Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erfahrungen mit Sozialpäd. Fam. Hilfen?

G

Gast

Gast
Hi,

meine Tochter war damals auch Schulverweigerin. Ich wandte mich daraufhin an die Schulbehörde und bat um Hilfe. Die verwiesen mich ans Jugendamt, weil die Schulbehörde wohl nur tätig werden kann, wenn die Schule sich an die Schulbehörde wendet.

Bin dann zum Jugendamt zu einer Erziehungsberatungsstelle, wo mir gesagt wurde, da könne man wohl nicht viel machen, weil meine Tochter ja wohl zu groß sei um sie auf den Arm zu nehmen um zur Schule zu tragen. War sehr "hilfreich" mein erster Besuch beim Jugendamt.

Dann wandte ich mich an die Kontaktpolizei vor Ort. Diese holten meine Tochter eines Morgens für die Schule ab und brachten sie in die Schule. Ich dachte damals, das es ihr sicher peinlich wäre und sie nach diesem Erlebnis von alleine wieder geht. Leider falsch gedacht. Sie wurde vorne abgeliefert und ging hinten wieder raus.

Daraufhin bat ich beim Jugendamt um eine Familienhilfe. Diese bekam ich erst nach mehrmaligen Bitten und Drängeln. Vorher wurde ich dort gar nicht für voll genommen. Als ich diese bewilligt bekam, wurde mir eine FH zugeteilt, die selber keine Kinder hatte und mir Ratschläge gab, die ich aber alle schon vorher ohne Erfolg versucht hatte. Gebracht hat uns das mit der FH am Ende rein gar nichts, ausser das es viel Zeit gekostet hat. Die FH ist bei den morgendlichen "Kämpfen", das Kind zum aufstehen zu bewegen ja auch nicht dabei.

Danach hatte ich hier auch Jemanden von der Schulaufsichtsstelle 2x zuhause, der mit meiner Tochter ein Gespräch geführt hatte. Mir wurde ein Bußgeld angedroht, wenn meine Tochter nicht zur Schule angeht. Auch das hat nicht gefruchtet, meine Tochter schwänzte trotzdem weiterhin die Schule. Ein Bußgeld wurde nie von mir gefordert.

Meine Tochter ist inzwischen 22 Jahre und ist dahinter gekommen, das sie sich mit der Schulverweigerung so einige Steine in den Weg gelegt hat und ist jetzt auf einer Erwachsenenschule dabei ihren Realschulabschluß nachzumachen. Mit Erfolg.

Ich kann nachvollziehen, wie Du Dich fühlst, man ist völlig hilflos, trotz des einwirken von vielen "Hilfen" über das Jugendamt.

Es muss bei den Kindern/Jugendlichen Klick machen, ansonsten kann weder das Jugendamt noch irgendeine FH etwas zum positiven bewirken. Die können genauso wenig wie Du zaubern um das Kind zur Schule zu bewegen.

Bei uns war eine Fremdunterbringung aber nie Thema bei diesen Problemen, weder von meiner Seite aus noch vom Jugendamt aus. Heute scheint dieses wohl anders zu sein.

Ich möchte Dir mit meinen Erfahrungen nur sagen, dass es später immer noch Wege gibt um einen Schulabschluß nachzuholen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg, Kraft und Nerven.
 
T

Tztz...

Gast
Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Es gibt keine "Betreuungen", die nicht rechtlicher Natur sind und die nicht die Grundrechte der Betroffenen beschneiden.

Was Familienhilfen bei Schulverweigerern zu suchen hätten und was die bewirken sollten, kann ich genauso wenig nachvollziehen. Normalerweise läuft das so ab, dass die Schule das JA informiert und Hilfeplangespräche mit den Eltern zum Ergebnis führen, dass die betroffenen Kindern in Einrichtungen unterkommen, wo sie morgens abgeholt werden, zur Schule gehen, mittags betreut werden und abends wieder nach Hause gehen. Auch Caritas oder so, obwoh ich "unter freien Trägern" etwas anderes verstehe.

Wenn das nicht klappt, siehts schlecht aus für Eltern und Kinder - dann droht die Fremdunterbringung.

Internetbeschulung halte ich persönlich für vernünftig in Fällen von Schulverweigerung, denn oft hat diese Gründe wie Gewalt, Mobbing etc.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben