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Erschreckender Änderungsbescheid

G

Gast

Gast
« am: 14. Dezember 2011, 01:33:32 »

Hallo zusammen,

ich habe sehr grosse Probleme und hoffe auf Hilfe

Letzten Monat ist meine - mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebende - Freundin (nach einer 5-Jährigen Beziehung), von heute auf morgen mit einem anderen durchgebrannt und ausgezogen. Nun befindet sie sich auf einer Alkoholentziehungkur...aber das ist nicht mein Problem.

Sie hinterlässt mir eine ca. 98 qm grosse Wohnung bei der ich nun alleine eine Miete von 650 EUR kalt zahlen muss + die ganzen Nebenkosten, wie ganz harte 176 EUR Erdgasabschlag im Monat!

Jetzt bekam ich einen Änderungsbescheid in dem ich monatliche Leistungen in Höhe von 775,00 EUR bewilligt bekam.
Das heisst zur Sicherung des Lebensunterhalts (inkl. Mehrbedarfe) 374,00 EUR und für Unterkunft und Heizung 401,00 EUR.

Da für mich die Miete der Wohnung unangemessen hoch ist kann diese deshalb nur für einen begrenzten Zeitraum berücksichtigt werden.
Jetzt muss ich den Mietaufwand entweder durch Untervermietung oder auf eine andere Weise senken oder mit einer Kürzung einverstanden sein. Deshalb muss ich mich innerhalb der nächsten sechs Monate um eine angemessene Wohnung bemühen.
Die Grundmiete sollte unter 5,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche liegen.
Angemessene Wohnungsgröße ist bis zu 45 qm somit 250,00 EUR.

Also ich bemühe mich um alles mögliche um diese "Auflagen" zu erfüllen - und sowieso wieder Arbeit zu haben, aber nach längerer Krankheit und Krankenhausaufenthalten ist letzteres leider nicht leicht und deswegen bin ich auch in dieser Situation.

Meine Frage ist wie soll ich mit Minus so noch leben können? Wie soll ich so schnell so eine Wohnung oder Zimmer finden???
Mit dem bisschen Pfand (und die Konkurrenz ist gross) das ich finde kann ich mir zwar im Tafelladen etwas kaufen, aber Strom, Internet, Telefon fällt ja in dem Fall total aus...ich weiss gerade nicht mehr wie es weiter gehen soll ab dem nächsten Monat im neuen Jahr.

Wer kann mir bitte weiterhelfen?! Kann ich auf dem Rathaus Sozialhilfe, einen Zuschuss oder Essensgutscheine beantragen?
Einen 400 Euro-Job darf ich laut dem Arbeitsamt-Vermittler nicht annehmen, da dies nur für Langzeitarbeitslose gedacht ist.

Hinzu kommt das Problem, da ich in Baden-Württemberg an der Schweizer Grenze lebe, ist das ohnehin nicht leicht eine Wohnung zu finden, dass dem Arbeitsamt enspricht.

Was ich mir gute Vorstellen könnte es unterzumieten, aber was kann ich da verlangen, muss ich das anmelden, etc. Fragen über Fragen und mein "freundliches" Arbeitsamt verweist mich auf höfliches Fragen, das wäre mein Problem.

Ich bedanke mich im vorraus und hoffe auf Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
 

Rhenus

Urgestein
Weiß du Gast....

ich halte mich nach Möglichkeit immer mit Vorhaltungen zurück.
Doch die Wohnung war schon vorher zu teuer und zu groß.
Auch ist es immer schwierig im Einzelfall offen nach gewisse Dinge zu fragen.

Wer ist denn der Mieter von euch beiden?

Es ist so:
Welcher Höhe die Kosten als angemessen anzusehen sind, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht einheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger der Leistung.
Das hast du gemacht.


Als Orientierung dienen den Behörden oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen ortsüblichen Mieten zu berücksichtigen!
Die erscheinen mir sehr niedrig angesetzt zu sein.
Also frage danach wie sie das begründen. Welchen Mietspiegel sie berücksichtigen.

Nach der gängigen Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.

Einen Umzug in eine andere Kommune darf nicht abverlangt werden.

Wende dich an das Sozialamt und trage dein Problem vor.
Ich möchte jetzt nicht zu irgendetwas aufrufen und ich schreibe das nur ungern, doch Lebenserhalt (Essen) geht vor Zahlungen.

Gegen den Bescheid würde ich, unter Berufung auf den gesetzlich zustehenden Grundbedarf an Nahrung, in Widerspruch gehen.

Warum meldet ihr euch nicht an???
 

das Gefühl

Aktives Mitglied
Die Grundmiete sollte unter 5,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche liegen.
Angemessene Wohnungsgröße ist bis zu 45 qm somit 250,00 EUR.
Sie sollte, aber muss nicht. Da würde ich mich mal im Tacheles Sozialforum anmelden. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Satz ein Wunschsatz des Amtes, aber nicht der Höchstsatz ist. Er erscheint mir etwas zu niedrig. Aber es geht hierbei auch um die Kaltmiete ohne Nebenkosten, da kannst Du dann ja schon mal etwas hinzurechnen.

Lebensmittelgutscheine gibt es in unserer Stadt, deshalb denke ich bei euch auch. Die werden von der Arge ausgegeben. Hier ein Link: Hartz-4-Bezieher hat Recht auf Lebensmittelgutschein oder Darlehen

Ansonsten bleibt Dir nur der Auszug oder eine Arbeit. Wenn DU krank bist, kannst Du Dich von einem Amtsarzt untersuchen lassen, der Dir eventuell bescheinigt, dass Du im Moment vielleicht nicht in der Lage bist, den Umzug zu wuppen. Aber, ob das eine wirkliche Option ist, weiß ich nicht.
Es gibt auch noch die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Ich fürchte, Du musst Dich sehr informieren. Alles Gute!
 
S

sonnenl

Gast
wenn das amt bisher nichts gegen diese miete gesagt hat,können sie auch nicht sofort weniger geld zahlen...es ist ja ein notfall und sie müssen dir ein halbes jahr,wie du ja selbst schreibst zeit geben,damit du etwas passendes findest. leider weiss ich kein gesetz dazu,doch ich habe das auch erlebt. mein sohn zog aus , die wohnung war zu groß für mich allein und ich bekam weiterhin die gleiche miete für ein halbes jahr. musste nachweise zeigen,das ich auf wohnungssuche bin, zum beispiel mich am wohnungsamt melden und sowas.

ich würde da in jedem falle sofort nochmal hingehen und vorsprechen,sie können das geld nicht sofort kürzen!
oder geh zur arbeitslosenberatung und lass dich aufklären,eventuell bekommst du da auch nterstützung das jemand mit geht.

und was ist das für ein quatsch mit dem 400 euro-job? warum solltest du sowas nicht annehmen dürfen? du würdest wenigstens einen teil des geldes ,was du brauchst, verdienen, wäre ja in dem sinne des amtes.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Sonnenl,

im Grunde sehe ich das wie du, doch die Wohnung war schon vorher zu groß.
Es kann sein, das ja vorher schon eine Vereinbarung getroffen wurde.

Der TE könnte was dazu sagen...
 
G

Gast

Gast
Viele Dank für die Anworten.

Die Wohnung ist mit 89 qm und kalt 650.- ist doch nicht zu teuer für zwei Berufstätige,wenn kleiner bei weitem teurer in unserer Stadt!
Wir sind beide Mieter der Wohnung, wobei sie eine fristlose Kündigung der Vermieterin wegen mehrmaligen Randalierens bekam und ich die Vermieterin noch überreden konnte, dass sie sich bessert.

Jedenfalls kann ich doch nichts dafür und fühle mich da total im Stich gelassen . mit dem was ich jetzt bekomme kann ich grad mal die Kaltmiete und die Gasheizung bezahlen, obwolh ich nur in einem Zimmer heize und das auch nicht permanent und duschen tu ich meisten im Hallenbad, weil ich da eine Jahreskarte habe.

Also das kanns doch nicht sein, was das Amt da mit mir macht!???

Oder!?

Mehr wie Bemühen um eine andere Wohnung und Arbeitssuche kann ich doch nicht!!!
Es gibt auch keine Wohnung für unter 500 EURO - ich kapier das alles nicht!
 
S

sonnenl

Gast
Viele Dank für die Anworten.

Die Wohnung ist mit 89 qm und kalt 650.- ist doch nicht zu teuer für zwei Berufstätige,wenn kleiner bei weitem teurer in unserer Stadt!

doch sie ist zu groß gewesen, wenn ihr hartz4 bekommt...die haben doch ihre vorgaben.auch wenn beide arbeiten,solange ihr etwas vom amt wollt,solange muss man sich an vorgaben halten,hat da nimand etwas gesagt?


Wir sind beide Mieter der Wohnung, wobei sie eine fristlose Kündigung der Vermieterin wegen mehrmaligen Randalierens bekam und ich die Vermieterin noch überreden konnte, dass sie sich bessert.

Jedenfalls kann ich doch nichts dafür und fühle mich da total im Stich gelassen . mit dem was ich jetzt bekomme kann ich grad mal die Kaltmiete und die Gasheizung bezahlen, obwolh ich nur in einem Zimmer heize und das auch nicht permanent und duschen tu ich meisten im Hallenbad, weil ich da eine Jahreskarte habe.

Also das kanns doch nicht sein, was das Amt da mit mir macht!???

Oder!?

Mehr wie Bemühen um eine andere Wohnung und Arbeitssuche kann ich doch nicht!!!
Es gibt auch keine Wohnung für unter 500 EURO - ich kapier das alles nicht!

und hast du dort nochmal vorgesprochen?
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast,

Ich kann verstehen, dass du das Wesentliche aus den Augen verlierst.

Die Wohnung ist mit 89 qm und kalt 650.- ist doch nicht zu teuer für zwei Berufstätige,wenn kleiner bei weitem teurer in unserer Stadt!
Zwei Berufstätige stimmt ja nicht und ob das dem Mietspiegel entspricht, kann man schlecht sagen, wenn man die Stadt nicht kennt. Doch jetzt bewohnst du die Wohnung alleine.

Wir sind beide Mieter der Wohnung, wobei sie eine fristlose Kündigung der Vermieterin wegen mehrmaligen Randalierens bekam und ich die Vermieterin noch überreden konnte, dass sie sich bessert.
Ja das ist doch eine Aussage!
Diese Kündigung wäre nicht rechtswirksam, weil eine Kündigung eines Mieters nicht rechtmäßig ist.
Von fristlos, ganz zu schweigen...

So, nun kannst du dir das aussuchen. Deine Freundin hat immer noch die Pflicht die Hälfte der Miete zu tragen. Entweder du forderst es von ihr, oder du zahlst auch nur die Hälfte der Miete.
Letztendlich hat deine Vermieterin sie doch gekündigt... :D
Du bist nicht verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen.
Das dies zur Kündigung führen wird, dürfte klar sein, doch damit gewinnst du Zeit.

Jedenfalls kann ich doch nichts dafür und fühle mich da total im Stich gelassen . mit dem was ich jetzt bekomme kann ich grad mal die Kaltmiete und die Gasheizung bezahlen, obwolh ich nur in einem Zimmer heize und das auch nicht permanent und duschen tu ich meisten im Hallenbad, weil ich da eine Jahreskarte habe.
Nun, du musst ja nicht die gesamte Miete bezahlen.

Also das kanns doch nicht sein, was das Amt da mit mir macht!???
Sorry, das machtest du selbst bzw. deine Freundin, da muss man schon fair bleiben.
 

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