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von Bodenschatz
Gast
Ich weiß nicht ob das schon erwähnt wurde, aber alle Aufwendungen, die er in der Zeit vor seinem Tod in die LG "investiert" hat, mietfreies Wohnen, Schenkungen etc., können bei Erbfall als ihr Erbe mit angerechnet werden. Bis 10 Jahre zurück glaube ich, und als reine LG aber nicht mit ihm verheiratet dürfte sie keine hohen Freibeträge haben. Das heißt wenn man das konsequent gegenrechnet, sinken ihre Ansprüche um diesen bereits erhaltenen Gegenwert. Laßt das mal von Eurem Anwalt klären!
Hallo Daoga,
unser Anwalt hat gestern gesagt, dass wir das nachweisen müssten, heißt wir brauchen Rechnungen etc. Da die LG vor seinem Tod freien Zugang zu allen Unterlagen hatte und mit Sicherheit aussortiert hat, fand ich im zugehörigen Keller seiner Wohnung sämtliche Rechnungen, die ihn oder die Wohnung betreffen. Nur eine, die auf den Namen der LG geschrieben war und die Betrug nur 30 Euro. Ich denke die LG weiß das und hat bereits darauf geachtet, dass wir nichts finden, was unser Onkel für sie alles gezahlt hat.
Zunächst gibt es nur zwei Erbinnen, nämlich Du, Jessika und die Schwester. Ansonsten hat niemand geerbt.
Erbe zu werden heisst Namenstausch. Überall und jedem gegenüber, wo bislang „Onkel“ stand, steht jetzt „Jessika & Schwester“. Alles was er angefangen hat wird durch Euch fortgeführt – oder beendet.
Ein Vermächtnis ist ein Wunschzettel zu Händen der LG, weil der Onkel schenken wollte aber jetzt nicht mehr Eigentümer ist. Eigentümer bist Du plus Schwester, drum muss die LG mit dem Wunschzettel zu Euch kommen um ihn umsetzen zu lassen. Vorher kann sie nichts tun.
Du und Schwester sind durch Testament Erben des Onkels geworden.
Ihr seid aber keine Nachkömmlinge, erhaltet daher keinen Pflichtteil in Mindesthöhe des halben Erbes. Daher kann der nicht vorhandene Pflichtteilsanspruch auch nicht durch Geschenke zu Lebenszeiten des Onkels geschmälert worden sein.
Wenn Euer Anwalt von Nachweisen über Geschenke spricht, müsste sich für Euch ja etwas verbessern. Aber was soll das sein?
Eine ganz andere Sache ist die Sache mit dem Finanzamt. Die LG hat nur 20k€ Freibetrag, den sie nicht versteuern braucht. 30k€ alleine betrug das Konto, hinzu kommen der Nießbrauch der Wohnung und die Pacht der Äcker, ausserdem werden (anteilig) Schenkungen des Onkels der letzten 10 Jahre mit diesem Vermächtnis addiert und danach richtet sich die kombinierte Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer, die die LG bezahlen muss.