, FDP) die Ansicht vertreten wird, dass dem Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff der Ehrensold in Höhe von 199000 Euro jährlich und weitere Annehmlichkeiten bis zu seinem Lebensende zustehen. Diese Ansicht steht nicht im Einklang mit bundesrepublikanischem Recht. Die CDU will sich wie so oft über geltendes Recht hinwegsetzen! Es ist schon traurig genug, dass eine Frau Merkel zum wiederholten Male (man denke auch an Guttenberg) einen Rechtsbrecher aus reinem machtpolitischen Kalkül decken will.
Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten nennt drei Gründe, die einen Bezug des Ehrensolds erlauben:
- politische Gründe
- gesundheitliche Gründe
- Ablauf der Amtszeit
Den Ehrensold erhält also ein Präsident, wenn er "mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt" ausscheidet.
Daraus läßt sich messerscharf schliessen, dass andere Gründe (zB persönliche Gründe) nicht dazu berechtigen, den Ehrensold zu beziehen.
Wulff tritt objektiv gesehen zurück, weil er nicht mehr über das notwendige Vertrauen verfügt, das für die Ausführung seines Amtes notwendig ist. Dieses Vertrauen ist ihm entzogen worden, weil er den Anschein eines karrierre- und geldgeilen Charakters an den Tag legte. Hinzu kommen Sachverhalte, die auf Rechtsverstöße seinerseits hinweisen. Das sind keine politischen Gründe! Diese Gründe beruhen auf dem Anschein einer amoralisch und rechtsverletzenden Persönlichkeitsstruktur.
Wulff sagt selbst: "Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen, und damit meine Wirkungsmöglichkeiten, nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grunde wird es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist".
weitere juristische Details: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf
Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten nennt drei Gründe, die einen Bezug des Ehrensolds erlauben:
- politische Gründe
- gesundheitliche Gründe
- Ablauf der Amtszeit
Den Ehrensold erhält also ein Präsident, wenn er "mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt" ausscheidet.
Daraus läßt sich messerscharf schliessen, dass andere Gründe (zB persönliche Gründe) nicht dazu berechtigen, den Ehrensold zu beziehen.
Wulff tritt objektiv gesehen zurück, weil er nicht mehr über das notwendige Vertrauen verfügt, das für die Ausführung seines Amtes notwendig ist. Dieses Vertrauen ist ihm entzogen worden, weil er den Anschein eines karrierre- und geldgeilen Charakters an den Tag legte. Hinzu kommen Sachverhalte, die auf Rechtsverstöße seinerseits hinweisen. Das sind keine politischen Gründe! Diese Gründe beruhen auf dem Anschein einer amoralisch und rechtsverletzenden Persönlichkeitsstruktur.
Wulff sagt selbst: "Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen, und damit meine Wirkungsmöglichkeiten, nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grunde wird es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist".
weitere juristische Details: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf
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