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Erwerbsminderung, Fernschule und Steuern

G

Gast Melanie

Gast
Hallo,

Ich beziehe im Moment eine volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob. Mein Mann ist Vollzeitbeschäftigt. Ich möchte gerne einen Buchführungskurs bei einer Fernschule machen. Und später in diesem Bereich auf 400€ Basis oder vielleicht sogar Vollzeit. Können wir den Fernlehrgang von der Steuer absetzen?

Lg Melanie
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Also ich studier als EU-Renter nebenher, mein Mann arbeitet Vollzeit, wir werden gemeinsam veranlagt. Ich kann sämtliche Kosten (Studiengebühren, Ausbildungsmittel, Reisen etc) über meinen Mann absetzen. Als Sonderausgabe. Es ist im übrigen ein Zweitstudium in einem nicht vorher ausgeübten Beruf.
 
C

ChrisBW

Gast
Es ist so dass die Abziehbarkeit Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf wie folgt
begrenzt ist:

[FONT=arial, helvetica] Begrenzung auf 920 EUR bzw. 1.227 EUR bei auswärtiger Unterbringung [/FONT]
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
ne ne ne!
Ich üb den Beruf ja auch nicht aus und kann soweit ich weiß bis 5000 Euro absetzen oder wie hoch auch immer die Grenze ist.
Letztes Jahr habe ich 2400 Euro abgesetzt, davon allein 1900 nur für Studiengebühren.

Diese 920 sind bei Werbungskosten, aber nicht bei Sonderausgaben.
 
C

ChrisBW

Gast
Angeben kannst Du auf dem Formular alles was Du willst, berücksichtigt wird es dann in der festgesetzten Höchstgrenze.

Es stimmt allerdings, dass sich die Grenze mittlerweile deutlich erhöht hat

Siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

wobei im Elster-Programm eine Höhe von 4.000,00 Euro angegeben wird.

Hier das entsprechende Schreiben dazu

http://www.bundesfinanzministerium....mensteuer/009__a,property=publicationFile.pdf

Wenn Du es genau wissen willst, dann ruf einfach beim Finanzamt an oder geh bei denen vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yukmaus

Aktives Mitglied
wenn ich "abgesetzt" schreibe, dann meine ich "tatsächlich von der Steuer abgesetzt" und nicht nur "auf dem Formular angegeben" ;)
Es wurden die vollen 2400 Euro berücksichtigt.

Dein Link hat damit aber gar nix zu tun, da es sich weder um ein Erststudium noch um eine Erstausbildung handelt sondern um ein Zweitstudium in einem bisher nicht ausgeübten Beruf, also um eine "Umschulung" im weiteren Sinne.
Es wird aber trotzdem nicht als Weiterbildung abgesetzt (Werbungskosten, habe eh nur 120 Euro Pauschale), sondern im vollem Umfang als Sonderausgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

ChrisBW

Gast
Es gibt aber bei den Sonderausgaben nur das eine Feld mit den 4000,00 Euro , wo man es eintragen könnte. Das betrifft den Link.

Ansonsten allenfalls als Werbungskosten in der Anlage N, was ich nicht glaube.

Wo hast Du das denn im Formular eingetragen und unter welchem Punkt?

Wie gesagt - ich würde einfach mal das Finanzamt anrufen und nachfragen.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Ich habs unter Sonderausgaben eingetragen und es wurde auch so genehmigt. Dh auf dem Steuerbescheid steht die angegebene Summe unter "Sonderausgaben" vermerkt.
Den Fall einer Zweitausbildung "aus Jux und Dollerei" gibts anscheinend in den Gesetzesvorlagen nicht.
Im Link steht ja auch eindeutig daß nur Erstausbildungen betroffen sind und was eben nicht unter Erstausbildung fällt.
Es kommt anscheinend auch immer auf den Sachbearbeiter an, wie er das Ganze interpretiert.
Bei mir wurde es wie es aussieht als "Umschulung" eingeordnet, also weder eine Weiterbildung (Werbungskosten) noch eine Erstausbildung aber trotzdem Sonderausgabe.
Vermutlich wurde es als besondere Krankheitskosten anerkannt, da ich die Umschulung ja aus gesundheitlichen Gründen mache.
 

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