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Erfahrung mit der Postabank

B

bcdef24

Gast
[FONT=Arial, sans-serif]Postbank – Danke. Oder?:eek:[/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Seit inzwischen schon mehr als einem Monat habe ich Stress mit der Deutschen Postbank AG. Wenn es mal nicht richtig läuft, dann läuft bei der Postbank gleich gar nicht mehr. Zugegebenermaßen läuft bei mir eine Kontopfändung, aber das zuständige Amtsgericht erlaubte eine Freigrenze, um den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Doch weitere Schwierigkeiten gab es zum 7. März, weil das Verfügen nur innerhalb der ersten 7 Tage AB Zahlungseingang möglich ist. Warum kann man denn nicht eine leichtere Regelung treffen, denn spätestens der 29. Februar verursachte bei Vielen Verwunderung. Gutschriften für den Monat März wurden – bezogen auf die 7 Tage Frist - bereits am 28. Februar (nicht am 29. Februar oder 1. März) – wirksam.[/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Nach wirklich langem Hin und Her hatte man mein Konto „nochmal“ für eine Woche freigegeben, doch eine Mitteilung erhielt ich hierüber nicht, weshalb die „gute Tat“ erfolglos verstrich. Also musste ich wieder zum Amtsgericht, denn Hartz IV Empfänger sollten wissen, dass sie einen Rechtsanspruch über die Verfügung des Arbeitslosengeldes II auch nach der der 7-Tage-Frist haben. HIER ein Ratgeber hoffentlich für Viele: Beantragen Sie nicht nur die Freigabe des Arbeitslosengeldes II analog §850 k ZPO, sondern weisen sie ZUSÄTZLICH auch auf § 850 c ZPO im Antrag hin, weil AUCH bei Sozialleistungen eine Freigabe der Hilfszahlungen über den 7. Tag hinaus möglich muss, da ein Schuldner, der Sozialhilfe bezieht, Nicht SCHLECHTER gestellt werden darf als ein Schuldner, der Arbeitseinkommen bezieht!!!!![/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Die Postbank – inzwischen nicht mehr München, sondern Dortmund – nahm dies zur Kenntnis und versprach entsprechend zu handeln. Nur – ab 7. April lief wieder Nichts. Aus welchen Gründen auch immer? Fragen Sie mich bitte nicht nach dem Leistungswillen oder der Leistungsfähigkeit vieler Postbankmitarbeiter. Fazit ist nur, dass man immer wieder zum Postbankautomaten rennt, um Neuigkeiten nicht zu verpassen, dass man oft von Mitarbeitern der Postbankfiliale nur hört, man sei für nichts zuständig, sondern nur für Ein- und Auszahlungen. Kurzum, wenn man eine Beratung und eine Problemlösung erwartet, dann baut die Postbank leider einen totalen Schutzwall auf. Hilfe gibt es eigentlich von Keinem![/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Kann dann die Lösung des Problems deshalb über das Internet in den Griff bekommen werden? Zumindest eine Festnetznummer finde ich in der Homepage Postbank Finanzberatung in München. Ja toll [...]. Zwar meldet sich die Zentrale und als ich nach einer verantwortlichen Person innerhalb der Kontoführung fragte, landete ich über eine Frau D. zur BHW Bausparkasse. Man kann sich dumm und dämlich telefonieren! Eigentlich sollte die Kontoführung in der Bayerstraße, München angesiedelt sein, aber denken sie nicht, man könnte dort erfolgreiche Telefonate führen. Auch Weiterverbindungen sind nicht möglich. [/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Warnung an alle potentiellen Postbankkunden: Was man anbietet, ist eine Telefonnummer 0900 1616 000. Eine Servicenummer? Hallo, das wäre ja sensationell! Die Beratungsleistung ist ein Sprachautomat, der nach Dingen fragt, die man nicht beantworten kann. Und hat man bei de Postbank schon mal gehört, dass Kunden 0900er Nummern zweckmäßigerweise generell sperren? Die angebotene Alternative ist eine 0180er Nummer! Haben wir da nicht schon mal gehört, dass diese auch teuer ist? Vom Handy kostet eine Minute fast ein Euro. Und was kann man da besprechen? Gar nichts! Bla, bla , bla vom Automat. [/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Vielen Dank an das .... Postbank Team, wie Antworten unterschrieben werden, wenn man beispielsweise persönlich an das Vorstandsmitglied H. S., Postbank in Bonn schreibt. Themen werden an die entsprechende Abteilung zur Bearbeitung weitergereicht, heißt es. Ja heißt es von diesem imaginärem Team, bzw. vom Postbankvorstand. Ich frage mich, ob man dort überhaupt weiß, wie respektlos Kundenfragen behandelt werden? Denken Sie nicht, man würde innerhalb einer ganzen Arbeitswoche mehr erhalten als nur eine Bearbeitungsnummer, während die Postbank einerseits behauptet, Abbuchungen und Abhebungen können gemacht werden. Die Realität: Rückbuchungen werden mangels angeblich nicht ausreichender Deckung gemacht. Und erhebliche Stornogebühren sind zu zahlen [/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Ich weiß nicht, ob der Vorstand der Deutsche Postbank AG von solchen Skandalen überhaupt Kenntnis hat. Ich denke, meine Beschwerde beim Ombudsmann im Bundesband Deutscher Banken (Bankenverband, Berlin), wird hierüber auch keine positive Auskunft geben? Wer kann denn Aussagen darüber machen, in wie weit die Postbank für entstandene Nachteile haftet? Nachteile sind: schlechte ebay-Bewertungen, Stornokosten wegen nicht eingelöster Abbuchungen, Schädigungen des Geschäftsablaufes, erhöhte Telefonkosten, erhöhter Zeitaufwand etc. Diese Banker interessiert überhaupt nicht, dass solche Kontoungereimtheiten höchsten Stress zur Folge haben. Meine Empfehlung: Sagen Sie „Danke Deutsche Bank“, wenn Sie eine unpersönliche Kontoführung vermeiden wollen. [/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Ein kleines Lob möchte ich dennoch aussprechen: Es ist nicht der Vorstand der Deutschen Postbank, aber einem Mitarbeiter in München! In „Kenntnis seiner Schwierigkeiten“ hat ein Herr M. dennoch glaubhaft versucht, Bewegung in den frustrierenden Zustand des Stillstandes zu bringen. Dieses schon fast atypische Verhalten hat bei anderen jedoch heute – am Freitag - noch keine Resonanz gefunden. Leider! In wichtigen Fällen können Sie mich auch direkt anmailen: [Sorry, keine Adressen veröffentlichen. Admin]
[/FONT]
 
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S

Schneehase

Gast
mmmhhh... Also wir habren bei der Postbank 5 Konten und hatten noch nie Schwierigkeiten mit denen. Wenn man mal davon absieht das hier so nach und nach die Postbankfilialen verschwinden. Aber da die Hauptstelle 2 Orte weiter ist stört das nicht weiter.
 

mikenull

Urgestein
Dazu gab es hier schon viele, viele Beiträge. Die Poatbank taugt meiner Ansicht nach für alles - außer eben für jegliche Geldgeschäfte. Ich habe die Geschäftverbindung schon vor mehr als 10 Jahren beendet, weil man dort mein Geld bzw. Guthaben als Eigentum der Postbank betrachtet hat und mich als Bittsteller.
 
F

fuchs

Gast
Hallo,


Ich bin bei der DPAG im Schalterdienst beschäftigt,habe mein Konto seit 26 Jahren bei der Postbank,nie Probleme gehabt.
gehabt.

Aber als Mitarbeiterin am Schalter bekomme ich natürlich viel mit.Den Frust und Ärger der Kunden,Menschen die nicht an ihr Geld kommen durch Pfändungen oä...

Offiziell darf ich mich natürlich nicht dazu äußern....muss ich doch den Kunden im Glauben lassen ,alles easy.....

Doch das ist nicht immer so.Auflösungen verschiedender Kontoführungsbereiche,Sprachcomputer ,keine Kontoauszugsdrucker...

Wir am Schalter dürfen nicht eingehend mehr beraten,nein...wir gehören ja zum Briefdienst..

Telefonieren dürfen wir für unsere Kunden auch nicht mehr,soll der Kunde alleine machen---

Kann den Ärger voll verstehen....Zum Thema Sprachcomputer nur eines.

Erzählt dem Computer irgend was ,oder sagt gar nichts..irgendwann gibt der Entnervt auf und verbindet Euch .Und die Erfahrung unserer Kunden ist positiv.Oft sind sehr kompetente Mitarbeiter der Postbank am Telefon.....
 
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G

Gast

Gast
AW: Erfahrung mit der Postbank

Hallo, habe soeben folgenden Text zum Thema gefunden.

"
Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten

Praxishinweise von Prof. Dr. Dieter Zimmermann und Dipl. Sozarb. Thomas Zipf, EFH Darmstadt - unter Mitwirkung der zentralen Pfändungsbearbeitung der Postbank in Dortmund

Die Postbank führt ca. 4,5 Mio. private Girokonten; darunter befindet sich ein größerer Anteil an Guthabenkonten mit erhöhtem Pfändungsrisiko. Daher verwundert es nicht, dass die Auszahlung von Sozialleistungen auf „gesperrten“ Postbank-Konten ein Dauerthema in der Sozialen Schuldnerberatung darstellt.
Am 1. Februar 2008 fand an der EFH Darmstadt ein Praxisforum Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung zu dieser Thematik statt, an dem auch Herr Wefers, Abteilungsleiter Kontoführung in Dortmund, teilnahm. Als Ergebnis unseres konstruktiven Austauschs ist festzuhalten:

Postbank-Agenturen nehmen für die Deutsche Postbank AG bestimmte Bankgeschäfte (Annahme von Produktaufträgen, Ein-/Auszahlungen über Kassenterminal mit PIN) wahr, haben aber aufgrund des Bankgeheimnisses keinen Einblick in die Kontoführung oder den Kontostand des Postbankkunden. Die MitarbeiterInnen kennen die Kontobewegungen nicht und können nicht erkennen, welche Gutschriften wann von welchen Stellen erfolgt sind.
Achtung: Die Agentur-MitarbeiterInnen vor Ort sind nicht entscheidungsbefugt!
Sie können daher auch nach Vorlage entsprechender Nachweise in der Agentur keine Sozialleistungen gem. § 55 SGB I freigeben.

Dass die Auszahlung von (Sozialleistungs-)Gutschriften vermeintlich grundlos verweigert wird, führt bei Ratsuchenden häufig zu Aufregung, Ärger und ggf. frustbedingter Eskalation
(... dem sollte durch Information vorgebeugt werden).

Achtung: Die Freigabe der Auszahlung muss bundesweit in jedem Einzelfall über die Zentrale Kontoführung in Dortmund erfolgen!

Postbank - Zentrale Kontoführung -
Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund

Service-Hotline Pfändungsbearbeitung: 0900/16160000 (von 9:00 bis 17:00 Uhr)
Die Service-Hotline verbindet (erst nach längerer Bandansage) über die „Null-Taste“ zum/r nächsten freien Sachbearbeiter/in. Erst wenn die Verbindung mit der/dem Sachbearbeiter/in zustande kommt, kostet die Service-Hotline 9 Cent/Minute aus dem Festnetz.
Hinweis: Wenn Postbankkunden am Telefon-Banking teilnehmen, können sie sich mit der entsprechenden PIN ihre aktuellen Freibeträge vom Computer ansagen lassen (ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter ist dann nicht mehr notwendig; Wartezeiten entfallen vollständig).
Die Teilnahme am Telefon-Banking steht allen Postbankkunden offen und kann formlos (Unterschrift des Kunden muss vorhanden sein) bei der Postbank beantragt werden.

Die notwendigen Nachweise, dass es sich bei der Kontogutschrift um Sozialleistungen handelt (z.B. Eingliederungsvereinbarung für 1-€-„Vergütung“, ALG II-Bescheid) sind ggf. per Fax nach Dortmund zu übermitteln.
Fax-Nr.: 0231/1802417
Im Idealfall wird die/der Sachbearbeiter/in die Freigabe kurzfristig in das System eingeben.

Hat die Postbank bestimmte Kontogutschriften als laufende Sozialleistungen identifiziert (z.B. aufgrund des Kundennachweises), dann werden diese künftig jeweils am Arbeitstag nach der Gutschrift - ab 11.00 Uhr - verfügbar sein (wenn alles glatt läuft).
Hinweis: Der Postbankkunde kann über die freigegebenen Beträge auch am ec-Geldautomaten (Postbank oder Fremdbanken) verfügen. Er muss zur Auszahlung keine Filiale aufsuchen.


Hinweis an das Vollstreckungsgericht
Wird bei einem gepfändeten Postbank-Konto für Lohngutschriften ein Freigabebeschluss nach § 850k ZPO beantragt (bzw. bei Sozialleistungen analog § 850k ZPO), sollte das Vollstreckungsgericht darauf hingewiesen werden, dass die einstweilige Einstellung der Kontopfändung sowie der Freigabebeschluss direkt an die Zentrale Kontoführung der Postbank in Dortmund (wie oben) zu übermitteln ist, um Verzögerungen zu vermeiden!
Hinweis: Nach Übermittlung der Gerichtsentscheidung an die Postbank Dortmund kann der Postbankkunde i.d.R. am nächsten Arbeitstag wieder verfügen.


Problemanzeigen:
a) Verweigert die örtliche Postbank-Agentur aufgrund der für sie bindenden Systemvorgabe die Auszahlung, kann allein der schnelle Kontakt zur Zentralen Kontoführung in Dortmund weiterhelfen.
Leider fehlt in den Agenturen die Möglichkeit, sofort per Kundentelefon mit der Service-Hotline kostenlos Kontakt aufzunehmen und die für die Kontofreigabe notwendigen Unterlagen unmittelbar per Fax zu übermitteln.
Hinweis: Diskussionen mit Agentur-MitarbeiterInnen sind kontraproduktiv und verstärken Diskriminierung/Bloßstellung.

b) Die Schuldnerberatungspraxis klagt darüber, dass die Service-Hotline in Stoßzeiten überlastet sein soll, so dass die Freigabe existentiell wichtiger Gutschriften erst nach vielen Versuchen - manchmal erst Tage später – gelingt.
Hinweis: Zum Monatswechsel ist die Hotline überlastet, weil Kunden vorher anrufen, ob ihre Leistungen schon „frei“ sind, bevor sie in die Filiale oder an einen ec-Geldautomaten gehen. Diese Anfragen verursachen überflüssige Kosten. Regelmäßige Kontogutschriften, die einmal als laufende Sozialleistungen identifiziert sind, werden im Regelfall ab 11.00 Uhr am Arbeitstag nach der Gutschrift verfügbar gemacht.
Alternativ kann die Auskunft auch mit der Telefon-PIN am Sprachcomputer erteilt werden. Hier gibt es überhaupt keine Wartezeiten.

c) Die Standardmitteilung, mit der die Postbank ihre Kunden über die Kontopfändung informiert, verstärkt den Pfändungsdruck noch, da Belehrungen über Schuldnerschutz durch die gerichtliche Kontofreigabe fehlen. Es wird lediglich angeraten, sich mit dem Pfändungsgläubiger per Ratenzahlung zu einigen (was wirtschaftlich unsinnig und existenzgefährdend sein kann), damit dieser seine Pfändung ruhend stellt.

d) Bleibt die Pfändung über mehrere Monate bestehen, kündigt die Postbank den Girovertrag auch dann, wenn unpfändbare Sozialleistungen auf diesem Konto eingehen und ausgezahlt werden (müssen) bzw. wenn das Vollstreckungsgericht per Beschluss nach § 850k ZPO unpfändbare Kontoeingänge freigegeben hat.
Diese Kündigungspraxis widerspricht der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses aller deutschen Bankenverbände, da in diesen Fällen gerade keine „Blockade“ des gepfändeten Kontos vorliegt.

e) Beschwerden gegen die Kündigung des Girokontovertrages sind an den Ombudsmann des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (vgl. Bankenverband | Der Verband | Beschwerdestelle - Bankenverband.de) zu richten.
Aber die offizielle Feststellung der Beschwerdestelle, dass die Postbank mit ihrer Kündigungspraxis gegen die ZKA-Empfehlung verstößt, ist noch keine Garantie dafür, dass die Bankverbindung wieder eingerichtet wird."

Damit sollte alles erklärt sein.
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Also ich kann auch etwas Negatives zur Postbank berichten... :D


Hatte damals ein Konto bei dem Verein,kam regelmäßig Gehalt durch Arbeit drauf,und schon mit 18 gewährte man mir eine großzügige "geduldete Überziehung" von 100 EURO.

Damit schön und gut,einige Zeit danach erhielt ich sogar mehrere Schreiben man möchte mir einen Dispositionskredit anbieten...
Da diese Schreiben von mir jedoch alle Unbeantwortet blieben,rief man mich eines schönen Tages an (woher die auch immer meine Handynummer hatten-ich sag nur "Datenschutz" :mad:).

Eine nette Dame war am anderen Ende und versuchte mir nun verbal einen Dispo anzubieten,den ich aber leider Gottes entschieden zurückweisen musste.

2 Monate später dann passierte es,dass ich am Monatsende durch eine Lastschrift mit 10 Euro (!) im Minus,also in der geduldeten Überziehung war...
Paar Tage später bekam ich von der Deutschen Postbank AG direkt aus Hamburg ein rotzfreches Schreiben,ich möchte doch bitte umgehend meine 10 EURO Minus ausgleichen,ansonsten erwäge man mir ggf ohne weitere Ankündigung das Konto zu kündigen (was dann auch einen SCHUFA-Eintrag nach sich ziehen würde womit man mich in dem Schreiben freundlich drauf hinwies!)...

Nun kann man sicherlich darüber streiten ob all dies angesichts des mehrfach abgelehnten Dispos "reiner Zufall" von der Postbank war... :D

Nunja,ich jedenfalls gleich am ersten des nächsten Monats in die Filiale an den Schalter,klatschte der ziemlich desinteressiert wirkenden Mitarbeiterin meine zerschnittene Kontokarte vor den Tresen und sagte dass ich sofort mein Konto kündigen möchte.

Dies wurd alles dann auch so durchgeführt und während der Prozedur fragt sie mich (immer noch recht desinteressiert wirkend) warum ich mich denn entschieden hätte zukünftig kein Postbank-Kunde mehr zu sein,wäre ja sehr sehr schade,bla bla bla... :rolleyes:

Ich mein Mahnschreiben aus der Tasche geholt,ihr das hingeblättert,sie sich das durchgelesen..."Herr XXXXXX das muss ein Irrtum unsererseits gewesen sein!"
Meine Antwort daraufhin: "Mir so ziemlich egal,so reagiert dann halt mal ein verärgerter Postbank Kunde!" :D

Restliches Geld vom Konto gekriegt,zur Filiale der Dresdner Bank gegangen,dort hat man mich fast mit Kusshand empfangen,dort bin ich bis heute höchst zufriedener Kunde-NIE WIEDER POSTBANK!!!!! :p


Liebe Grüße


Chaky
 
B

bcdef24

Gast
[FONT=Arial, sans-serif]Der Initiator dieses Themenbereiches muss für die Leser doch einge zusätzliche Bemerkungen machen, da die Behandlung der Probleme mit der Postbank nicht komplett beantwortet wurden.[/FONT]



  1. [FONT=Arial, sans-serif]1. **** Abteilungsleiter Kontoführung der Postbank in **** mag an einem konstruktiven Gespräch mitgewirkt haben, für Hartz IV – Empfänger ist wichtig, diesen Namen einmal zu kennen. Deutlich muss auch noch einmal festgehalten werden, dass die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Deutschen Postbank AG dennoch generell deutlich zu KIRTISIEREN ist.

    2. Richtig ist aus, dass die Bedeutung der Postbank-Agenturen keineswegs gegeben ist, wenn sie für Problemlösungen nicht zu Verfügung stehen. Selbst Postbank-Berater, die an wichtigen Standorten beschäftigt sind, wie zum Beispiel am Hauptbahnhof in München oder Hamburg, können im Wesentlichen leider nur primitivste Hilfen anbieten. Das heutige Vertriebssystem der Deutschen Postbank erlaubt nun mal im allgemeinen KEINE ausreichende Kunden gerechte Beratung![/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]
    [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]3. Auch der vorangegangene Gastkommentar bringt dem Ratsuchenden, der häufig von Aufregung, Ärger und frustbedingter Eskalation geplagt ist, nicht die erforderliche Lösung der Probleme, wenn der Bankkunde mit Bearbeitungsnummern und ohne der Möglichkeit einer pesönlichen Bearbeitung abgespeist wird. Die Tatsache, dass Mitarbeiter vor Ort nicht entscheidungsbefugt sind, hilft dem Kunden nicht weiter, sondern beschreibt nur, dass die Deutsche Postbank vor dem Hintergrund eines moralischen und ethischen Verhaltens keineswegs der Position einer Großbank gerecht wird. Auch der Hinweis, dass die Freigabe der Auszahlung von Sozialleistungen bundesweit in jedem Einzelfall über die Adresse Zentrale Kontoführung, Hiltropwall 4-12 in 44137 Dortmund erfolgen muss, beschreibt doch nur das DRAMA, das Postbankkunden hinnehmen müssen.

    4. Hallo, hallo, das unangenehme Thema Service über eine Hotline (Pfändungsbearbeitung: 0900/16160000) mit längerer Bandansage wollem wir doch hoffentlich nicht beschönigen. Warum gibt es denn keine normale Festnetznummer? Solche 0900er Nummern – auch als teure Telefon-Sex-Nummern bekannt – werden von Kunden vielfach generell gesperrt. Und was hat es mit dem beschönigten Telefon-Banking in Wahrheit zu tun? Arbeitet jeder bedingungslos mit einer PIN – Nummer? Nochmal, Ihr hoch bezahlten Manager der Deutschen Postbank: Wo bleibt die Servicefreundlichkeit, wo nicht nach „roten Bananen oder gelben Tomaten“ gefragt wird??? Man gibt zwar eine Dortmunder Fax Nummer 0231/1802417 bekannt, die Praxis zeigt aber, dass eine Bearbeitung Wochen dauert oder diese erst gar NICHT erfolgt![/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]
    [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]5. .Der Hinweis, dass die Postbank bestimmte Kontogutschriften als laufende Sozialleistungen identifiziert ist meines Erachtens auch nicht immer Praxis konform. Im übrigen müssen sich die Postbank-Manager doch fragen lassen, warum ein Amtsgericht für Lohn- bzw. Sozialhilfegutschriften den Freigabebeschluss nach § 850k ZPO (bzw. bei Sozialleistungen analog § 850k ZPO), direkt an die Zentrale Kontoführung der Postbank in Dortmund zu übermitteln hat? Es wäre zwar zweckmäßig, um Verzögerungen zu vermeiden, doch Amtsgerichte dürften den Beschluß – was die Praxis zeigt - nur der Konto führenden Stelle weiterleiten. WEM, liebe Postbank ist hier ein falsches Verhalten anzulasten? An alle potentiellen Postbank-Kunden: Einen schnelle Kontakt zur Hilfe gibt es bei der Postbank im wesentlichen NICHT! Dies muss sich die Sprach-Computer-Company schon nachsagen lassen. [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]
    6. Wenn etwas Objektivität erlaubt sein soll, dann handelt es sich bei der erwähnten Service-Hotline doch eher um eine DISKIMINIERUNGS-Hotline – und dies egal zu welcher Zeit. Leider verstärken die Postobersten den bestehenden Pfändungsdruck auch noch, da Belehrungen über Schuldnerschutz durch die gerichtliche Kontofreigabe fehlen. Wie der Vorredner schon erwähnt hat, wird lediglich angeraten, sich mit dem Pfändungsgläubiger per Ratenzahlung zu einigen (was wirtschaftlich unsinnig und existenzgefährdend sein kann), damit dieser seine Pfändung ruhend stellt.

    7. Für mich kann es nur als arrogantes und unethisches Verhalten bezeichnet werden, wenn die Deutsche Postbank bei fortdauernder Pfändung (über mehrere Monate), ein Konto auch dann kündigt, nur weil unpfändbare Sozialleistungen auf dem Konto eingehen und ausgezahlt werden (müssen) bzw. wenn das Vollstreckungsgericht per Beschluss nach § 850k ZPO unpfändbare Kontoeingänge freigegeben hat. Schlicht gesagt: Die Manager der Deutschen Bank scheeren sich einen Dreck darum, dass eine solche Kündigungspraxis den Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses aller deutschen Bankenverbände widerspricht. Ich würde mich nicht wundern – oder sollte mich nicht wundern – wenn „normale Kunden“ oder auch Familienmitglieder ein solches unmoralisches Verhalten mit SOLIDARISCHEN Kontokündigungen quittieren würden.

    8. Konsequenterweise sollten Beschwerden gegen einseitige Konto-Kündigungen dringend an den OMBUDSMANN des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. , Postfach 040307. 10062 Berlin, gerichtet werden. Allerdings wäre auch von diesem Ombudsmann eine stärkere und Verbraucher orientierte Position in dieser Frage einzufordern. Hier auch folgende Nummern des Bankenverbandes: Telefon: 030/1663-3166 und FAX 030/1663-3169. Viel Erfolg bei den Aktivitäten, die leider vielerorts notwendig sind!:mad:[/FONT]
 
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S

Stan

Gast
Hier wird die Handlungsweise einer Bank bemängelt. Die böse Bank.

Derjenige, der hier bemängelt hat selbst eine Kontopfändung und ist somit auch kritikwürdig.

Also was soll dieser Don Quichotche Tanz?

Wenn es ihm nicht passt, steht es ihm frei zu einem anderen Geldinstitut zu gehen und dort ein Konto zu eröffnen.
 
G

Gast

Gast
Dazu gab es hier schon viele, viele Beiträge. Die Poatbank taugt meiner Ansicht nach für alles - außer eben für jegliche Geldgeschäfte. Ich habe die Geschäftverbindung schon vor mehr als 10 Jahren beendet, weil man dort mein Geld bzw. Guthaben als Eigentum der Postbank betrachtet hat und mich als Bittsteller.
Hallo,
ich habe seit über 10 Jahre meine Konten bei der Postbank Eigentlich war ich immer mit
den Zufrieden. Vor einigen Tagen ist mir im Internet unter Liquikon.de eine schwarze
Liste aufgefallen dort steht die Postbank auch mit drauf. Ich werde die Angelegenheit
weiterverfolgen, da ich nicht nur mein Privatkonto sondern auch das Gaschäftskonto bei
der Postbank habe.
 
G

Gast

Gast
AW: Erfahrung mit der Postbank

hallo, das ist hier nur ein tropfen auf den heißen stein, die postbank ist einfach nur fachinkompetent und das bekommen dann die kunden zu spüren. kein service, keine fachkräfte und rechtssprechungen oder gar gesetzliche vorgaben sind für die postbank irrelevant. alles in allem interessiert sich die postbank nur für das geld seiner kunden und ihre eigenen gesetzeswidrig verfassten agb´s, der kunde hat nur pflichten und keine rechte, alle wissen davon und alle hier dulden das. der postbank wird es einmal so wie den sparkassen gehen, das ihnen die kunden davonlaufen, was ja offensichtlich schon passiert. vielleicht stellt sich dann die postbank einmal kundenfreundlicher und sachkompetenter dar. zur zeit kann man jedem nur abraten, ein konto bei der postbank zu eröffnen oder gar geldanlagen einzubringen. bittsteller sind wir für die postbank, wie hier schon richtig beschrieben.es müssten einfach nur 50% der jetzigen postbankkunden ihre konten aufkündigen, wie es die postbank mit ihren kunden macht, ohne begründung und mit dem hinweis auf ihre gesetzeswidirgen agb´s, da könnten die ihren laden schließen und die deutsche bank würde einmal hellhörig werden, was denn das tochterunternehmen mit der unzufriedenen kundschaft tagtäglich veranstaltet. als geht zu anderen banken,
die sind allemal besser als die postbank mit ihrer fragwürdigen fernsehwerbung.
Hallo, habe soeben folgenden Text zum Thema gefunden.

"
Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten

Praxishinweise von Prof. Dr. Dieter Zimmermann und Dipl. Sozarb. Thomas Zipf, EFH Darmstadt - unter Mitwirkung der zentralen Pfändungsbearbeitung der Postbank in Dortmund

Die Postbank führt ca. 4,5 Mio. private Girokonten; darunter befindet sich ein größerer Anteil an Guthabenkonten mit erhöhtem Pfändungsrisiko. Daher verwundert es nicht, dass die Auszahlung von Sozialleistungen auf „gesperrten“ Postbank-Konten ein Dauerthema in der Sozialen Schuldnerberatung darstellt.
Am 1. Februar 2008 fand an der EFH Darmstadt ein Praxisforum Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung zu dieser Thematik statt, an dem auch Herr Wefers, Abteilungsleiter Kontoführung in Dortmund, teilnahm. Als Ergebnis unseres konstruktiven Austauschs ist festzuhalten:

Postbank-Agenturen nehmen für die Deutsche Postbank AG bestimmte Bankgeschäfte (Annahme von Produktaufträgen, Ein-/Auszahlungen über Kassenterminal mit PIN) wahr, haben aber aufgrund des Bankgeheimnisses keinen Einblick in die Kontoführung oder den Kontostand des Postbankkunden. Die MitarbeiterInnen kennen die Kontobewegungen nicht und können nicht erkennen, welche Gutschriften wann von welchen Stellen erfolgt sind.
Achtung: Die Agentur-MitarbeiterInnen vor Ort sind nicht entscheidungsbefugt!
Sie können daher auch nach Vorlage entsprechender Nachweise in der Agentur keine Sozialleistungen gem. § 55 SGB I freigeben.

Dass die Auszahlung von (Sozialleistungs-)Gutschriften vermeintlich grundlos verweigert wird, führt bei Ratsuchenden häufig zu Aufregung, Ärger und ggf. frustbedingter Eskalation
(... dem sollte durch Information vorgebeugt werden).

Achtung: Die Freigabe der Auszahlung muss bundesweit in jedem Einzelfall über die Zentrale Kontoführung in Dortmund erfolgen!

Postbank - Zentrale Kontoführung -
Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund

Service-Hotline Pfändungsbearbeitung: 0900/16160000 (von 9:00 bis 17:00 Uhr)
Die Service-Hotline verbindet (erst nach längerer Bandansage) über die „Null-Taste“ zum/r nächsten freien Sachbearbeiter/in. Erst wenn die Verbindung mit der/dem Sachbearbeiter/in zustande kommt, kostet die Service-Hotline 9 Cent/Minute aus dem Festnetz.
Hinweis: Wenn Postbankkunden am Telefon-Banking teilnehmen, können sie sich mit der entsprechenden PIN ihre aktuellen Freibeträge vom Computer ansagen lassen (ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter ist dann nicht mehr notwendig; Wartezeiten entfallen vollständig).
Die Teilnahme am Telefon-Banking steht allen Postbankkunden offen und kann formlos (Unterschrift des Kunden muss vorhanden sein) bei der Postbank beantragt werden.

Die notwendigen Nachweise, dass es sich bei der Kontogutschrift um Sozialleistungen handelt (z.B. Eingliederungsvereinbarung für 1-€-„Vergütung“, ALG II-Bescheid) sind ggf. per Fax nach Dortmund zu übermitteln.
Fax-Nr.: 0231/1802417
Im Idealfall wird die/der Sachbearbeiter/in die Freigabe kurzfristig in das System eingeben.

Hat die Postbank bestimmte Kontogutschriften als laufende Sozialleistungen identifiziert (z.B. aufgrund des Kundennachweises), dann werden diese künftig jeweils am Arbeitstag nach der Gutschrift - ab 11.00 Uhr - verfügbar sein (wenn alles glatt läuft).
Hinweis: Der Postbankkunde kann über die freigegebenen Beträge auch am ec-Geldautomaten (Postbank oder Fremdbanken) verfügen. Er muss zur Auszahlung keine Filiale aufsuchen.


Hinweis an das Vollstreckungsgericht
Wird bei einem gepfändeten Postbank-Konto für Lohngutschriften ein Freigabebeschluss nach § 850k ZPO beantragt (bzw. bei Sozialleistungen analog § 850k ZPO), sollte das Vollstreckungsgericht darauf hingewiesen werden, dass die einstweilige Einstellung der Kontopfändung sowie der Freigabebeschluss direkt an die Zentrale Kontoführung der Postbank in Dortmund (wie oben) zu übermitteln ist, um Verzögerungen zu vermeiden!
Hinweis: Nach Übermittlung der Gerichtsentscheidung an die Postbank Dortmund kann der Postbankkunde i.d.R. am nächsten Arbeitstag wieder verfügen.


Problemanzeigen:
a) Verweigert die örtliche Postbank-Agentur aufgrund der für sie bindenden Systemvorgabe die Auszahlung, kann allein der schnelle Kontakt zur Zentralen Kontoführung in Dortmund weiterhelfen.
Leider fehlt in den Agenturen die Möglichkeit, sofort per Kundentelefon mit der Service-Hotline kostenlos Kontakt aufzunehmen und die für die Kontofreigabe notwendigen Unterlagen unmittelbar per Fax zu übermitteln.
Hinweis: Diskussionen mit Agentur-MitarbeiterInnen sind kontraproduktiv und verstärken Diskriminierung/Bloßstellung.

b) Die Schuldnerberatungspraxis klagt darüber, dass die Service-Hotline in Stoßzeiten überlastet sein soll, so dass die Freigabe existentiell wichtiger Gutschriften erst nach vielen Versuchen - manchmal erst Tage später – gelingt.
Hinweis: Zum Monatswechsel ist die Hotline überlastet, weil Kunden vorher anrufen, ob ihre Leistungen schon „frei“ sind, bevor sie in die Filiale oder an einen ec-Geldautomaten gehen. Diese Anfragen verursachen überflüssige Kosten. Regelmäßige Kontogutschriften, die einmal als laufende Sozialleistungen identifiziert sind, werden im Regelfall ab 11.00 Uhr am Arbeitstag nach der Gutschrift verfügbar gemacht.
Alternativ kann die Auskunft auch mit der Telefon-PIN am Sprachcomputer erteilt werden. Hier gibt es überhaupt keine Wartezeiten.

c) Die Standardmitteilung, mit der die Postbank ihre Kunden über die Kontopfändung informiert, verstärkt den Pfändungsdruck noch, da Belehrungen über Schuldnerschutz durch die gerichtliche Kontofreigabe fehlen. Es wird lediglich angeraten, sich mit dem Pfändungsgläubiger per Ratenzahlung zu einigen (was wirtschaftlich unsinnig und existenzgefährdend sein kann), damit dieser seine Pfändung ruhend stellt.

d) Bleibt die Pfändung über mehrere Monate bestehen, kündigt die Postbank den Girovertrag auch dann, wenn unpfändbare Sozialleistungen auf diesem Konto eingehen und ausgezahlt werden (müssen) bzw. wenn das Vollstreckungsgericht per Beschluss nach § 850k ZPO unpfändbare Kontoeingänge freigegeben hat.
Diese Kündigungspraxis widerspricht der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses aller deutschen Bankenverbände, da in diesen Fällen gerade keine „Blockade“ des gepfändeten Kontos vorliegt.

e) Beschwerden gegen die Kündigung des Girokontovertrages sind an den Ombudsmann des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (vgl. Bankenverband | Der Verband | Beschwerdestelle - Bankenverband.de) zu richten.
Aber die offizielle Feststellung der Beschwerdestelle, dass die Postbank mit ihrer Kündigungspraxis gegen die ZKA-Empfehlung verstößt, ist noch keine Garantie dafür, dass die Bankverbindung wieder eingerichtet wird."

Damit sollte alles erklärt sein.
 

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