Was Du aktuell brauchst ist Geduld!
Ding ist - wenn man Dir etwas erzählt und Du glaubst es und willst gegen das erzählte angehen, dann gab es keinen Grund, es gab keinen Angriff, RA Kosten sind Dein Schaden.
Die Polizei hat das klug angefangen, die Anzeige gegen Unbekannt aufzunehmen. Als Zeuge hat man die Pflicht auszusagen, als Beschuldigter aber eben nicht, da man an der Strafverfolgung nicht mitzuwirken braucht. Die Zeugenaussage endet also da, wo man Dir unterstellen würde, dass Du etwas davon weisst.
Lass uns mal annehmen, die Staatsanwaltschaft würde glauben, du hättest Schlüssel weiter gegeben.
Du verneinst, aber man glaubt es nicht. Ob es geglaubt wird ist auch ziemlich egal, Vorsatz bei Straftaten ist nachzuweisen. Schlüssel verleihen ist aber keine Straftat sondern Recht.
Dann kommen also Leute und betreten die Wohnung. Wenn man schon glaubt, Du hast die Schlüssel weiter gegeben, glaubt man dann wohl auch, Du hättest die aufgefordert sie nicht nur aufzubewahren sondern zu benutzen.
Man sollte das aber beweisen können...
Die Jungs sind dann wohl in die Wohnung gerannt und haben tatsächlich die Ex angetroffen und dann kam etwas. Angeblich.
Du sollst das gewusst und gewollt haben, dass sie erstens in die Wohnung gehen, zweitens die Ex tatsächlich antreffen, drittens mit der Kuchen essen: Das muss dann aber erst mal bewiesen werden.
An Deiner Stelle hätte ich eine Zeugenaussage - wenn denn überhaupt! echt dünn gehalten, selbst beschuldigen musst Du Dich nicht, und wenn da nichts ist, brauchst du auch keinen Verdacht auf Dich selbst zu lenken.
Weiterhin solltest Du erst mal abwarten, ob die Vergewaltigung bewiesen werden kann. Danach - und nicht davor - gilt es, Leute zu finden, die vorsätzlich daran mitgewirkt haben oder es im Hintergrund initiiert haben (Anstiftung).