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Es geht um viel Geld

B

Blacky2006

Gast
Gerichtsvollzieher war bei meinem Vater

und zwar wegen mir. Mein Vater schuldet mir Unterhalt in beächtlicher Höhe. Er hat meinen Vater zwar angetroffen, doch dieser bezieht ALG II in Höhe von 299,00 €. Da weiß ich, dass ich nichts pfänden lassen kann (weil unterhalb der Pfändungsgrenze). Mein Vater hat mit noch zwei anderen Eigentümern ein Haus (Wert: keine Ahnung). Wie kann ich weiter vorgehen (Zwangshypthek aufs Haus??). Noch mal zur Erinnerung: Mein Vater schuldet mir 30604,80 €.
 
G

Gast

Gast
Gerichtsvollzieher war bei meinem Vater

und zwar wegen mir. Mein Vater schuldet mir Unterhalt in beächtlicher Höhe. Er hat meinen Vater zwar angetroffen, doch dieser bezieht ALG II in Höhe von 299,00 €. Da weiß ich, dass ich nichts pfänden lassen kann (weil unterhalb der Pfändungsgrenze). Mein Vater hat mit noch zwei anderen Eigentümern ein Haus (Wert: keine Ahnung). Wie kann ich weiter vorgehen (Zwangshypthek aufs Haus??). Noch mal zur Erinnerung: Mein Vater schuldet mir 30604,80 €.
Das mit der Zwangshypothek wäre z.B. eine Möglichkeit.

Das Sinnvollste wäre mit einem Anwalt zu sprechen, da alles weitere in eine in einem Forum verbotene Rechtsberatung ausarten würde.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wie Du vorgehen kannst,hab ich Dir schon geschrieben!
Mir ist so,als wäre es sogar MEHRFACH schon erläutert worden...
;)

Den VOLLSTRECKBAREN Titel vom Gerichtsvollzieher zurückholen oder warten,bis er ihn schickt,
zum AG gehen und entweder NUR Zwangssicherung
(Schuldsumme +alle Kosten...) in SEINEN Immo-Teil eintragen und warten...und evl.später vollstrecken oder halt warten,bis Eigentum wechseln soll wg.Verkaufsversuch/Erbschaft ...oder GLEICH in das Haus vollstrecken--> ZV beantragen.

Letzteres wird aber erst mal teuer,da Du die Kosten vorausbezahlst.

Die Schulden absichern würde ich aber AUF JEDEN FALL.
Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek kostet aber AUCH was!Erkundige Dich vorher über alle Gebühren.

Warst Du beim Grundbuchamt?
Hast Du einen aktuellen Grundbuchauszug?

Wenn sein Hausanteil sagen wir mal ca.50.000 Eu wert ist und 'ne Hypothek auf dem Haus lastet,sieht es nicht so gut aus für Dich...Du stehst immer im Rang dahinter.

Konkretes kann man nur sagen,wenn Du mal den Grundbuchauszug anonymisiert zitierst hier.
 
Zuletzt bearbeitet:

paps1959

Aktives Mitglied
Ich weiss zwar nicht wie alt der Vater ist, aber mit dem Titel wäre z.B. auch eine künftige Auszahlung der Rente bereits jetzt einzutragen.

Hat er Versicherungen mit Rückkaufswerten?
Auch hier sind die Auszahlungsansprüche pfändbar.

Die Eintragung in`s Grundbuch lohnt auch im 3. Rang, weil auch nachrangige Gläubiger die ZV beantragen könnten.
Mit einem solchen Eintrag wird es den Eigentümern dann sogar erschwert, künftige weitere Hypotheken aufzunehmen.
Vielleicht führt es auch dazu, dass die beiden anderen Eigentümer eine Lösung finden, um den Eintrag wieder heraus zu bekommen.

Aber vorab wird zum einen die Gebühr für den Eintrag und für den Notar fällig.
 

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