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Erfahrung mit Budget für Behinderte oder Eingliederung...

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich wollte gerne mal fragen wer Erfahrungen berichten kann mit dem Thema "Budget für Behinderte" und wie die Realität aussieht?
Ich höre immer wieder die Leute kennen das gar nicht und die Behörden blocken alles weil sie keine Ahnung haben wie das ganze umgesetzt wird.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Hat es Euer Leben wirklich zum positiven verändert?
Dieses Gesetz gibt es seit 2008.
Gibt es bei Euch Wohnort nah überhaupt Firmen /Organisationen die diese Angebote umsetzen können?
Hier gehts ja nicht nur um einen Fahrdienst da sind ja viele individuelle Hilfen angesprochen worden mit dem Gesetz.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Vielleicht mögt ihr auch berichten, welche Hilfen im speziellen ihr habt und was vielleicht nicht so gut läuft?
Manchmal wird das auch Eingliederung genannt die Frage ist ob das nicht das alte Modell ist? Schließlich sollte ja nach dem neuen Modell seit 2008 jeder Mensch mit Handicap selber entscheiden können welche Firma er einsetzt und bezahlt und individuell sollte das dann gestaltet werden.
 
S

SonneinderNacht

Gast
Ich selber bin zwar nicht betroffen, aber mein Freund bekommt diese Gelder. Davon zahlt er eine Putzfrau und Haushaltshilfe. Die hat er einfach so privat angestellt, also nicht über irgendeinen Pflegedienst oder sowas.
 

logig

Mitglied
Budget für Behinderte der Persönliches Budget wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt.

Der BMAS hat hierzu aufgeschrieben wie es eigentlich rein Rechtliche aussehen sollte. Seid 2018 ist das Persönliche Budget auf Antrag zu gewähren. Dabei sollen die Leistungen bezahlt werden, welche gebraucht werden um die Ziele welche in einem Gesamtplan festgehalten werden umzusetzten.

Als Qualitätsnachweis, soll es eigentlich reichen wenn die Ziele erreicht werden und der Budgetnehmer zufrieden ist. Also egal ob es jetzt von einer Dipl. sozialpädagogin oder der Nachbarin gemacht wird. Dies wird aber bei den Behörden unterschiedlich, nach meiner Erfahrung umgesetzt, da kann schnell ein Preislicher Unterschied im Ausblidungsstand des Lesitungserbringers gemacht werden.

Dann soll der Budget nehmen das bekommen, was er benötigt um die Ziele zu erreichen, dabei sollte nicht mehr als davor bezahlt, sprich ohne Persönliches Budget bezahlt werden. Teoretisch müsten die Behörden sich damit an den Preisen eines zugelassenen Anbieters, welcher für dich geeinget ist, richten. Da liegt allerdings das Problem, häufig geben die Behörden weit weniger als dieses und akumentieren dies mit Absurden Punkten. Sprich das die Sätze eben festgesetzt worden sind und der Budgetnehmen selber sehen muss wie er dazu etwas bekommt. Oder wenn es auch nur einen gibt, der dazu etwas anbietet, wenn auch nicht zugelassen und nicht für die entsprechende Behinderung, dann wird dieser Satz genommen. Oder es wird mit dem AG-Modell versucht, auf günstige Lesitungserbringer zu verweisen. Hier wird dann häufig die weiteren Kosten übersehen, die dem Budgetnehmer als AG entstehen. Oder es wird einfach ein Satz gesagt, wozu vielleicht ungelernte Arbeiten und dann eben auch nur Brutto Vedienst mit Ausgaben gesehen.

Rechtlich soll allerdings dies gegeben werden, womit die Leistungen auch eingekauft werden können. Wenn du jetzt die Lesitungen von der Nachbarin für € 15,-- die Stunde bekommst und diese auch wie ein andere die Ziele erreichten kann, dann werden dir € 15,-- für die Stunden die du mit ihr brauchst gegeben. Wenn du eine Selbsständige Fachkraft zu einem Stundensatz von € 80,-- brauchst und ein billiger für dich nicht möglich ist, dann sollte dir auch der Satz gegeben werden. Wenn es zugelassene Anbieter gibt, die für € 70,-- anbieten und du dort auch die Ziele erreichen könntest, dann werden dir nur € 70,-- gegeben. Mit diesen € 70,-- solltest du dann teoretisch jeden nehmen wie du willst, du kannst also für € 80,-- die Fachkraft nehmen und alles in kürzerer Zeit schaffen oder du kannst einen ungelernten nehmen wo dir nur € 50,-- entstehen, und du deshalb etwas mehr Zeit benötigst. Oder wenn du alles in der selben Zeit schafft, dann wird es mit der Abrechnung dem Amt zurücküberwiesen.

Leichter ist es wenn du davor bereits Sachleistungen bezogen hast, dann sollte dir einfach der Betrag den du bis dahin bezogen hast, ausbezahlt werden. Da allerdings im Gesetzt steht "es sollte nicht mehr bezahlt werden", kann dies auch gerne so gessen werden, also zahlen wir weniger. Dies ist aber nur möglich wenn es für weniger eingekauft werden kann. Dabei sollte eben auch zählen, dass du damit zufrieden bist.

Nach dem BMAS soll das Persönlcihe Budget angeglichen werden, wenn es nciht ausreicht. Sprich wenn sich die Kosten erhöhen oder du mehr Stunden benötigst.

Dann sollte ncoh bedacht werden, dass du für die Abrechnung im Persönlichen Budget verantwortlich bist, du musst also die Rechnungen prüfen, überweisen und später eine Abrechnung für Amt schreiben. Auch da gibt es von Amt zu Amt unterschiede. Ähnlich sieht es mit den Aufzeichungen aus, sprich das notiert wird was du so gemacht hast, manche Sachbearbeiter wollen jede Stunde genaue nachweise und zustäzlich noch einen Entwicklungsbericht, sowie dann regelmäßiger Gespräche. Anderen reichen die Abrechnungen und die regelmäßigen Gespräche, wo besprochen wird was du erreicht hast und wie es weiterläuft.

Generell soll grundsätzlich für 2 Jahre festgesetzt werden und alle 2 Jahre ein Gesamtplangepräch erfolgen. Dieser Grundsatz ist allerdings bei den meisten Behörden die Ausnahme. Anfangs wird tw. nur für ein halbes Jahr bewilligt und dann meist Jährlich.

Wichtig ist, wenn noch keine Sachleistungen davor bezogen worden sind, sich zu infomieren was zugelassen Anbieter nehmen und was die Behörde normalerweise im PB bezahlt und mit welchen Auflagen.

Mitlerweile gibt es im ganz Deutschland EUTB die hier beraten und dich eventuell auch unterstützen. EUTB sind unabhängig und habe je Schwerpunkt erfahrungen mit den verschiedenen Behinderung und im Persönlichen Budget. Hier sind es häufig Betroffene die Betroffene beraten, dabei gibt es meist in der Umgebung mehrere, wo einfach gesehen werden sollte, wer einen die beste Unterstützung bringt. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass auch wenn eingige sich sicher sind, wie es ist, dies nicht stimmen muss.

Das Budget für Behinderte finde ich sehr gut und es fördert das Ziel zur Selbstädnigkeit, wenn jemand damit umgehen kann.

Wobei es auch Budget Berater gibt, welche auch die Abrechnung machen. Allerdings ist es nach meine Erfahrung nicht richtig, dass die Kosten hierfür bezahlt werden. Richtig ist es, dass dies aus dem Budget genommen werden kann, aber auch hier würde ich es mit dem Amt vorher abklären. Damit hast du allerdings schon Probleme, wenn du auf einen zugelassen Anbieter zurückgreifen musst und dir nur wie in Sachleistung anbieten. Da sagt das Amt, ja in der Sachleistung macht der Anbieter die Abrechnung und die ist in dem Satz enthalten, sprich sie werden dir kaum nochmal etwas zusätzlich geben. Aber auch dies müste ggf. verhandelt werden.

Seid 2008 sollte das Persönliche Budget auf Antrag gegeben werden, damit hatte der Sachbearbeiter einen Entscheidungsspielraum und seid 2018 ist es auf Antrag zu geben, damit liegt es rein an deinem Wunsch.

Weiterhin gibt es die möglichkeit alles über Sachleistungen zu bekommen, wo du dir einen zugelassenen Anbieter aussuchen kannst. In der Sachleistung hat das Amt kraft Gesetzt sicherzustellen, dass dir die Lesitungen gegeben werden, damit muss dir der Anbieter soweit du brauchst auch Vertretung stellen.

Im Persönlichen Budget bist du Verantwortlich einen entsprechende Kraft zu finden und ggf. bei Urlaub/krankheit eine Vertretung zu finden. Wobei du auch die Leistung splitten kannst, sprich du kannst dir soviele veschiedene suchen wie du benötigst um die Ziele zu errreichen und vielleicht ist es nicht verkehrt auch einen zugelassenen Anbieter dabei zu haben, wo dann Vertrettung meist leichter zu erhalten ist. Aber auch das sollte vorher mit dem Anbieter abgesprochen werden, diese sind dem Persönlichen Budget meist noch weniger offen als es die Behörden sind.

Du solltest alles genau festlegen, es bringt dir kein Anbieter etwas, der nicht kommt wenn du Unterstützung brauchst.

Was vielleicht noch wichtig ist, dass Persönliche Budget kann im Bezugszeitraum verteilt werden, sprich wenn du 5 Stunden bekommst und Monat a nur 4 Stunden benötigst und Monat b 5 Stunden und Monat c 6 Stunden dann geht das.

@ SonneinderNacht

Du schreibst nicht über einen Pflegedienst. Bekommt dein Freund das Persönliche Budget für Pflege?

Und wenn ja, bekommt er es von der Pflegekasse oder über Hilfe zur Pflege?
 

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