Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erziehungsgutachten wer hat erfahrung damit wer kann tips geben

minengelchen

Mitglied
Hallo ihr ich und mein lebensgefährte müssen ein erziehungsgutachten machen lassen vom gericht aus das wir mein kind wieder in die familie kriegen. Zur zeit lebt mein sohn in einer pflegefamilie. Hat jemand erfahrung damit gemacht? Wie läuft so ein gutachten ab? Wie kann ich mich drauf vorbereiten? Bitte um antwort lg minengelchen
 
G

Gast

Gast
Diese Gutachten sind das Papier nicht wert, mitnichten unabhängig und passen ins Kalkül von JA und Familiengericht, um die Fremdunterbringung zu betonieren.

Alles andere wäre für mich eine Überaschung, lasse mich aber gerne belehren.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
wieso sollen jetzt mutter und kind leiden obwohl nichts vorgefallen ist??? mein kind leidet darunter
Ich denke mal als Schlimmheitsausgleich gegenüber denen, die dem Jugendamt mit viel grösseren Schwierigkeiten in die Finger kommen.
Wie kann ich mich drauf vorbereiten?
Ich habe keine Erfahrung mit derlei Gutachten und kenne mich in diesem Bereich auch nicht aus, aber vom Gefühl und dem Alltagsverstand her: Lass es auf Dich zukommen. Die schreiben dann höchstens rein, dass Du Dich gut vorbereitet hast und das hat schon wieder was Negatives.

PS: Wenn Du diese Frage stellst hier im Forum, dann verrät das Unsicherheit und diese Unsicherheit fühlen Kinder und das hat die Natur entsprechend eingerichtet, dass unsichere Erwachsene instinktiv Schutzlosigkeit bedeuten.
 

minengelchen

Mitglied
Ich möchte ich halt auch austauschen mit anderen. Ich hatte noch nie richtig was mit psychologen was zu tun. Ich denke schon das ich mich dafür etwas vorbereiten kann, denn an dem tag wo ich zu ihm muss bin ich dann bestimmt sehr nervös. Gruß
 

moonlife

Aktives Mitglied
Hallo minengelchen,

vorbereiten kann man sich nicht wirklich gut. Vielleicht könntest du dir ein paar Gedanken um dein Erziehungsverhalten/Erziehungsstil machen.
Ein paar anstoßenede Fragen dazu:
Wo lege ich besonderen Wert bei der Erziehung und warum?
was sind meine Werte und Normen die ich meinen Kindern vermitteln möchte?
Welche Methoden verwende ich, um das zu vermitteln?
Wann und wo setze ich meinen Kindern Grenzen?
Welche Methoden verwende ich um diese Grenzen zu setzen?
Welche Rolle spielt Bildung in meiner Erziehung?
welche Rolle spielt Pflege in meiner Erziehung?
Was für ein Vorbild möchte ich für meine Kinder sein?

Das waren ein paar Fragen querbeet aus verschiedenen Themenbereichen. Die Gründe für die Fremdunterbringung werden sicherlich auch thematisiert, aber vermutlich kommen auch Fragen aus den obigen Themenbereichen.

Ziel ist es immner Kinder zu "eigenverantwortlichen und gesellschaftfähigen personen zu erziehen", das ist das Oberste Recht, aber auch Pflicht der Eltern. Ist im Grundgesetzt und SGB so geregelt, darüber wacht der Staat "Wächteramt".

LG
moon
 
G

Gast

Gast
In solche Situationen, dass man vor einem Gutachten steht, sollte man erst gar nicht kommen, da die von vorneherein zu Ungunsten der Eltern und somit der Kinder abgekartet sind. Eine Farce, das Ganze.
Wenn sich die Kinder natürlich schon bei raffgierigen Pflegefamilien oder in kirchlichen Heimen (genauso schlimm) befinden, dann würde ich das persönlich nicht ohne Rechtsanwalt, der sich im Familienrecht auskennt, machen.
 

Pam07

Mitglied
Hallo minengelchen!

Ich hab ein angebliches Erziehungsgutachten hinter mir. Zu aller erst stellt sich im Allgemeinen die Frage, was ist überhaupt ein Erziehungsgutachten und nach welchen Erziehungskritierien geht jeder einzelne "Gutachter"? Ich großen und Ganzen kann ich nur sagen, das ein Erziehungsgutachten schwachsinnig ist, wenn du dein Kind liebst. Hört sich sau dumm an, ist aber so.
Ich kenne jetzt deine Vorgeschichte nicht, aber bei mir war auch eine Dipl. Psychologin, die meine Erziehungsfähigkeit überprüfen sollte. Das Problem daran, mein Kind war da schon gut 6 Monate von mir getrennt, ohne Kontakt. Somit konnte sie lediglich aus meinen Erzählungen, wie ich was mit meinem Kind machen würde beurteilen.
Das heißt, ich habe der Psychologin aufgeschrieben (im Vorfeld) wie sich mein Kind verhalten hat in meiner Obhut. Das war mein Vorschlag, mit der Begründung, das sie es dann vielleicht besser beurteilen könnte. Ich habe ihr Beispiele gegeben wie z.B. was mein Kind gerne getan hat, wie er dabei reagiert hat und falls mein Kind ´Blödsinn´ gemacht hat, wie ich dann reagiert habe. `Blödsinn´ im Kleinstkindalter zu machen ist schwierig, aber so in etwa habe ich der Psychologin das auch gesagt. Ganz interessant fand sie die Bilderalben mit meinem Kind. "Bilder sgaen viel, lebendige Bilder noch viel mehr" habe ich von der Psychologin als Antwort bekommen. Die Filme über mein Sohn wollte ich ihr noch abspielen, aber wie sagte sie? "Die brauch ich nicht mehr!" Allein als die Psychologin vor der Haustür meiner Mutter stand (denn da fand die Begutachtung statt !!!) und sie mir die Hand gereicht hat, war der erste Satz "Ich glaube der Termin heute wird schnell vorbei sein!" 1. weil nichts negatives gegen mich in der Gerichtsakte zu finden war (und weiterhin zu finden ist) und 2. als angeblich psychisch erkrankte (der Vorwurf vom Jugendamt gegen mich) hätte ich nicht selbstsicher, aufrecht, ehrlich und souverän der Gutachter entgegen gestrahlt. Und 3.tens, ich habe meine Ansicht, Meinung, Vorstellung frei, ehrlich und selbstsicher geäußert. Und ich wusste da auch noch nicht, wie die Psychologin (diese fremde Person) mich oder mein Umfeld beurteilt.

Und jeder guter qualifizierter "Gutachter" wird wissen, das alle Beteiligten, auch dein Kind nervös, aufgeregt und sicher ein stückweit verunsichert sind. Das wird der Gutachter, wenn er gut und kompetent ist, nicht zu deinem Lasten gehen lassen.
Wenn du Fragen hast, stelle diese dem Gutachter. Vor allem ganz wichtig, frage den Gutachter welche Erfahrungen er hat in diesen Dingen. Und wie seine eigenen Vorstellungen sind?

Wo soll das Gutachten denn statt finden? Und mit welchen Personen genau?

Tipps die ich dir für dieses Gutachten geben kann, sind folgende;
Niemals allein, auch wenn der Gutachter das möchte. Tu es nicht. Jeder (auch du) hat ein Recht auf eine Person seines Vertrauens. Nimm diese Person mit zum Begutachtungstermin. Achte bei der Begutachtung darauf, dass die Begutachtung selbst aufgezeichnet wird und du eine Kopie davon erhälst.(Sollte der Gutachter dieses nicht machen wollen, dann weigere dich das Gutachten machen zu lassen. Lass es dir schriftlich geben, das der Gutachter keine Aufzeichnung machen möchte und das er dir keine Kopie geben möchte!!!! Denn jeder qualifizierter und guter Gutachter wird ohne zögern damit einverstanden sein!) Ohne dem, wirst du keinen Nachweis über diesen Tag haben. So können dir Dinge in den Mund gelegt werden, die du wohl möglich gar nicht gesagt hast oder dir wird irgendetwas angelastet, was du wohl möglich anders meintest. Deswegen ist die Person deines Vertrauens ganz wichtig. Erstens gibt dir das Sicherheit, jemanden an deiner Seite zu haben. Zweitens, du hast jemand der im Nachgang vielleicht auch noch etwas dazu sagen kann. Drittens, kann deine Vertrauensperson vielleicht auch etwas zu deinem Kind sagen (aber bitte nicht unaufgefordert, nur wenn du das Gefühl hast, nicht weiter zu wissen. Z.B. mit dem Satz "Meine Freundin (Vertrauensperson) kann dazu auch etwas sagen. Dies wird für Sie (Gutachter) sicher interessant sein!" ).
Sollte es ein Erziehungsgutachten werden im Spiel heraus. D.h. du wirst mit deinem Kind spielen müssen und du wirst nur beobachtet. Sprich es wird kaum gesprochen geschweige Fragen gestellt. Dann achte bitte darauf, dass du dich ganz natürlich verhälst. Was in der sowieso schon angespannten Situation schwierig ist, aber du schaffst das schon. Sag dir immer, ausser du und dein Kidn ist niemand mit im Raum. Aber auch hier gilt, eine Vertrauensperson dabei haben. Da ist es dann immer angebrachter jemanden zu wählen, wo dein Kind nicht durch diese Person verunsichert oder verängstigt wird. Sprich, jemanden der dein Kind kennt und anders rum (vielleicht die Oma des Kindes?!).

Wenn du dein Kind vor der Begutachtung lange nicht gesehen hast, mach schon im Vorfeld darauf aufmerksam. Als Mutter weiß man, das ein Kind auch verunsichert, verängstigt und scheu reagieren kann, auch wenn es die eigene Mutter gegenüber ist. Es ist kein Negativpunkt dann gegen dich, auch wenn soetwas gerne vom Jugendamt benutzt wird. Es ist eine ganz einfache logische Erklärung. "So wie du dich fühlst, fühlt sich wohl möglich auch dein Kind!" Du stehst unter Druck und dein Kind wird es nicht anders ergehen. Für dich ist der "Gutachter" fremd und logischerweise auch für deinem Kind. Wenn die Begutachtung, ganz unpassend direkt im Jugendamt statt finden soll, bestehe darauf das diesem nicht so sein soll. Es muss in erster Linie für dein Kind ein Ort sein, wo es sich wohl fühlt, natürlich sollte dabei nicht vergessen werden, das auch du dich dort annähernd wohl fühlen musst. Wenn dies nicht so ist, sag es ruhig. Denn auch wenn ich bemerkt habe,das die Wahrheit nicht in jeder Situation angebracht ist zu äußern, aber nur die Wahrheit lässt dich selbst mit guten Gefühl in schwierigen Situation rein und rausgehen lassen. Und das wiederum spürt dein Kind.

In beiden Fällen, egal wie das Gutachten ablaufen soll; GANZ WICHTIG !!!
Und bitte wieder darauf bestehen, das es aufgezeichnet wird. Notfalls, lass es von deiner Vertrauensperson komplett aufzeichnen. Tonbandaufnahme oder Videoaufname. Niemand auch der Gutachter nicht, kann dagegen etwas sagen. Wenn doch, frag nach Gründen für die Verweigerung vom Gutachter. Sollte das passieren, kannst du dir schon ausrechnen, das egal wie gut oder positiv du dich verhälst, der Gutachter nur negativ über dich berichten wird. Und wenn er das ganz und gar nicht möchte, sage ihm freundlich und sicher, dann möchtest du nicht begutachtet werden, aus Sorge heraus, das er dich negativ darstehen lässt. Welchen Grund sonst hat diese Verweigerung? Frag ihn das ruhig! Der Gutachter wird sicher verunsichert sein und entweder keine Antwort haben oder doch noch zustimmen. Lass es dir auch hier schriftlich geben.

Achte auch darauf (Das machen die Sachverständigen gerne!) das sie direkt bei der Begutachtung dir die Einverständniserklärung vorschmeißen, die du unterschreiben musst. Da geht es darum, wem das Gutachten als Kopie bei fertigstellung übermittelt werden darf und wem nicht. Meistens stehen alle Beteiligten auf einem Blatt. Also GENAU durchlesen. Falls du nicht möchtest, dass das Jugendamt eine Ausfertigung des Gutachtens bekommt, unterschreib es dann auch nicht. Denn es wird in diesem Gutachten von dir gesprochen, d.h. ganz private und Personenbezogene Dinge werden mitgeteilt. Das geht niemanden etwas an,auch dem Jugendamt nicht. Ausschlaggebend ist das Familiengericht. Die werden das bekommen und nur die haben das zu entscheiden. Die dürfen es dann auch nicht ans Jugendamt weiterleiten. Lediglich mündlich, während einer Verhandlung die Einschätzung des Gerichts mitteilen. Mehr aber auch nicht.
Genauso wie gerne Einverständniserklärungen unterschrieben werden sollen, für Ärzteauskünfte über dich und dein Kind. Du kannst das Unterschreiben, wenn du nichts zu verbergen hast, deinem Arzt vertraust und auch hier gilt wieder, das du nur das Unterschreiben musst, was du selbst für dich (oder auch für dein Kind) verantworten kannst.
Ich habe es so damals gehalten, ich habe zugestimmt, weil ich nichts zu verbergen hatte. Jedem ist dieses aber selbst zu überlassen. Wenn du das nicht möchtest, dann tu es auch nicht.

Falls du noch Fragen hast, frag einfach.

Liebe Grüsse,
Pam07
 
Zuletzt bearbeitet:

Pam07

Mitglied
In solche Situationen, dass man vor einem Gutachten steht, sollte man erst gar nicht kommen, da die von vorneherein zu Ungunsten der Eltern und somit der Kinder abgekartet sind. Eine Farce, das Ganze.
Wenn sich die Kinder natürlich schon bei raffgierigen Pflegefamilien oder in kirchlichen Heimen (genauso schlimm) befinden, dann würde ich das persönlich nicht ohne Rechtsanwalt, der sich im Familienrecht auskennt, machen.
Nicht alle Sachverständige schreiben in ein Gutachten das, was ein Jugendamt möchte. In meinem Fall wurde es von der Sachverständigen zu meinem Gunsten geschrieben. Sicher lag es daran, dass bei mir nichts vorliegt, was gegen mich verwendet werden hätte können. Auch Sachverständige sind Schadensersatzpflichtig, wenn es nur für eine Partei ausgeschrieben wurde. Auch wenn dieses in meinem Fall so war, die erste Sachverständige hat in dem Ergänzungsgutachten, auf Grund der schon verstrichen Zeit zwar geschrieben, das ein verbleib meines Kindes in der Pflegefamilie besser wäre, aber da bei mir nichts vorlag und liegt, kann nur eine Rückführung folgen.
Somit hat diese Sachverständige gegen den Kindesvater (kann keine Gefahren abschätzen, etc.) und gegen das Jugendamt gesprochen.
Das 2.te Gutachten in meinem Fall, war eher von einer 8jährigen geschrieben worden. Nichts ganzen und nichts halbes. Aber doch schon auf den letzten 20 Seiten gegen mich gerichtet. In der mündlichen Verhandlung wurde er von meinen Anwalt verbal auseinander genommne. Und siehe da, der Sachevrständige hat alles negative was er über mich geschrieben hatte revidiert und somit gegen den Kindesvater und Jugendamt gesprochen.

Da kann ich nur ganz klar sagen, es hat mir mein Kind zu dem Zeitpunkt nicht wieder gegeben, trotz mehrfach bewiesener Unschuld, aber das Jugendamt kann weder in dem ersten noch in dem zweiten Gutachten etwas negatives über mich finden. Sie suchen heute noch nach Fehlern bei mir, aber finden nichts. Zum Leidwesen meines Kindes. Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich sage immer, verurteilt nicht gleich ein komplettes Jugendamt, Gericht, Sachverständige. Es gibt überall Schwarze Schafe, auch ich habe damit Erfahrung machen müssen, aber es gibt auch Menschen in diesen Bereichen die wirklich richtig handeln. Auch wenn es dann schon alles passiert ist mit Entzug des Kindes u.s.w.. Aber auch Richter, Sachverständige und Jugendamtmitarbeiter sind nur Menschen (wenn auch die meisten Mitarbeiter im falschen Beruf reingeraten sind!). Ich habe soviel Mist mit Jugendamt und Richtern hinter mir, dass es wundert, das ich weiterhin so tolerant bin so etwas zu schreiben. Aber was bringt es jedem einzelnen, wenn ihr alle über einen Kamm scherrt? Denn es sollte doch schon reichen,dass einige Jugendamtmitarbeiter dieses tun. Wie z.B: Alle Mütter sind die psychisch kranken Umgangsstörer und Verweigerinnen, alle Väter sind die potenziellen Aggressiven Unterhaltsverweigerer und die Kinder sind grundsätzlich bei jedem Elternteil hochgradig gefährdet.
Dann begibt ihr euch auf der gleichen Schiene wie einige Jugendamtmitarbeiter. Alle gleich über einen Kamm scherren. Das bringt euch nichts, und vor allem euren Kindern nichts.

Liebe Grüsse,

Pam07
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben