Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erpressung und Falschbedschuldigung nach Scheidung

Hallo zusammen,

eine Frage an Euch. Ich habe es hier in Gewalt gepostet.

Person A und B lassen sich nach kurzer Ehe einvernehmlich scheiden (keine Kinder) mit Notar und Scheidungsfolgevereinbarung. Person A zahlt einen einamlige Abfidung als Abgeltung des Ehegattesunterhalts. Im Trennungsjahr zahlt A auch pünktlich Trennungsunterhalt. Beide leben getrennt, da Person A zum Vater zieht.

Person B führt während des Trennungsjahres eine Art Krieg und beschuldigt A das Sie Personen auf Sie hetzen würde.

Der Anwalt von Person A kann das anhand von Mails, Telefonaten belegen. Dennoch unternimmt Person A und Anwalt nichts dagegegen, da beide das Trennunngsjahr nicht länger machen wollen.

Person B zieht nach dem Trennungsjahr in eine Wohnung (nur 3 Monate) und anschließend ins Ausland und stellt Vor Abreise eine Anzeige bei der deutschen Polizei gegen unbekannt. Underanderem wegen Vergewaltigung und anderer Delikte. Dabei erhwähnt Person B das Person A befreundet mit den Personen ist. Underanderem ist unter diesen Leuten eine Person aus dem öffentlichem Leben mit einem gewissen Status (da Entertainer). Person A kennt die Leute und Personen nicht.

Außerdem hätte Person A die Wohungsschlüssel an diese Bande gegeben, damit diese Zugang hatten.

Nach einer Zeit kontaktiert die Polizei Person A und bittet zu einer Zeugenaussage.
Person A lässt sich rechtlich nicht beraten und geht zur Polizei um eine Aussage zu machen. Die Polizei ist skeptisch über die Wahrheit der Geschichte der Person B und der in der Anzeige vorgefallenen Sachverhalte.

Person B taucht wieder im Land auf und verdächtigt Person
A mit den gleichen Vorwürfen "Deine Leute".

Person A erwägt auf seine Anwältin zuzugehen und das Polizeiprotokoll zu Erfagen und den Fall aufzurollen. Person A fragt sich ob das möglich ist, da Person A ja nicht angezeigt worden ist, aber deutlich als Ex-Mann im Protokoll der Polizei auftaucht.

Person A möchte nicht ständig falsch beschuldigt werden.
Person A ist auch diesmal überzeugt rechtliche Schritte einzuleiten.
Schließlich leidet Person A psychisch unter den Beschlidgungen (nicht attesiert).

Wie würdet Ihr Vorgehen? Habt Ihr da Erfahrung?
 
Hallo Ano666,

ich kenne nur Stücke der Strafanzeige. Die Polizistin hatte bei der Zeugenaussage nur Stücke beschrieben. Dabei solle ich die Wohnungsschlüssel (war meine Wohnung auf meinem Namen) zur gemeinsamen Ehewohnung an Fremde "Deine Leute" weitergegeben haben.

Daraufhin seien diese Leute in die Wohnun eingedrungen.

Da meine Name nicht fiel aber geschrieben war "der Ex-Mann" gab vermutlich die Schlüssel weiter.

Kann ich über meine Anwältin Akteneinsicht nachträglich erhalten? Zumal ich ja keine Anzeige erhlaten habe sondern "Unbekannt"
 
Hallo Ano666,

ich werds mal versuchen über meine Anwältin. Ich rufe Sie morgen an.

Ich finde schon das Aussagen wie

"Der Ex-Mann hat vermutlich die Schlüssel zur gemeinsamen Ehewohnung" eine Mittäterschaft meinerseits inkludiert. Quasi mittäterschaft.

Danke das Du mir geantwortet hast.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich verstehe den Sachverhalt auch nicht.

Hast Du nun die Schlüssel an Dritte weitergegeben, als es noch die "Ehewohnung" war oder nicht?

Natürlich sollte man niemals als potenziell Beschuldigter eine Aussage bei der Polizei ohne Anwalt machen.

Und nicht so schnell heiraten: In meinem Umfeld fliegen auch die Fetzen und ich verstehe die Leute nicht, die jemanden nach 1-3 Jahren heiraten, als würde irgendwo eine Frist deswegen laufen. Wer den falschen heiratet, den kann schwerlich der Rechtsstaat schützen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Schließlich leidet Person A psychisch unter den Beschlidgungen (nicht attesiert).

(...) Habt Ihr da Erfahrung?
Da läuft was falsch.
Wenn Du de facto psychisch unter etwas leidest, dann gehört das angesprochen und es gehört in Deine Krankenakte aufgenommen.
Würdest Du die psychische Belastung eines Tages anführen wollen oder müssen, so geht es nur um Aktenlagen. Eben dort findet sich aber kein Hinweis, so dass Du nicht beweisen kannst, worauf Du Dich berufst.
Man wird Dir vorhalten, dass Du nicht belastet warst, weil Du es (offiziell) nicht für nötig gehalten hast, es zu behandeln.
Ohne Dich zu belasten hat die Ex zwar dumm geredet, es war aber wohl nicht wichtig oder schlimm und daher hast Du keine Handhabe.
Mit Belastung - wie aktuell - greift sie dagegen Deine Gesundheit an - und das ist ein Grund, dagegen vorzugehen.
 
Hallo zusammen,

es ist schwierig zu schildern, ich werde aber gleich mehr Infos liefern.

Mal so eine Frage, kann man ein Kontaktverbot erwirken Noteriell das die Ex-Frau einen nicht mehr kontaktieren darf per Vereinbarung?
 
@Natastrenchen: was eine Frage, natürlich habe ich die Schlüssel nicht weitergegeben.
Mal so nur zur Info, die Wohung lief auf meinem Namen und ich bin ausgezogen und habe Ihr Wohnrecht eingeräumt. Aber ich habe keinem die Schlüssel gegeben.

Beschuldigt war ich nicht in der Anzeige, da Anzeige wie beschrieben gegen "Unbekannt". Ich wurde als Zeuge geladen.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben