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Er sagt 'Ja!', sie sagt 'Nein!'...was tun??

B

_BabyMiss_

Gast
Hallo!

Wie hier schon vor ein paar Wochen niedergeschrieben, ist mein Kind seit fast 1 Jahr in einer Pflegefamilie. Er ist jetzt 1 Jahr und 1 Monat alt.
Aus vielen, auch gesundheitlichen, Gründen hatte ich bis vor ein paar Wochen keinen Kontakt. Nun habe ich den Kleinen endlich wieder gesehen und es soll auch regelmäßig Besuchskontakt da sein.

Mein Sozialarbeiter sagte mir, dass ich eben mit der Pflegeangestellten besprechen soll, wie oft ich den Kleinen besuchen kann/will. Und dann eben so schnell wie möglich viel Kontakt aufgebaut werden. Und DANN eben auch eine Rückführung statt finden soll.

Nun ist die Pflegeangestellte da total dagegen.
Sie meint, dass ich das Recht an meinem eigenen Kind wuasi schon verloren habe und sie gegen eine Rückführung ist.
Ich habe der 'Hilfemaßnahme' damals freiwillig zugestimmt. Im Bewilligungsbescheid steht auch, dass ich das jeder Zeit beenden kann.
Mein Sozialarbeiter meinte, dass da im Moment kein Weg besteht, weil der Kleine ja keinen Bezug mehr zu mir hat.

Kennt sich hier jmd damit aus??

Wie viel Besuchskontakt muss wieder da sein, damit ich das abbrechen kann?

Die Situation hat sich ja vollkommen geändert. Das Umfeld, wogegen das JA damals war. Meine Mutter hat ihren Alki-Freund raus geworfen, schon vor Wochen. Und um diesen 'Umgang' ging es ja, weswegen er nicht hier bleiben und dann hier her zurück durfte. D.H. ich habe meine Familie hinter mir, ich heirate in 3 Wochen und bin wieder gesund.
Ich möchte nur so schnell wie möglich mein Kind zurück.

Aber WIE? Wenn die 'nette' Dame vom JA so dagegen spielt!?

LG, _BabyMiss_
 

hoffnungslose

Aktives Mitglied
Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, aber in der Regel ist für Kleinkinder ein Besuchsrecht von 2 Stunden in der Woche vorgesehen.

Das Jugendamt hat nicht das letzte Wort, sondern das Familiengericht, wenn du es beauftragt hast.

Wenn nicht suche dir umgehend einen Anwalt für Familienrecht.
 
B

_BabyMiss_

Gast
Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, aber in der Regel ist für Kleinkinder ein Besuchsrecht von 2 Stunden in der Woche vorgesehen.

Das Jugendamt hat nicht das letzte Wort, sondern das Familiengericht, wenn du es beauftragt hast.

Wenn nicht suche dir umgehend einen Anwalt für Familienrecht.
Ich habe leider bisher nur ein Gespräch mit einer Familienanwältin gehabt und das war grauenvoll. -.-
Die hat nicht einmal verstanden, dass man mir das Kind nicht 'weggenommen' hat. :rolleyes: :eek:

Ich habe so eine Bescheinigung vom Gericht bekommen, dass das bezahlt wird, wenn ich etwas wegen dem Besuchsrecht möchte.
So ein Schein. Mir ist gerade entfallen.

Der Kleine ist jetzt 1 Jahr und 1 Monat alt.

Die Dame meinte, dass sie das nicht will. Denn ich wollte gleich am Anfang min. 1 Mal die Woche einen Besuchskontakt.
Ich hätte den Kleinen auch gerne auf meiner Hochzeit, weiß aber nicht, ob das geht.
 

hoffnungslose

Aktives Mitglied
Der Schein heißt Beratungshilfe.
Wenn du mit der Anwältin nicht zufrieden bist, suche dir einen anderen Anwalt.Es sei denn du hast schon eine Vollmacht unterschrieben.

Du kannst natürlich auch selbst einen Antrag ( mit ordentlicher Begründung) beim Familiengericht auf Umgang oder Besuchsrecht stellen, das solltest du im einstweiligen Verfahren beantragen, dann geht es eventuell etwas schneller, je nach Bundesland.

Ich würde dir aber auch empfehlen vorher eine Beratungsstelle aufzusuchen, die könnten dir auch vorteilhafte Informationen geben.
 
H

hilflose mama

Gast
Hi,

Ich kenn mich da nicht allzu gut aus, aber in einer ähnlichen situation war / bin ich auch.
Gleich am Anfang 1mal die Woche ist zu oft, das könnte zu verwirrung bei deinem Kind führen, aber alle 14 tage oder 3 wochen sollt schon drinne sein.
Um eine Rückführung möglich zu machen sollten mindestens 4 besuche stattgefunden haben, damit die reaktion des kindes auf dich beurteilt werden kann. So wurde es mir vom JA zumindest bei meinen Kindern gesagt.
Auf jedenfall kannst du dir in jedem Gericht eine völlig kostenlose Rechtsberatung geben lassen, um dich genauer zu informieren und somit das ganze zu beschleunigen. Vergiss dabei aber bitte nicht das wohl deines Kindes, das ist das wichtigste an der ganzen sache.

liebe grüße Hilflose mama
 
B

_BabyMiss_

Gast
Hi,

Ich kenn mich da nicht allzu gut aus, aber in einer ähnlichen situation war / bin ich auch.
Gleich am Anfang 1mal die Woche ist zu oft, das könnte zu verwirrung bei deinem Kind führen, aber alle 14 tage oder 3 wochen sollt schon drinne sein.
Um eine Rückführung möglich zu machen sollten mindestens 4 besuche stattgefunden haben, damit die reaktion des kindes auf dich beurteilt werden kann. So wurde es mir vom JA zumindest bei meinen Kindern gesagt.
Auf jedenfall kannst du dir in jedem Gericht eine völlig kostenlose Rechtsberatung geben lassen, um dich genauer zu informieren und somit das ganze zu beschleunigen. Vergiss dabei aber bitte nicht das wohl deines Kindes, das ist das wichtigste an der ganzen sache.

liebe grüße Hilflose mama

Das Wohl meines Kindes stand bei mir imemr im Vordergrund. Das hat der Sozialarbeiter ja auch so aufgefast. Ich hätte ja auch egoistisch handeln können und sagen: ''Nein! Mein Kind bleibt bei mir, kommee was da wolle!'' Aber ich habe eingesehen, dass sich erst was verändern musste. Und jetzt, wo sich alles geändert hat, möchte ich natürlich mein Kind zurück.
Ich habe auch gleich beim ersten Treffen gemerkt, dass da schon noch was ist.
Der Kleine hat es gemerkt, ich habe es gemerkt. Aber ich habe ihn nicht gleich abgeknutscht und an ihm rumgezisselt, sondern mich im Hintergrund gehalten. Will ihn ja nicht gleich überfordern. ;)

Als ich letzte Woche krank war, habe ich den Termin auch verschoben. Denn ich möchte den Kleinen ja nicht anstecken, nur weil ich ihn unbedingt sehen will.

An der Hochzeit hätte ich ihn jedoch schon sehr gerne dabei.
Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn wir ihn morgens abholen und nachmittags wieder hinbringen könnten.
Ich werde morgen mal mit de rPflegemutter drüber reden.


Ich vermisse ihn natürlich schon sehr, sehr doll.
Und seitdem er weg ist, fühle ich mich nur noch wie eine leere Hülle. Aber ich hoffe, dass ich ihn bald wieder bekomme. Denn ich bin ja nciht gemeingefährlich, trinke udn rauche nicht, Drogen schon einmal garnicht. Und ich finde, dass es für Kinder wichtig ist, dass 1 Bezugsperson (in diesem Fall ich) immer da ist.
Ich würde also gerne einen 400 euro job machen. Das wären nur 1 1/2 stunden am Tag.

Ist ein erstes Gespräch bei einem Anwalt denn nicht kostenpflichtig?
Bei der anderen Anwältin habe ich nichts unterschrieben oder so.
 
B

_BabyMiss_

Gast
Ein Kind was einmal weg ist,wieder zu bekommen ist schon schwer. Du solltest zu einen anderen Fachanwalt für Familienrecht gehen,du kannst deinen anwalt wechseln,wenn du keine vollmacht gegeben hast. Setz dich hin und laß dich von einen anderen anwalt profil mäßig beraten,lege deine ganze situation da.

Wer sagt nein wer sagt ja?sorry,aber auch nach 5 mal durchlesen blick ich da noch nicht so ganz durch. Pflegeangestellte,sind damit die Pflegeeltern gemeint?

Nein! Das ist eine Zuständige vom Jugendamt, die eigtl nur für den Besuchskontakt zuständig ist. Und die versucht mir da jetzt mit aller Gewalt Steine in den Weg zu legen. Von meinem Sozialarbeiter aus, könnte das jetzt inenrhalb des nächsten viertel bis halben Jahr von Statten gehen.


Die Pflegeeltern haben bei dem ganzen eigtl. gar nichts zu melden. Die arbeiten in dem Sinne ja nur für's JA als Pflegestelle. ^^
 
B

_BabyMiss_

Gast
Täusch dich nicht,Pflegeeltern sind er Grundbaustein des Kindes. Also wie gesagt gehe zum arzt laß dir bescheinen das du wieder vollkommen gesund bist, alle probleme beseitigt sind, gehe mit den ganzen zettelkram zu einen fachanwalt für familienrecht erklär ihm genaustens die ganze situtaion. Laß dich von der Pflegeangestellte nicht beirren! Ganz böse gesagt wenn die dir die steine hinlegen,springt einfach drüber und lache. So kommst du zu deinen Ziel,was dein sohn ist. Wenn die Pflegeangestellte nur für Besuchskontakte zuständig ist,was ist den mit dem sacharbeiter? Der euren Fall betreut? Was sagt er dazu? Wenn er auf deiner Seite ist, halte dich an ihm,den er kann auch einiges dazu bei steuern.

Ja, das habe ich auch gesagt. 'Jetzt erst recht!'. Die Dame meinte z.B., dass sie nicht möchte, dass mein verlobter bei Besuchen oder Terminen dabei ist. Das ginge ihn ja alles nichts an.
So auf die Art, ist ja eh alles nur gespielt.
Nun haben wir uns entschieden trotz all dem übel in 3 Wochen zu heiraten und uns das von niemandem kaputt machen zu lassen.
Denn ich möchte ja auch, dass der Kleine dann wirklich eine Familie hat.

Einen 400,- Euro job habe ich vllt auch. Wenn nicht dieser, dann finde ich schon einen anderen.
Meine Mutter ist vollkommen in Ordnung und ihr Suffkopp von Ex-Freund ist auch weg. von daher....was sollte dagegen sprechen?
Ich werde mit der Pflegemama morgen auch mal über die Hochzeit sprechen und wenn sie das nicht will, dann suche ich mir eben gleich einen Anwalt und frage da mal anch, ob ich da ein Recht drauf habe.

An sonsten schreibe ich meinem Sozialarbeiter nachher nochmal eine E-Mail. Und wenn er sich bis Mittwoch nicht gemeldet hat, rufe ich gnadenlos nochmal an.
Er meinte zwar, ich soll jetzt erstmal die Besuchskontakte durchführen.....aber ich nerve eben so lange, bis er merkt, dass ich das unbedingt will.

Auf die Pflegeeltern nehme ich da weniger Rücksicht. Ist imemrhin immernoch mein Kind. ;)
Ich hoffe nur, das klappt alles.
 
B

_BabyMiss_

Gast
Ich verstehe dich und teile deine meinung. du solltest dich gnadenlos an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Zwar nicht kackendreist sondern schon ein bisschen zurückhaltend, aber trotzdem solltest du ganz klar auf dein besuchsrecht plädieren. Den du hast das ok ihn zusehen. Klar ist,sei immer schön freundlich zu den pflegeeltern, wenn du dich gut mit denen verstehst,gehen viele auch ihren eigenen weg und halten das JA raus, sowie den kleinen öfter sehen und vorallem zu eurer hochzeit dabei sein.

Meine beiden neffen sind in einer Pflegefamily, und ich kann dir sagen das die Eltern die beiden öfter sehen dürfen ohne das das JA das weiß. ;)
Die Pflegemama ist ja auch ganz nett. Wir haben uns bisher ganz gut verstanden. Ich denke mal, daran wird sich auch erstmal nichts ändern.

Beim Jugendamt muss man scheinbar ab und zu mal dezent nerven, damit die ihren Hintern in Bewegung setzen.
Meine Mutter hat am 16. ein Hilfeplangespräch...das Letzte. ^^
Denen ihre Maßnahme wird wohl beendet. Da werde ich dann mal ganz dreist dabei sein und das Thema ansprechen.
 

HappyDreams

Aktives Mitglied
Das habe ich doch gewusst!


Die eine vom Jugendamt ist hinterhältig, blockiert alles,
versucht den sozialen Dienst einzuschüchtern u.s.w
diese Taktik ist mir hinreichend bekannnt.


Mein Tipp:
Nimm die von ihr nichts an, Sie versucht dich nur zu provozieren
Beweis ihr das der Soziale Dienst auf deiner Seite steht,
und lächel damit provozierst du sie.

Wenn du dein Kind zurück willst, müssen schon regelmässige
Besuchskontakte im 14Tägigen Rhytmus durchgezogen werden müssten,
damit sich der Kleine an dich gewöhnt.

Wie geht die Pflegemutter damit um?

Hast du die gesundheitlichen Voraussetzungen
kannst du das vollständig belegen?
Oder bedarfts du einer vollstationären Hilfe?

Dagegen ist das mit der Eheschließung eher ungünstig
weil der Anspruch auf Mutter Kind Einrichtungen dann entfällt.

Kannst du ohne Naivität vollkommen ausschliessen
das bei dir zukünftig etwas schief geht?
Das wäre ganz problematisch,

LG

Immer Zeugen zum BK mitnehmen damit die
Dame dich nicht schlechtmachen kann.
 
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