weidebirke
Urgestein
Cannabiskonsum wird in D nicht strafrechtlich verfolgt.
Äußere Dich aber erst, wenn Dich eine dritte, berufene Seite dazu auffordert. Und auch das nur nach anwaltlichem Rat. Der wäre im Falle einer direkten und offiziellen Beschuldigung notwendig. Sonst nicht.
Als dann offiziell Beschuldigter musst Du auch gar nicht aussagen. Das würde ich an Deiner Stelle dann auch nicht tun. Und bis dahin auch sonst nichts. Lass sie ins Leere laufen.
Ggf. solltest Du Dir für Dich eine Beratung organisieren, die Dich unterstützt, aus diesem emotionalen Karussell rauszukommen. So lange diese Frau es schafft, Dich in emotionale Wallung zu bekommen, so lange hat sie Dich am Haken. Das schaffst Du nicht allein, so scheint mir.
Äußere Dich aber erst, wenn Dich eine dritte, berufene Seite dazu auffordert. Und auch das nur nach anwaltlichem Rat. Der wäre im Falle einer direkten und offiziellen Beschuldigung notwendig. Sonst nicht.
Als dann offiziell Beschuldigter musst Du auch gar nicht aussagen. Das würde ich an Deiner Stelle dann auch nicht tun. Und bis dahin auch sonst nichts. Lass sie ins Leere laufen.
Ggf. solltest Du Dir für Dich eine Beratung organisieren, die Dich unterstützt, aus diesem emotionalen Karussell rauszukommen. So lange diese Frau es schafft, Dich in emotionale Wallung zu bekommen, so lange hat sie Dich am Haken. Das schaffst Du nicht allein, so scheint mir.