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Gast
Hallo, ein Anliegen zum Thema EU-Rente. Wenn jemand EU-Rente erst einmal befristet und dazu aufstockende Leistung vom Sozialamt erhält, erfolgt die erste Aufstockung als Darlehen? Ist dies richtig? Muss man das Darlehen dann wieder zurückzahlen oder zählt das Zuflussprinzip wie bei Hartz4? Im Hartz4 müssen Darlehen angeblich auch erst zurückgezahlt werden, sobald der Betroffene wieder in Arbeit ist, oder gilt dies nur für ein Kautionsdarlehen? Ich habe leider keine Ahnung, aber vielleicht kennt sich hier jemand aus.
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